Jobcenter strich Hartz IV, weil Alleinerziehende in WG zog Betroffene, die mit anderen in einer Wohnung leben, bilden mit diesen eine Bedarfsgemeinschaft. Beziehen diese anderen Personen keine Hartz IV-Leistungen, wirkt sich dies auf die Leistungsansprüche aus. Im Zweifelsfall muss umständlich bewiesen werden, dass keine tatsächliche Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Das Sozialgericht München hat kürzlich geurteilt, wann keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. |