Bundesinnenministerium und KfW: Wieder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren und Aufstockung der Mittel für den Einbruchschutz
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Presseerklärung der KfW Bankengruppe vom 09.08.2018
Bundesinnenministerium und KfW: Wieder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren und Aufstockung der Mittel für den Einbruchschutz
Ab sofort wieder Zuschüsse für Barrierereduzierung - 75 Millionen EUR
Mittel für Einbruchschutz auf 65 Millionen EUR erhöht
Produktverbesserungen stärken Nachfrage nach Zuschüssen für Einbruchschutz
Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zudem erhöht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz für dieses Jahr auf 65 Millionen EUR. Bislang standen 50 Millionen EUR für die Einbruchschutzförderung bereit. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage für den Einbruchschutz.
 
Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die Wohnungspolitik bleibt eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Bei allen Maßnahmen, vor allem im Wohnungsbestand, müssen wir insbesondere die Auswirkungen des demografischen Wandels in Deutschland beachten. Dies gilt ebenso für das hohe Bedürfnis nach Sicherheit in der Bevölkerung. Ich begrüße sehr, dass wir die Förderung des altersgerechten Umbaus fortsetzen und die Mittel für Einbruchschutz deutlich erhöhen können.“
 
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Die hohe Nachfrage nach der KfW-Zuschussförderung für die Barrierereduzierung und den Einbruchschutz zeigt die große Relevanz der Programme. Ich freue mich, dass durch die Bereitstellung der Mittel für den Barriereabbau bzw. die Aufstockung der Fördermittel für den Einbruchschutz noch mehr Menschen in Deutschland in eine komfortablere Wohnqualität sowie in die Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser investieren können.“
 
Das BMI und die KfW hatten im März des Vorjahres im Rahmen von Produktverbesserungen für die Förderung des Einbruchschutzes den Mindestinvestitionsbetrag abgesenkt und im September 2017 eine gestaffelte Zuschussförderung eingeführt. Im Vorjahr wurden gestärkt durch die Produktverbesserungen rund 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss für den Einbruchschutz gefördert.
 
Zudem können ab jetzt wieder Anträge für barrierereduzierende Maßnahmen gestellt werden. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Millionen EUR für 2018 zur Verfügung.
 
Das BMI und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitiert jeder: Die Zuschüsse ermöglichen z.B. älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und kommen in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglichen die Zuschüsse den Schutz vor Wohnungseinbruch. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.
 
Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben einfach im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.
 
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite: w w w. kfw. de/info-zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
Fragen von Journalisten beantwortet:
Sybille Bauernfeind
Stellv. Pressesprecherin
Telefon: +49 69 7431 2038
E-Mail: Sybille Bauernfeind
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zu den Fördermöglichkeiten
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Die digitale Storytellingplattform der KfW Bankengruppe
Weiterdenken - aus Verantwortung
kfw. de/geschaeftsbericht
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