Bürger-Newsletter

der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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Liebe Leserinnen & Leser,

vom 17. bis 20. September 2024 findet die Fachmesse Security in Essen statt. Auch die Polizeiliche Kriminalprävention ist mit ihrem Stand vor Ort. Wir informieren über effektive Sicherungstechnik und stehen dem Publikum für Fragen rund um das Thema Einbruchschutz zur Verfügung.

Mit im Gepäck haben wir eine große Medienauswahl mit allen wichtigen Informationen zum Einbruchschutz für private Haushalte wie auch für Gewerbebetriebe. Unsere Fachberaterinnen und Fachberater beraten produktneutral und kostenlos zu mechanischem Grundschutz und informieren über verhaltensorientierte Präventionsmaßnahmen.

Besuchen Sie uns auf der Security Essen! Sie finden uns in Halle 7, Stand 7F31 – wir freuen uns auf Sie!

Weitere Infos zur Messe finden Sie hier.

Verhaltenstipps zum Einbruchschutz, Informationen zur richtigen Sicherungstechnik sowie zertifizierte Hersteller und Errichter finden Sie auch auf K-Einbruch.


Bleiben Sie aufmerksam!

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Was Sie beim Teilen von Kinderbildern beachten sollten

Ob als Video oder Fotoserie – oft möchten Eltern die schönen Erlebnisse mit ihren Kindern mit anderen Menschen teilen, zum Beispiel in den sozialen Netzwerken. Doch was viele nicht bedenken: Auch Kinder haben das Recht am eigenen Bild und auf Privatsphäre. Zudem können geteilte Inhalte von Dritten heruntergeladen, gespeichert und für ihre Zwecke missbraucht werden. Dies gilt auch für geschlossene Gruppen: Sind Aufnahmen verschickt oder ins Profil hochgeladen, kann man nicht sicher sein, was mit den Dateien geschieht. So können private Fotos beispielsweise von pädokriminellen Tätern genutzt werden, um sie in entsprechenden Foren hochzuladen. Auch könnten Kinderfotos nachträglich bearbeitet und für die Verbreitung pornografischer Inhalte missbraucht werden. Vermeintlich harmlose Bilder werden so in einen anderen, sexuellen Kontext gestellt.

Seien Sie sich außerdem bewusst, dass Kinder, unabhängig vom Alter, eigene Persönlichkeitsrechte und somit das Recht am eigenen Bild haben. Bei Kindern unter 14 Jahren sind die Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, ob ein Bild geteilt werden darf oder nicht. Ab dem 14. Lebensjahr muss das Kind einwilligen, dass sein Bild veröffentlicht werden darf.

Für mehr Sicherheit im Umgang mit Kinderfotos bietet die Initiative klicksafe eine Infokarte mit zehn Tipps an. Damit können Eltern überprüfen, ob sie alle wichtigen Aspekte zum Schutz ihrer Kinder berücksichtigt haben.


 
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Sicher unterwegs

Die Wahrscheinlichkeit, nachts auf der Straße Opfer einer Straftat zu werden, ist statistisch gering. Dennoch gilt: Sicherheitsbewusstes Verhalten ist der beste Schutz vor Straftaten – sowohl während einer Veranstaltung als auch danach auf dem Heimweg.

Auf Festen, bei denen viele Menschen zusammenkommen, geht es nicht immer friedlich zu. Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss, Belästigungen oder Taschendiebstahl sind keine Seltenheit. Entscheidend ist, übergriffigem Verhalten, sexuellen Anzüglichkeiten und anderen Formen der Belästigung deutlich und effektiv zu begegnen. Ein klares „Nein“ ist ein erster wichtiger Schritt. Machen Sie außerdem Umstehende auf entsprechende Situationen aufmerksam und bitten Sie um Unterstützung oder holen sich Hilfe.

Auch beim Heimweg sollten Sie an Ihren Schutz denken. Bleiben Sie auf dem nächtlichen Nachhauseweg aufmerksam: Verzichten Sie zum Beispiel auf Musik oder den Podcast auf den Ohren. So nehmen Sie die Umgebung besser wahr.

Mit den Tipps der Polizei kommen Sie sicher nach Hause

  • Wenn Sie zu Fuß unterwegs sind, wählen Sie belebte und gut beleuchtete Straßen.
  • Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Mitfahrgelegenheiten bei Ihnen bekannten Personen.
  • Trampen Sie nicht. Davon rät die Polizei grundsätzlich ab.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Smartphone aufgeladen und für den Notfall griffbereit ist.
  • Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden.
  • Beachten Sie: Spezielle Apps für einen sicheren Heimweg sind kein Ersatz für die Polizei. Nur sicherheitsbewusstes Verhalten und in einem Ernstfall der sofortige Notruf können zu Ihrem Schutz beitragen.

 
 
 
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So schützen Sie Ihr Kind vor Cybergrooming

Kinder und Jugendliche bewegen sich ganz selbstverständlich in Chats, Foren oder auf Social Media. Neben all den Vorteilen digitaler Kommunikation birgt dies auch Risiken wie beispielsweise das so genannte Cybergrooming. Dabei versuchen Erwachsene gezielt über digitale Medien und das Internet Kontakte zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen. Sie nutzen die Kommunikationsmöglichkeiten z.B. über soziale Netzwerke oder Online-Spiele und geben sich als Kinder oder Jugendliche aus, um zunächst unverfänglich ins Gespräch zu kommen. Vielfach wird Druck auf die Kinder ausgeübt, um sie zu sexuellen Handlungen vor der Kamera zu nötigen. Im schlimmsten Fall wird so ein realer sexueller Missbrauch angebahnt.

Die Polizei rät: Begleiten Sie Kinder bei den ersten Schritten im Internet und bieten Sie sich auch später immer wieder als Vertrauensperson und Ansprechpartner an. Lassen Sie Kinder und Jugendliche mit ihren Ängsten und Erlebnissen nicht allein. Im Internet können Jungen und Mädchen leicht beispielsweise mit Gewaltdarstellungen, pornografischen oder kinderpornografischen Inhalten konfrontiert werden, die sie unter Umständen traumatisieren.

Raten Sie Ihrem Kind, misstrauisch zu werden, wenn die Online-Bekanntschaft zum Beispiel

  • viele Komplimente macht
  • für alles Verständnis hat
  • bemüht jugendliche Sprache nutzt
  • anbietet, Modelfotos zu machen
  • fragt, ob das Kind oder Jugendliche allein chattet
  • persönliche Daten und Bilder verlangt
  • ein unglaubwürdiges Profil ohne Fotos hat
  • darum bittet, die Webcam einzuschalten und die eigene auslässt
  • verlangt, niemandem von den Gesprächen und dem Kontakt zu berichten
  • von einer Plattform zu einem Messenger wechseln möchte oder sich sogar heimlich treffen möchte

Wenn Ihr Kind Ihnen von sexueller Belästigung oder aufdringlichen Kontakten im Internet berichtet, handeln Sie besonnen. Ihr Kind hat keine Schuld, sondern absolut richtig gehandelt und sich vertrauensvoll an Sie gewandt.

  • Dokumentieren Sie als Elternteil den Chat-Verlauf, z.B. durch Screenshots.
  • Wenden Sie sich (auch telefonisch) an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
  • Fragen Sie nach, wie Sie gesicherte Beweise übermitteln können. Erkundigen Sie sich konkret danach, ob Sie anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chatverlauf sichern sollen. Je nach Inhalt der Aufnahmen könnten Sie sich unter Umständen selbst strafbar machen.
  • Nach Absprache mit der Polizei blockieren Sie den Absender oder beantragen Sie eine Löschung des Accounts beim jeweiligen Netzwerk.
  • Nehmen Sie und vor allem Ihr Kind Hilfe an. Es gibt Opferberatungsstellen für Kinder und Eltern, die dabei helfen, das Erlebte zu verarbeiten.
  • Wichtig: Wenn Sie sich nicht an die Polizei wenden möchten, melden Sie die sexuelle Belästigung zumindest dem Portalbetreiber, dem genutzten Netzwerk, der Internet-Beschwerdestelle oder hier.

Wichtig! Auch wenn es gut gemeint ist: Erwachsene sollten im Netz nicht nach kinderpornografischen Seiten suchen und diese sichern, um diese beispielsweise der Polizei zu melden. Denn dadurch können Sie sich unter Umständen strafbar machen. Wenn Sie zufällig einen solchen Inhalt entdecken, melden Sie diesen sofort der Polizei.


 

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Fühlen, sehen, kippen: Falschgeld erkennen

Der Handel mit gefälschten Banknoten blüht: Im vergangenen Jahr registrierte die Deutsche Bundesbank rund 28 Prozent mehr Fälschungen als im Vorjahr. Wenn Ihnen eine Banknote verdächtig vorkommt, sollten Sie diese stets prüfen. Denn: Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist strafbar! Mit drei einfachen Tipps können Sie Falschgeld von echten Banknoten unterscheiden.

Ein verdächtiger Geldschein kann mit einer unverdächtigen (echten) Banknote verglichen werden und anhand folgender Echtheitsmerkmale in drei Schritten als Fälschung erkannt werden

  • Fühlen: Griffigkeit und Festigkeit des Papiers, fühlbare Elemente auf Vorderseite (Druckbild als Relief, Schriftzug „BCE ECB …“, Schraffuren am Rand)
  • Sehen: Wasserzeichen als Schattenbild, Porträt-Hologramm (bei der zweiten Euro-Serie ab 20-Euro-Note mit transparentem Fenster), Sicherheitsfaden
  • Kippen: Wertzahl und Euro-Symbol (€) sowie regenbogenfarbige Veränderung auf dem Hologrammstreifen (zweite Euro-Serie: zusätzlich Porträt der Europa und Hauptmotiv), Farbwechsel bei Smaragdzahl (auf Vorderseite der zweiten Euro-Serie sowie Rückseite der ersten Euro-Serie ab 50-Euro-Note), Glanzstreifen (Rückseite)

Um keine Spuren zu verwischen, die für polizeiliche Ermittlungen relevant sein könnten, sollte Falschgeld bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben werden.