Bürger-Newsletter

der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

 

Liebe Leserinnen & Leser,

schon neigt sich das Jahr wieder dem Ende entgegen, das Weihnachtsfest will geplant, die letzten Geschenke besorgt und die Silvesterparty vorbereitet werden. Ein gemütlicher Stadtbummel und ein Heißgetränk auf dem Weihnachtsmarkt, hier und da nach Präsenten schauen, so die allgemeine Vorstellung. Doch auch am Jahresende macht Kriminalität keine Pause. Wir möchten Ihnen daher noch ein paar Tipps an die Hand geben, wie Sie das richtige Feuerwerk kaufen oder zur Not auch in der Weihnachtszeit Unterstützung erhalten, wenn es in der Familie zu Gewalt kommt. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine gute Nachbarschaft ein wichtiger Beitrag gegen Einbrecher ist. Sagen Sie Ihren Nachbarn daher ruhig Danke, insbesondere, wenn Sie über Weihnachten oder Silvester selber nicht zu Hause sind. Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins Jahr 2020!

 
 
© Michael Kempf - Fotolia
 

Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Jedes Jahr passieren schwere Unfälle mit Feuerwerkskörpern. Zu Silvester gehören für viele Menschen jedoch ein buntes Feuerwerk oder laute Böller unbedingt dazu. Kaufen Sie Silvesterfeuerwerk daher nur geprüftes Feuerwerk in Deutschland. Dort können Sie sich sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten. Tipps der Polizei zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern:

• Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, kaufen. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten.

• Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.

• Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.

• Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.

• Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.

• Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.

• Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.

• Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

• Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.

• Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

• Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen.



 
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Online Dating - aber sicher!

Ob über die Dating-App oder in den sozialen Medien, wer auf der Suche ist, der findet über diese Wege schnell und unkompliziert interessante Menschen. Doch nicht jeder ist im realen Leben so, wie es beim ersten Blick ins Online-Profil scheint. Deswegen gilt auch bei einem Treffen mit dem Online-Date: Sicherheit geht vor!

Nicht jedes Online-Profil ist echt. Doch es wird nicht nur beim Alter und dem Aussehen geschummelt. Es gibt auch Kriminelle, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Diese erstellen Profile zu erfundenen Persönlichkeiten. Romance-Scammer schaffen es so, ihre Opfer um den Finger zu wickeln und eine Beziehung vorzutäuschen, um an das Geld der Betrogenen zu gelangen.
Ein weiterer Trick der Täter ist, sich auf eine Beziehung einzulassen, dann kompromittierende Bilder- und Videos zu sammeln und das Opfer mit diesen Materialien zu erpressen. Grundlegend sollte man folgende Hinweise beachten:

• Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Ihrer Anschrift oder dem Geburtsdatum sowie mit Auskünften über Ihren Arbeitgeber.

• Bevor Sie etwas online stellen: Fragen Sie sich immer, ob andere das über Sie wirklich wissen sollten, und ob es gegebenenfalls gegen Sie verwendet werden kann.

• Achten Sie auf die Privatsphäre-Einstellung in den sozialen Netzwerken und in Messenger Diensten.

• Stellen Sie keine Fotos von sich ins Internet, die nicht in die Öffentlichkeit geraten sollen.

• Seien Sie vorsichtig mit der Weitergabe von erotischem Bildern.

Mehr zu Scamming


 
 
 
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Eine gute Nachbarschaft bedeutet Einbruchschutz

Aufmerksame Nachbarn sind Gold wert! Zwar denken viele von uns: "Bei mir zu Hause ist nichts zu holen" - doch ist ein Einbruch in die eigenen vier Wände für die meisten Menschen ein größerer Schock als gedacht. Denn es fehlen nicht nur etwaige Wertsachen, der Verlust des Sicherheitsgefühls und der Privatsphäre ist oftmals viel schlimmer für die Betroffenen als erwartet.

Neben einem sicherheitsbewussten Verhalten und der richtigen Sicherungstechnik können sich Nachbarn auch beim Schutz vor Kriminalität gegenseitig helfen. Das hat nichts mit Schnüffeln oder Spionieren zu tun, sondern mit Verantwortung für das Wohl des anderen und der Allgemeinheit. Doch worauf sollten Sie achten?

Das sind die Tipps der Polizei:
  • Pflegen Sie den Kontakt zu Ihren Nachbarn – für mehr Lebensqualität und Sicherheit. Denn in einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Einbrecher kaum eine Chance.
  • Achten Sie bewusst auf verdächtige Situationen.
  • Halten Sie in Mehrfamilienhäusern den Hauseingang auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie den Türöffner drücken.
  • Achten Sie auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück und sprechen Sie sie an.
  • Sorgen Sie dafür, dass in Mehrfamilienhäusern Keller- und Bodentüren stets verschlossen sind.
  • Betreuen Sie die Wohnung länger abwesender Nachbarn, indem Sie z.B. den Briefkasten leeren. Es geht darum, einen bewohnten Eindruck zu erwecken.
  • Alarmieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen und Gefahr (Hilferufe, ausgelöste Alarmanlage) sofort die Polizei über Notruf 110.
Pflegen Sie den Kontakt zu Ihren Nachbarn – dann haben Einbrecher weniger Chancen. Zum Jahresende bietet es sich an, hilfsbereiten Nachbarn einmal Danke für Ihre Aufmerksamkeit zu sagen!


 

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Konsum von Cannabis steigt: Tipps wie Jugendliche präventiv unterstützt werden können

Sucht ist eine Krankheit, die jeden Menschen treffen kann. Je früher Drogenkonsum und Drogenabhängigkeit erkannt und angegangen werden, desto größer sind die Heilungschancen. Der Drogen- und Suchtbericht 2019 liefert aktuelle Zahlen zur Situation in Deutschland. Das Fazit aus dem Bericht: Es werden weniger harte Drogen konsumiert, der Cannabiskonsum steigt hingegen an.

Von den illegalen Substanzen ist Cannabis nach wie vor die am häufigsten konsumierte Droge. Seit 2011 steigt der Konsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen wieder an. 19 Prozent der Jugendlichen gaben an, in ihrem Leben bereits Cannabis konsumiert zu haben. Bei den jungen Erwachsenen waren es 42,5 Prozent. Der Wirkstoffgehalt des auf dem Drogenmarkt verfügbaren Cannabis ist stark gestiegen. Seit 1996 hat er sich mehr als verdreifacht.

Harte Drogen wie Heroin, neue psychoaktive Stoffe oder Kokain sind insgesamt weniger konsumiert worden. Dennoch sind opioidhaltige Substanzen wie Heroin weiterhin die Hauptursache dafür, dass Menschen an Drogen versterben. Die Zahl der Drogentoten lag 2018 bei 1.276 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben.

Jeder junge Mensch wird früher oder später mit legalen und wahrscheinlich auch illegalen Drogen konfrontiert. Ob sich daraus ein Drogenkonsum oder eine Drogenabhängigkeit ergibt, hängt von den Lebensumständen und der Persönlichkeit des Einzelnen ab. Viele Voraussetzungen und Neigungen entstehen bereits im Kindesalter. Daher liegt es in der Verantwortung der Erwachsenen, Kinder und Jugendliche zu befähigen, aus eigenem Antrieb ein Leben mit Genuss und Selbstbestimmung zu wählen.

Tipps, die Jugendlichen helfen:

• Zeigen Sie Verständnis für die Stimmungsschwankungen Ihres Kindes, auch wenn es manchmal schwerfällt.

• Lassen Sie Ihr Kind auch eigene Wege gehen, signalisieren Sie aber stets, dass Sie immer da sind, wenn es Ihre Unterstützung braucht.

• Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es mit seinen Sorgen und Problemen immer zu Ihnen kommen kann und dass Sie mit seinen Sorgen vertrauensvoll und ohne Vorwürfe umgehen werden.

• Vereinbaren Sie gemeinsam klare Regeln für das Miteinander in der Familie und achten Sie darauf, dass diese eingehalten werden.

• Sprechen Sie unterschiedliche Wünsche, Bedürfnisse und Interessen offen an.

• Bestehen Sie darauf, dass die Grenzen eines jeden Familienmitglieds respektiert werden.



 

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Hilfe bei häuslicher Gewalt

Weihnachten ist ein Familienfest, an den Festtagen herrscht jedoch nicht überall ein freundliches Miteinander. In jeder Familie kann es zu Konflikten kommen und auch für Menschen, die allein oder nicht im Familienkreis feiern, sind die Tage rund um Weihnachten und Silvester oft eine schwere Zeit. Familien, die sonst eher selten so viel Zeit miteinander verbringen, gehen sich auf die Nerven und konsumieren womöglich auch noch zu viel Alkohol. Überzogene und oft unerfüllte Erwartungen an die Festtage führen dann schnell zu Frust und Aggressionen. Zu keiner Zeit im Jahr flüchten mehr Frauen in Frauenhäuser und auch Männer in Hilfseinrichtungen als an Weihnachten! Doch die Polizei kann schon im Vorfeld tätig werden. Sie kann z. B. einer Person, die Ihnen unbefugt nachstellt, untersagen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen oder von einer bestimmten Örtlichkeit, z. B. gemeinsames Fitnessstudio, wegschicken (Platzverweis). Auch ist es möglich gewalttätige Person für die Dauer von 10 bis zu 14 Tagen (je nach Bundesland) aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen oder in Gewahrsam zu nehmen. Die Polizei berät und informiert Sie zu weiteren Maßnahmen zu Ihrem Schutz, wie z. B. Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz:

Die Maßnahmen der Polizei haben eine zeitliche Begrenzung. Sie können diese Zeit nutzen, um z. B. bei Gericht eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu beantragen. Das GewschG stärkt die Rechte von Opfern körperlicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung (Stalking). Die Anordnungen des Gerichts erfolgen zu Ihrem Schutz gegen weitere Beeinträchtigungen und beinhalten beispielsweise das Verbot:

• Die Wohnung und/oder einen bestimmten Umkreis der Wohnung zu betreten.

• Bestimmte Orte aufzusuchen, an denen sich der Verletzte regelmäßig aufhält.

• Verbindung zur verletzten Person aufzunehmen und/oder Zusammentreffen herbeizuführen.