Jobcenter muss Haftpflichtversicherung zahlen – Urteil Sieht der Mietvertrag eines Bürgergeld-Beziehers verbindlich den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung vor, muss das Jobcenter die Aufwendungen als Unterkunftskosten erstatten. Da die vertraglich vorgegebene Haftpflichtversicherung auch mögliche, vom Mieter verursachte Schäden an der Wohnung abdecken soll, besteht ein sachlicher Zusammenhang mit der Unterkunft, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 76/20 R).
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