Ab dem 1. Juli 2023 treten die weiteren Eckpunkte des neuen Bürgergeldes in Kraft. Nach der Einführung der Neuregelungen zum Jahresbeginn, wie z.B. der Karenzzeit für Wohnkosten und Vermögen, den angepassten Regelleistungen sowie den neuen Vermögensfreibeträgen, werden nun z.B. zusätzliche Förderinstrumente und ein Mitwirkungsplan eingeführt. |