View this email in your browser

Bürgergeld: Dieser Passus verbietet Sanktionen

Mit der Einführung des Bürgergelds sind auch die Sanktionen wieder zurückgekehrt. Der Gesetzgeber hat diese allerdings in “Leistungsminderungen” umbenannt. Einige Leistungsbeziehende können allerdings nicht sanktioniert werden. Dennoch wird es zu Leistungsminderungen kommen, obwohl die Jobcenter das durch einen neuen Passus in der Gesetzgebung nicht mehr dürfen.

Was kannst Du bei einem vorläufigen Bürgergeld-Bescheid tun?

Auch beim Bürgergeld (wie zuvor bei Hartz IV) kann das Jobcenter einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erlassen. Das bedeutet, dass die Leistungsbehörde die Höhe der zustehenden Leistungen nur vorläufig anerkennt. Das Jobcenter wird den Anspruch auf die Bürgergeld-Leistungen im weiteren Verlauf detaillierter prüfen. Auf was Betroffene achten sollten, beschreiben wir in diesem Artikel.

Wenn das Jobcenter einen Änderungsbescheid schickt

Wer Bürgergeld-Leistungen bezieht und einen Änderungsbescheid seitens des Jobcenters in der Hand hält, wird bemerken, dass sich die Leistungen verändert haben. Allerdings sind die Berechnungen oft nicht richtig oder der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Aus diesem Grund macht es immer Sinn, den Änderungsbescheid genauer zu prüfen

Die 3 größten Rechtslücken beim Bürgergeld

Die Bürgergeld-Reform, die Hartz IV ablöste, wurde im “Hauruck-Verfahren” umgesetzt. Weil die Reform in zwei zeitlichen Schritten ausgerollt wird, kommt es zu Rechtslücken. Diese Lücken benachteiligen Bürgergeld-Beziehende. Die drei größten Pannen haben wir einmal zusammengefasst.

 

Mehr anzeigen

Bürgergeld: Jobcenter muss Reparatur der Brille zahlen

Brillen – ein leidiges Thema, denn weder die Krankenkasse noch das Jobcenter zahlen (normalerweise) den Kauf einer Brille. Aber die Reparaturkosten für das gebrochene Glas oder Gestell werden vom Jobcenter für Bürgergeld-Beziehende übernommen.

Mehr anzeigen

Bürgergeld: Dann kannst Du Möbel und Haushaltsgeräte beantragen

Die Regelleistungen beim Bürgergeld reichen kaum aus, um davon Möbel bzw. Einrichtungsgegenstände zu kaufen. In bestimmten Lebenslagen kann beim Jobcenter ein Antrag auf Ausstattung für Möbel gestellt werden. Geregelt ist das im § 24 Abs. 3 SGB II.





Mehr anzeigen

Bürgergeld-Mehrbedarf bei Glutenunverträglichkeit / Zöliakie

Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht und kein Gluten verträgt, also Zöliakie oder Sprue hat, der hat Anspruch auf einen pauschalen Mehrbedarf von 100,40 Euro. Anspruch auf diesen Mehrbedarf haben Betroffenen im SGB II / XII-Bezug, aber unter Umständen auch Studenten, die sonst ausgeschlossen sind. In diesem Artikel erfährst Du, wie und wo Du einen Antrag stellen musst.


Mehr anzeigen