Bürgergeld-Mehrbedarf bei Glutenunverträglichkeit / Zöliakie Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht und kein Gluten verträgt, also Zöliakie oder Sprue hat, der hat Anspruch auf einen pauschalen Mehrbedarf von 100,40 Euro. Anspruch auf diesen Mehrbedarf haben Betroffenen im SGB II / XII-Bezug, aber unter Umständen auch Studenten, die sonst ausgeschlossen sind. In diesem Artikel erfährst Du, wie und wo Du einen Antrag stellen musst. Mehr anzeigen |