Bundesverfassungsgericht: Geringer Stundenlohn von Gefangenen verfassungswidrig Gefangene in deutschen Justizvollzugsanstalten (JVA) müssen für die von ihnen geleistete Arbeit eine „angemessene“ und für sie „unmittelbar erkennbare“ Gegenleistung erhalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 20. Juni 2023, verkündeten Urteil klargestellt und die Entlohnungsregelungen für Gefangene in Bayern und Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt. Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot sei verletzt. |