Bürgergeld: Das Recht schützt vor Totalsanktionen Ein neuer Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums soll Menschen das Existenzminimum entziehen, die mehrfach Jobangebote der Jobcenter ablehnen. Dabei war als Unterschied zwischen Hartz IV und Bürgergeld gerade angekündigt worden, Betroffene auf Augenhöhe nachhaltig für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, statt sie, wie bei Hartz IV, durch absolute Armut in menschenunwürdige Ausbeutung zu zwingen.
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