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Burma-Nachrichten
6/2018
 
Alarmierendes Gesetz zu Landrechten in Implementierungsphase
 
Das sogenannte "Vacant, Fallow, and Virgin Lands Management Law" wurde 2012 unter der ehemaligen USDP-Regierung verabschiedet. Das von Anfang an extrem umstrittene Gesetz ermöglicht die Verpachtung von "ungenutztem Land" an Unternehmen und Privatpersonen und dient damit als Lockvogel für internationale Investitionen und den Privatsektor. Gerade die von ethnischen Minderheiten bewohnten und von bewaffneten Gruppen kontrollierten Grenzregionen werden zu großen Teilen als "ungenutzt" eingestuft. Denn die weit verbreitete Landbewirtschaftung nach Gewohnheitsrecht wird bis heute nicht anerkannt. Die NLD-Regierung hatte das Gesetz im September 2018 ergänzt und damit die Gesetzesversion zusätzlich verschärft. Angefangen von Ende Oktober 2018 ist die Bevölkerung angehalten, ihr Land innerhalb von 6 Monaten zu registrieren. Ansonsten geht das Land als "ungenutztes Land" an den Staat über. Die Zivilgesellschaft vereint ihre Kräfte und mobilisiert gegen diese Anweisung und das Gesetz.
 
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Zukunft der Rohingya in Bangladesch
 
Im Zuge massiver und grausamer Menschenrechtsverletzungen durch das Militär flohen 2017 über 700.000 Menschen, maßgeblich Rohingya, nach Bangladesch. Seitdem sitzen sie dort in Flüchtlingscamps fest, die Mehrheit von ihnen in Cox`s Bazar, dem größten Flüchtlingscamp weltweit. Die Regierungen von Myanmar und Bangladesch einigten sich auf einen schnellen Rückführungsprozess. Doch dieser war von Beginn an extrem umstritten. Neben breitem internationalem Protest wehren sich insbesondere die Rohingya in den Camps gegen eine Zwangsrückführung. Was werden die Herausforderungen für Bangladesch sein, wenn die Rohingya längerfristig in den Camps bleiben? 
 
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"The Guardians": Wa Lone und Kyaw Soe Oo
 
Seit einem Jahr sind die beiden Journalisten Wa Lone und Kyaw Soe Oo in Haft. Ein Gericht in Myanmar hatte sie wegen Verletzung eines Gesetzes zu Staatsgeheimnissen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die Journalisten waren zuvor mit der Recherche über die Ermordung von Rohingya beschäftigt und hatten ein Massaker aufgedeckt. Erst kürzlich protestierten etliche Menschen für ihre Freilassung in Yangon. Am 24. Dezember soll das Berufungsverfahren beginnen. Statsrätin Suu Kyi verteidigte das Urteil und betonte, dass ihre Verurteilung nichts mit der Repression von Meinungsfreiheit zu tun habe. Die beiden wurden zusammen mit weiteren Journalist*innen vom Time Magazin als „The Guardians“ betitelt und als Gruppe zur "Person des Jahres" 2018 gekürt.
 
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Neuigkeiten aus der Bettina-Kattermann-Stiftung
 
Der gegenwärtige Stipendiat Naing Ko Phyo hat inzwischen sein erstes Studienhalbjahr im Public Health-Program an der Mahidol Universität in Bangkok abgeschlossen und schickte einen kurzen Zwischenbericht. Und Khaing Zar Lwin hat Ende Oktober diesen Jahres ihr Studium im Fach Population and Sexual and Reproductive Health an der Mahidol Universität mit großem Erfolg abgeschlossen. Im Dezember wird sie nach Myanmar zurückkehren, dort die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen unterstützen und weiterhin mit der KMSS (Karuna Mission Social Solidarity – Caritas Myanmar) zusammenzuarbeiten.
 
 
Bericht von Naing Ko Phyo
 
 
Myanmar weiterhin größster Verletzer der Religionsfreiheit
 
Alljährlich veröffentlicht das US State Department eine Liste von zehn sogenannten "Countries of Particular Concern" (besondere Besorgnis erregende Länder) bezüglich Religionsfreiheit. In der vor wenigen Tagen veröffentlichten Liste für 2018 taucht neben u.a. China, Nordkorea, dem Iran und Pakistan erneut Myanmar auf. Den Ländern wird vorgeworfen in systematische, anhaltende und eklatante Verletzungen von Religionsfreiheit verwickelt zu sein bzw. diese zu tolerieren. Myanmar steht wegen seines Umgangs mit religiösen und ethnischen Minderheiten am Pranger. Allen voran die Menschenrechtsverletzungen gegen die Rohingya sowie die Kachin und Karen im Zuge des anhaltenden Bürgerkriegs.
 
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Rückenwind für den Friedensprozess
 
Nach jahrelangem Schweigen und regelmäßigen Kämpfen hat nun das myanmarische Militär einen Friedensvertrag mit drei bewaffneten ethnische Gruppierungen geschlossen. Die Ta’ang National Liberation Army, die Arakan Army und die Myanmar National Democratic Alliance Army waren bisher von den nationalen Friedensverhandlungen ausgeschlossen, da sie den Bedingungen des Militärs nicht zustimmen wollten. Die chinesische Regierung hatte sich als Vermittlerin eingeschalten. In den letzten beiden Jahren trafen sich die Gruppen mehrmalig mit dem Militär in China zu Verhandlungen.
 
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Leseempfehlung: Myanmar, die Rohingya-Krise und mögliche EU-Sanktionen
 
Die Gewalt gegenüber den Rohingya, die in der Folge zu Hunderttausenden in das Nachbarland Bangladesch flohen, hat das internationale Image Myanmars stark be­schädigt. Als Reaktion auf die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Myanmar drohte die EU im Oktober 2018 mit der Rücknahme der Handelspräferenzen, die dem Land zollfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt garantieren. Es ist jedoch anzunehmen, dass derartige Maßnahmen die Handlungskalküle der burmesischen Regierung und des Militärs nicht verändern. Sie träfen in erster Linie die Beschäftigten in der Textil­industrie des Landes. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten daher stattdessen auf eine Kombination aus gezielten Wirtschaftssanktionen gegen Militärunternehmen und verschärften Einreiseverboten und Sperrungen von Konten führender Militärs setzen. Flankiert werden sollte diese Politik von einem intensiveren diplomatischen Engagement gegenüber zivilen Akteuren im Land. Ein Beitrag von Felix Heiduk in der SWP-Aktuell.
 
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