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Sehr geehrter Herr Do,
die Mieten auf dem Büromarkt sind erneut gestiegen – am stärksten in den Metropolen und in kleineren Großstädten. Letztere werden wegen des Nachfrageüberhangs in den Bürohochburgen immer attraktiver, wie der IVD-Gewerbe-Preisspiegel zeigt. Mehr zur jüngsten Marktentwicklung erfahren Sie in unserer ersten Meldung.
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitreichende Entscheidung für die Immobilienbranche getroffen. Schriftformheilungsklauseln sind generell unwirksam. Das Urteil des BGH trifft insbesondere Immobilieninvestoren, die mit dem Cashflow aus den langfristigen Mietverträgen fest rechnen. Welche Konsequenzen die Entscheidung auf die Praxis hat, erläutert unser Experte Philipp Schönnenbeck, Counsel bei CMS Deutschland.
 
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
 
Ihre Online-Redaktion Immobilien
 
 
Büromarkt: Mietwachstum in Metropolen und kleineren Großstädten
 
Der konjunkturelle Aufschwung in Deutschland wirkt sich auch auf die Büromieten aus. Die sind 2017 in allen Lagen und Ausstattungskategorien gestiegen, wie eine aktuelle Umfrage des Immobilienverbands IVD zeigt. Dabei erzielten Büroflächen mit einfacher Ausstattung in Städten von 250.000 bis 500.000 Einwohnern gegenüber 2016 das stärkste Wachstum mit 4,76 Prozent, nach einem Anstieg von 3,79 Prozent im Jahr zuvor.
 
 
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Unsicherheit für Investoren: BGH erleichtert Kündigungen von Gewerbemietverträgen
Geöffneter Brief mit KündigungDer Bundesgerichtshof (BGH) hat eine für die Immobilienbranche weitreichende Entscheidung getroffen. Danach sind so genannte Schriftformheilungsklauseln generell unwirksam. Mit Konsequenzen für alle Vertragsparteien, aber vor allem für Investoren von großen Gewerbeobjekten, die beim Kauf der Immobilien fest mit den Mieteinnahmen gerechnet haben.
 
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Berlin: Neue Regeln für Ferienwohnungen
Berlin_Hohenschönhausen_PlattenbauBerliner dürfen ihre Wohnung bis zu 60 Tagen pro Jahr an Touristen weiter vermieten – sofern sie eine Genehmigung haben. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat Stadtentwicklungssenatorin Karin Lompscher (Linke) vorgelegt. Gleichzeitig hat der Senat im Kampf gegen die Wohnungsknappheit eine Verschärfung des Gesetzes über das Zweckentfremdungsverbot beschlossen. Die Novelle soll Anfang Mai 2018 in Kraft treten.
 
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Personalberater werden für die Immobilienbranche wichtiger
Vernetzte Personen, GrafikBei der Besetzung von Führungspositionen waren Unternehmen der Immobilienbranche schon immer auf die Unterstützung von Headhuntern angewiesen. Heute müssen sie auch Fachkräfte und Spezialisten durch eine gezielte Ansprache gewinnen. Oft klappt dies nur noch mit Hilfe von Personalberatungen, die in der Branche verwurzelt sind und alle Gepflogenheiten kennen.
 
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Conwert-Gründer stockt Anteil an Eyemaxx auf
A 05.06.985 HRImmobilieninvestor und Conwert-Gründer Johann Kowar hat seine Beteiligung an der Eyemaxx Real Estate AG auf 5,44 Prozent aufgestockt. Mittelfristig plant Kowar, das Investment weiter zu erhöhen.
 
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"Cloud for Real Estate": Neue SAP-Lösung mit Ambitionen
Illustration Wolke auf die Datennetze zulaufenMit der "Cloud for Real Estate" bringt SAP eine plattformgestützte und standardisierte Immobilienlösung auf den Markt. Im Oktober erhielt das SAP-Entwicklungsteam den Red Dot Award für das User Interface Design. Hat diese das Zeug zum neuen Marktstandard – zumindest im gewerblichen Bereich?
 
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Blackprint Booster nimmt Simplifa für zweite Runde auf
AufzugDas Accelerator-Programm Blackprint Booster hat für die zweite Runde ein weiteres PropTech aufgenommen: Simplifa mit Sitz in Berlin ist auf das digitale Aufzugsmanagement spezialisiert. Neben Simplifa werden auch ALLVR, VRnow und Wohnungshelden gefördert. Damit wächst die Zahl der Booster-Teilnehmer auf vier junge Gründungsunternehmen.
 
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Wohnungseigentümer können selbst gegen Nachbarn vorgehen
MehrfamilienhäuserEinzelne Wohnungseigentümer können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche wegen der Beeinträchtigung von Gemeinschaftseigentum selbst geltend machen, solange die Gemeinschaft die Geltendmachung nicht an sich gezogen hat. Das gilt auch, wenn sich die Ansprüche gegen einen außerhalb der WEG stehenden Dritten richten.
 
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