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Aus Datenschutzgründen dürfen Sie Ihren Mietinteressenten nur die nötigsten Fragen stellen. Wer schon bei der Wohnungsbesichtigung zu viel wissen will, dem kann ein hohes Bußgeld drohen. In diesem Newsletter zeigen wir Ihnen, welche Fragen wann erlaubt sind.
 
Ihre Isabel Naus
Immowelt-Redaktion
 
 
 
Den Mietinteressenten zu viel gefragt: Droht Bußgeld?
 
Eine Selbstauskunft vom Mietinteressenten ist Ihr gutes Recht als Vermieter. Aber Vorsicht: Sie dürfen darin nicht alles fragen, sonst droht ein hohes Bußgeld. Lesen Sie hier, welche Fragen zulässig sind.
 
 
 
 
 
Suchtipp: So finden Sie eine günstige Wohnung
 
Eigentumswohnungen sind stark gefragt. Kaum ist eine online, schon ist sie vergeben. Sie sind zur Zeit selbst auf der Suche nach einer günstigen Wohnung? Mit unseren Tipps werden Sie fündig.
 
 
 
 
 
Neu: Erstellen Sie Ihren Mietvertrag einfach online
 
Ist der passende Mieter gefunden, können Vermieter den Vertrag auch gleich online unter Dach und Fach bringen: Mit dem neuen Mietvertrag-Generator von immowelt.de. Erstellen Sie Ihren individuellen Mietvertrag!
 
 
 
 
 
7 Tipps: Mit guten Bildern die Anzeige aufwerten
 
Egal, ob mit dem Smartphone oder der Profikamera – gute Fotos rücken die Immobilie ins rechte Licht. Ein Architekturfotograf erklärt, wie Sie Ihre Anzeigen mit einigen kleinen Tricks deutlich aufwerten.
 
 
 
 
 
Verjährungsfristen: Sichern Sie sich jetzt noch Ihre Ansprüche!
 
Wer noch auf Mietzahlungen wartet oder Schadensersatz fordern will, muss sich sputen. Denn: all diese Ansprüche verjähren. Müssen Sie sich jetzt beeilen, oder ist es schon zu spät? Wir sagen es Ihnen!
 
 
 
 
 
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Jetzt Ihre beruflichen Risiken absichern mit der Immobilienmakler-Haftpflicht! Absicherung für Immobiliendarlehensvermittler nach § 34 i Gewo ohne Zuschlag möglich. mehr
 
Service für Profis
Als Partner der Profis wissen wir, worauf es bei der Immobilienvermittlung ankommt. Mit unseren zusätzlichen Services bieten wir Ihnen die Instrumente für Ihren Erfolg. mehr

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