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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben Mandanten, die geblitzt wurden? Wer mit dem Auto in eine Radarkontrolle geraten ist, sollte klären, ob private Dienstleister eingesetzt wurden. Denn das ist nicht zulässig, meint das OLG Frankfurt und wird dabei sehr deutlich: Demnach sind sämtliche Verkehrsüberwachungen in Bezirken, wo solche Dienstleister tätig waren, unzulässig. Was die Frage aufwirft, ob Bußgeldbescheide auf dieser Grundlage überhaupt formell bestandskräftig werden. Erfahren Sie mehr zum OLG-Beschluss in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Bußgeldbescheide: Rechtswidrige Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister  
 
 

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf einer solchen Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen. Im Streitfall war eine Geschwindigkeitsmessung von einem Angestellten einer privaten GmbH durchgeführt worden. Die Grundsätze der Entscheidung könnten auf eine Vielzahl von Fällen übertragbar sein.

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  Für Sie als Gratis-Download: Spezialreport „Die StPO-Reform 2019“  
 
 

Der neue Gesetzentwurf zur StPO-Reform 2019 stößt auf teils drastische Kritik – insbesondere aus den Reihen der Praktiker. In diesem Report stellen wir Ihnen alle relevanten Änderungen vor. Gegenübergestellt wird den geplanten Neuregelungen jeweils die Position der Kritiker, um ein vollständiges Bild zu ermöglichen und insbesondere die Auswirkungen auf die Praxis zu berücksichtigen.

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  Handy-Verträge: Drohung mit Anschlusssperre bei Nichtzahlung  
 
 

Droht ein Mobilfunkunternehmen an, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Rechnungsforderung einen Anschluss zu sperren, ist das eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung, wenn der Kunde die Forderung nachvollziehbar beanstandet hat. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Demnach können sich Gründe für eine solche Beanstandung aus ungewöhnlich hohen Rechnungsbeträgen ergeben.

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  Keine AGG-Entschädigung bei missbräuchlicher Bewerbung  
 
 

Ein Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht nicht bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten. Das ist etwa der Fall, wenn ein Bewerber es auf eine Absage anlegt und es ihm nur um eine mögliche Entschädigung geht. Das Arbeitsgericht Bonn hat dies nun an einem auffällig dürftigen Bewerbungsschreiben und ungewöhnlichen Forderungen festgemacht.

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  Anerkennung einer ausländischen Adoption?  
 
 

Eine ausländische Adoptionsentscheidung, die ohne persönliche Anhörung eines der beiden Adoptionsbewerber gefällt wird, kann in Deutschland nicht anerkannt werden. Auch ein Anerkennungsverfahren kann diese Verfahrensmängel nicht heilen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Das Gericht verwies auf die Notwendigkeit eines rechtsstaatlichen und kindeswohlorientierten Verfahrens.

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