Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat die sog. Bundesnotbremse bestätigt. Der im April beschlossene Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Einen Freibrief für die Politik hat das Gericht aber nicht erteilt. Auch aus Ihrer anwaltlichen Sicht lohnt unbedingt ein genauerer Blick auf die Entscheidungen - vor allem das erstmals anerkannte Recht auf schulische Bildung wirft viele praxisrelevante Fragen auf. Erfahren Sie mehr in zwei Beiträgen unseres Newsletters! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |