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Sehr geehrter Herr Do, | |
nachfolgend finden Sie eine Meldung, die wir soeben veröffentlicht haben: | |
CA Immo startet neues Aktienrückkaufprogramm | |
Wien, 03.05.2022. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 34. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen („Ermächtigung“). Das Volumen beläuft sich auf bis zu eine Million Stück Aktien (dies entspricht rund 1% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft). Das Aktienrückkaufprogramm sieht den Erwerb von Aktien über die Börse vor. Die Bedingungen für diese Käufe richten sich nach der Ermächtigung. Insbesondere hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. | |
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Mit freundlichen Grüßen, Ihr CA Immo Corporate Communications Team | |
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