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Sehr geehrter Herr Do,

nachfolgend finden Sie eine Meldung, die wir soeben veröffentlich haben:

CA Immo: Stellungnahme zur erstinstanzlichen Strafurteilsverkündung im BUWOG-Prozess

Angesichts der heute verkündeten Urteile des Landesgerichts für Strafsachen Wien in der Causa BUWOG gibt CA Immobilien Anlagen AG (im folgenden „CA Immo“) folgende Stellungnahme ab:

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Mit freundlichen Grüßen,
Ihr CA Immo Corporate Communications Team