Das Nein aus Karlsruhe Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Das hat auch die Europäische Zentralbank gedacht. Damals, als Mario Draghi inmitten der Euro-Krise sein „whatever it takes“-Versprechen abgab. Oder später, als die EZB das große Staatsanleiheankaufprogramm (PSPP) bekannt gab. In der Corona-Krise legte die EZB noch einmal nach und beschloss ein weiteres, 750 Milliarden € schweres Ankaufprogramm (PEPP). Unumstritten waren diese Programme, vor allem in Deutschland, nie. Gestern hat das Bundesverfassungsgericht über das PSPP-Programm geurteilt. Das Urteil ist historisch. Karlsruhe verwirft den EZB-Beschluss zur Einrichtung des PSPP-Programms und das durchwinkende Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu als offensichtlich kompetenzüberschreitend (ultra vires). Viel klarer kann der Konflikt zwischen Karlsruhe und Luxemburg nicht ausfallen. Dennoch sucht Karlsruhe den Ausweg. Wenn die EZB überzeugend darlegt, dass ihr Ankaufprogramm verhältnismäßig ist, kann sich die Bundesbank weiterhin daran beteiligen. Fürs Erste dürfte die EZB damit handlungsfähig bleiben. Mittelfristig stößt das Bundesverfassungsgericht damit aber eine notwendige, wenngleich schwierige juristische Prüfung der Grenzen der Unabhängigkeit der EZB an. Der EuGH hat sich bisher darum gedrückt. Das wird er sich nicht mehr leisten können. Das vollständige Pressestatement des cep finden Sie hier. Und hier informiert das cep mit täglich aktualisierten Zahlen und Grafiken zur Corona-Krise. Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter Finanzmärkte |