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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
am 14. Juli hat die EU-Kommission ihr „Fit for 55“-Paket vorgelegt, mit dem die Klimaschutzvorschriften massiv verschärft werden sollen. In 14 Konsultationen dürfen sich Betroffene und Zivilgesellschaft bis zum 28. September dazu äußern. Bitte richten Sie Ihr besonderes Augenmerk auf diese Konsultationen. In diesem Newsletter finden Sie Kurzbeschreibungen und Verlinkungen.
Im August beginnen die ersten Auszahlungen an einzelne Mitgliedstaaten aus dem Corona-Wiederaufbaufonds NextGenerationEU. Dieser hat einen Umfang von knapp 700 Milliarden Euro, wovon 312 Milliarden nicht direkt zurückgezahlt werden müssen. Bisher wurden 16 Mitgliedstaaten Fondsmittel bewilligt.
In den Fokus unseres Newsletters August rücken insbesondere die Bemühungen der Kommission, den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu stärken. Hierbei wird es vor allem darum gehen, die Definition des relevanten Marktes ans digitale Zeitalter anzupassen. Ebenfalls auf der Agenda steht die nachhaltige Mobilität in Städten.
Neugierig geworden?
Dann wünschen wir Ihnen eine angenehme Lektüre.
Ihr
Centrum für Europäische Politik
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Der Corona-Wiederaufbaufonds, oder NextGenerationEU, zielt auf eine grüne, digitale und widerstandsfähige Postpandemie-Zeit ab. Um Anteile des Fonds zu bekommen, muss jeder Mitgliedstaat einen Aufbau- und Resilienzplan vorlegen, der von der Kommission geprüft wird. Deutschlands Plan wurde bereits genehmigt. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Plan auf Klimaschutz und digitale Transformation fokussiert und erhält rund 25 Milliarden Euro, die vollständig als Zuschüsse gewährt werden. Im Vergleich: Frankreich erhält etwa 39 Milliarden und Italien 191 Milliarden Euro.
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep
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Emissionsreduktion: „Fit for 55“-Paket
Am 14. Juli hat die EU-Kommission ihre Rechtsetzungsvorschläge vorgelegt, mit denen die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 55 Prozent reduziert werden sollen. Die von der EU-Kommission dazu herausgegebenen Konsultationen finden Sie in diesem Newsletter unter „Konsultationen“.
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Relevanter Markt: Überarbeitung der Bekanntmachung über die Marktdefinition
Am 12. Juli 2021 hat die EU-Kommission die Ergebnisse ihrer Evaluierung zur Definition des sogenannten relevanten Marktes veröffentlicht. Die Definition ist von zentraler Bedeutung unter anderem bei der Prüfung, ob ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat. Die geltenden Prinzipien zur Definition des relevanten Marktes sind in der Bekanntmachung über die Marktdefinition enthalten. Der Evaluierung zufolge könnte eine Aktualisierung der Definition notwendig sein, insbesondere wenn digitale Dienstleistungen ohne monetären Preis angeboten werden. Zudem könnte es bei der Ermittlung des relevanten Marktes in digitalen Märkten notwendig sein, nichtpreisliche Erwägungen bei Substitutionsentscheidungen stärker zu berücksichtigen. Ob und wie die Bekanntmachung über die Marktdefinition geändert werden soll, um diese Probleme anzugehen, wird nunmehr von der Kommission geprüft (s. cepStudie).
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EU-Verträge und -Institutionen
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Verfassungskonflikt: Polen bestreitet die Vorrangstellung von EU-Recht
Mitte Juli 2021 stellten zwei Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichts die weitere Teilnahme Polens an der Europäischen Union in Frage. In der ersten Entscheidung vom 14. Juli 2021 lehnten die obersten polnischen Richter die EU-Verordnung ab, die es dem Europäischen Gerichtshof erlaubt, über die „Systeme, Prinzipien und Verfahren" der polnischen Gerichte zu entscheiden, mit der Begründung, dass diese Bestimmung nicht im Einklang mit der polnischen Verfassung stehe. Das Urteil erging an dem Tag, an dem der Europäische Gerichtshof seinerseits die Klage der Kommission gegen die polnische Justiz-Reform bestätigte und Polen anordnete, die von der Kommission beanstandeten Bestimmungen, insbesondere diejenigen, die sich auf die Befugnisse der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs beziehen, unverzüglich auszusetzen. In einer zweiten Entscheidung, die für den 15. Juli erwartet, aber auf den 31. August verschoben wurde, wird das Verfassungsgericht in Warschau über die von Premierminister Mateusz Morawiecki aufgeworfene Frage entscheiden, ob das polnische Verfassungsrecht im Falle eines Konflikts zwischen beiden über dem europäischen Recht stehen sollte. Das Urteil wird starke Auswirkungen auf die Position Polens in der EU haben. Insbesondere wenn das polnische Gericht den Vorrang des nationalen Rechts vor dem europäischen Recht bekräftigt, könnte die Krise, die zwischen Warschau und Brüssel ausgelöst würde, zu zwei Szenarien führen: entweder die Änderung der Verfassung, um sie mit den Bestimmungen des EU-Vertrags, die als im Widerspruch zum nationalen Recht stehend angesehen werden, kompatibel zu machen, oder die Einleitung des Verfahrens zum freiwilligen Austritt aus der EU.
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Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im so genannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem letzten Newsletter zusammengestellt:
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Trilog-Einigung zur Änderung der Århus-Verordnung über die Klagebefugnis von Einzelpersonen
Die Århus-Verordnung [(EG) Nr. 1367/2006] soll an das internationale Århus-Abkommen angepasst werden, das in Umweltangelegenheiten den Zugang der Öffentlichkeit zu den Gerichten gewährleisten soll. Künftig wird die Klagebefugnis in Umweltfragen über anerkannte Umweltverbände hinaus ausgeweitet, sodass auch Einzelpersonen eine Überprüfung von Verwaltungsakten beantragen können. Hierzu müssen sie nachweisen, dass entweder ein ausreichendes öffentliches Interesse besteht oder dass durch den behaupteten Umweltrechtsverstoß ihre Rechte verletzt wurden und sie hierdurch unmittelbar betroffen sind. Zudem muss der Überprüfungsantrag von mindestens 4.000 EU-Bürgern aus mindestens fünf Mitgliedstaaten unterstützt werden, wobei jeder dieser Mitgliedstaaten durch mindestens 250 EU-Bürger vertreten sein muss. Damit die geänderte Århus-Verordnung in Kraft treten kann, müssen Parlament und Rat die vorläufige Trilog-Einigung noch offiziell bestätigen.
Pressemitteilung des Rates vom 12. Juli 2021
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Trilog-Einigung zur Richtlinie über Vorschriften für Kreditdienstleister und Käufer fauler Bankkredite
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 28. Juni 2021 im Trilog eine vorläufige Einigung über die Richtlinie zur Harmonisierung der Vorschriften für Kreditdienstleister und Käufer fauler Bankkredite erzielt. Mit der neuen Richtlinie sollen Sekundärmärkte für faule Kredite unterstützt werden, also Kredite, bei denen der Kreditnehmer mehr als 90 Tage in Verzug ist oder die Rückzahlung gänzlich unwahrscheinlich ist. Die Richtlinie soll es Banken einfacher machen, faule Kredite zu verkaufen (auch grenzüberschreitend), um so ihre Bilanzen zu bereinigen und ihre Kreditvergabefähigkeit zu stärken. Die Rechte der Kreditnehmer sollen gleichzeitig gewahrt bleiben. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat die Einigung am 13. Juli bestätigt.
Pressemitteilung des Rates vom 28. Juni 2021
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Die EU-Kommission bittet Betroffene und Interessierte in der Zivilgesellschaft regelmäßig um Stellungnahmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt:
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Emissionsreduktion: „Fit for 55“-Klimapaket
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des „Fit for 55“-Klimapakets am 14. Juli, das zwölf Rechtsetzungsvorschläge zur grundlegenden Überarbeitung und Neuausrichtung des europäischen Klima- und Energierechts umfasst, um es an das Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 anzupassen, hat die Kommission 14 öffentliche Konsultationen eingeleitet:
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1. EU-Emissionsrechtehandel: Verschärfung und Ausweitung
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der EU-EHS-Richtlinie [2003/87/EG], der ein Absenken der Zertifikatsmenge, die Einbindung des Seeverkehrs und ein eigenständiges Emissionshandelssystem (EHS) für Verkehr und Gebäude vorsieht.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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2. EU-Emissionsrechtehandel: Marktstabilitätsreserve (MSR)
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zur Überarbeitung des MSR-Beschlusses [(EU) 2015/1814], mit dem der derzeit erhöhte Prozentsatz der in die MSR einzustellenden Zertifikate über 2023 hinaus bis 2030 Bestand haben soll.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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3. EU-Emissionsrechtehandel: Luftverkehr
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der EU-EHS-Richtlinie [2003/87/EG], der für den Luftverkehr unter anderem ein Ende der Gratiszuteilung von Zertifikaten im europäischen Emissionsrechtehandel vorsieht.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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4. Lastenteilung: Nationale CO2-Reduktionsziele für Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der Lastenteilung-Verordnung [(EU) 2018/842], mit dem unter anderem das Reduktionsziel in den Lastenteilungs-Sektoren – insbesondere Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft – von 30 Prozent auf 39 Prozent im Vergleich zu 2005 erhöht werden soll.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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5. CO2-Grenzausgleich (CBAM)
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zum Erlass der CBAM-Verordnung, mit dem ein Grenzausgleichsmechanismus für Importe in die EU eingerichtet werden soll.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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6. Klima-Sozialfonds
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zum Erlass der neuen Verordnung zu einem Klima-Sozialfonds, der die Belastung einkommensschwacher Haushalte aufgrund der CO2-Bepreisung von Kraft- und Brennstoffen vermindern soll.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 27. September 2021.
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7. CO2-Emissionen von Pkw und Kleintransportern
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen-Verordnung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge [(EU) 2019/631], der eine Verschärfung der CO2-Grenzwerte bis 2030 und eine Abschaffung des Verbrennungsmotors bis 2035 vorsieht.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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8. Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der LULUCF-Verordnung [(EU) 2018/841], mit dem unter anderem bis 2035 Klimaneutralität in den LULUCF-Sektoren erreicht werden soll.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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9. Energiebesteuerung
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zur Neufassung der Energiebesteuerung-Richtlinie [2003/96/EG], mit dem unter anderem eine Kerosinsteuer auf innereuropäische Flüge geplant wird.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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10. Erneuerbare Energien
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie [(EU) 2018/2001], mit dem unter anderem der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix von 32 Prozent auf 40 Prozent im Jahr 2030 erhöht werden soll.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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11. Energieeffizienz
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zur Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie [2012/27/EU], der eine Erhöhung des EU-weiten Energieeffizienzziels von 32 Prozent auf 38 Prozent für 2030 vorsieht.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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12. Straßenverkehr: Tank- und Ladeinfrastruktur
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zum Erlass der neuen Richtlinie zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU, der unter anderem den Aufbau von leistungsstarken Strom-Ladestationen alle 60 Kilometer an Autobahnen vorsieht.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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13. Seeverkehr: CO2-arme Kraftstoffe (FuelEU Maritime)
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zum Erlass der neuen FuelEU Maritime-Verordnung, mit dem unter anderem eine Obergrenze für den Treibhausgasgehalt von Kraftstoffen von Schiffen, die europäische Häfen anlaufen, festgelegt werden soll.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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14. Luftverkehr: Nachhaltige Kraftstoffe (ReFuelEU Aviation)
Die Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zu ihrem Vorschlag zum Erlass der neuen ReFuelEU Aviation-Verordnung, mit dem den in der EU angebotenen Kraftstoffen für den Luftverkehr mehr nachhaltige Kraftstoffe beigemischt werden sollen, z.B. synthetische CO2-arme Kraftstoffe („E-Fuels“).
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2021.
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Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie: Überarbeitung der Richtlinie
Die EU-Kommission bittet mit ihrer Konsultation um Rückmeldung zur Überarbeitung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie [2008/56/EG]. Hierdurch sollen Meinungen über die Relevanz der Richtlinie und was sie bisher geleistet hat gesammelt werden. Die Antworten sollen in eine Folgenabschätzung zur Bewertung verschiedener politischer und legislativer Handlungsoptionen eingehen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 21. Oktober 2021.
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Altfahrzeuge: Verbesserung des Recyclings
Die EU-Kommission kündigte im Rahmen des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft [COM(2020) 98; s. cepAnalyse 5/2020] eine Überarbeitung der EU-Richtlinie über Altfahrzeuge [2000/53/EG] an. Parallel dazu wird auch die Typgenehmigung-Richtlinie für Kraftfahrzeuge [2005/64/EG] überarbeitet, da sie auch Einfluss auf die Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Kraftfahrzeugen hat. Durch die Konsultation möchte die Kommission Meinungen sammeln, die in eine Folgenabschätzung zur Überarbeitung beider Richtlinien einfließen sollen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 26. Oktober 2021.
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Schadstoffe in Grund- und Oberflächengewässern: Überarbeitung der Liste von Schadstoffen
Die EU-Kommission plant, die Schadstofflisten in Anhang I und II der Grundwasser-Richtlinie [2006/118/EG] sowie in Anhang X der Wasserrahmen-Richtlinie [2000/60/EG] zu überarbeiten und gegebenenfalls um weitere Stoffe oder Stoffgruppen zu erweitern. Die Grundwasser-Richtlinie legt dabei Grenzwerte für Pestizide und Nitrat im Grundwasser fest sowie weitere Stoffe, die die Mitgliedstaaten bei Festlegung der nationalen Schwellenwerte berücksichtigen müssen. Die Wasserrahmen-Richtlinie regelt sogenannte prioritäre Stoffe, für die in Oberflächengewässern Grenzwerte eingehalten werden müssen und deren Eintrag in die betreffenden Gewässer verringert oder gestoppt werden muss.
Mit der offenen Konsultation will die Kommission der breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, ihre Meinung zur geplanten Überarbeitung der Schadstofflisten zu äußern.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 1. November 2021.
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Mobilitätsstrategie: Nachhaltiger Verkehr in Städten
Die Kommission entwickelt derzeit im Rahmen ihrer Mobilitätsstrategie (s. cepAnalyse 09/2021) rechtliche Vorgaben für die nachhaltige Mobilität in Städten. Mit ihrer Konsultation will die Kommission Meinungen von Stadtbewohnern und Interessenträgern zur Verringerung verkehrsbedingter CO2-Emissionen sowie von Luftverschmutzung, Verkehrsüberlastung und Lärm einholen. Zudem ist sie an Vorschlägen interessiert, wie eine emissionsfreie Stadtlogistik und die Nutzung emissionsarmer Verkehrsträger gefördert werden können.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 23. September 2021.
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Vertikale Vereinbarungen: Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung
Die EU-Kommission wird die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für vertikale Vereinbarungen [Verordnung (EU) 330/2010, Vertikal-GVO] überarbeiten. Vertikale Vereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions- oder Vertriebskette tätig sind. Vertikale Vereinbarungen, die den Wettbewerb beeinträchtigen, sind grundsätzlich verboten. Sie können jedoch erlaubt werden, wenn sie zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen. Die Vertikal-GVO listet diese erlaubten Vereinbarungen auf. Mit der Konsultation will die Kommission Meinungen zum Entwurf der überarbeiteten Vertikal-GVO einholen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 17. September 2021.
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Horizontale Vereinbarungen: Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnungen
Die EU-Kommission wird die Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung [Verordnung (EU) 1217/2010] und die Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen [Verordnung (EU) 1218/2010] (zusammen als Horizontal-GVO bezeichnet) überarbeiten. Horizontale Vereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbern. Sie sind grundsätzlich verboten. Sie können jedoch erlaubt werden, wenn sie zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen. Die Horizontal-GVO bestimmen näher, wann diese Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Konsultation will die Kommission Meinungen dazu einholen, wo Änderungsbedarf besteht.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 5. Oktober 2021.
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Soziale Taxonomie: Erste Entwürfe der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen
Rat und Parlament haben sich im Dezember 2019 auf ein Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten (grüne Taxonomie, s. cepAdhoc) geeinigt. Es trat im Juli 2020 in Kraft. Nach den Plänen der Kommission soll es aber neben der grünen Taxonomie mittelfristig auch noch eine soziale Taxonomie geben. Die „Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen”, ein Beratungsgremium der EU-Kommission, hat am 12. Juli erste Entwürfe mit Ideen für eine soziale Taxonomie vorgelegt, die diejenigen wirtschaftlichen Aktivitäten zu identifizieren versucht, die zur Förderung sozialer Ziele beitragen. Mit der Konsultation will die Plattform nun Meinungen zu ihren Ideen für eine soziale Taxonomie einholen. Im 4. Quartal 2021 will sie einen Abschlussbericht vorlegen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 27. August 2021.
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20.-24. August 2021 Budapest, Ungarn
Zum 1000jährigen ungarischen Jubiläum findet eine viertägige Staatsfeier statt.
30. August 2021 Brüssel, Belgien
Tagung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees unter slowenischem EU-Ratsvorsitz über die künftige außenpolitische Strategie der EU.
31. August 2021
Warschau, Polen
Urteil des polnischen Verfassungsgerichtes zur Frage, ob EU-Recht im Falle eines Konflikts über dem polnischen Verfassungsrecht steht.
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cepAnalyse: Digital Markets Act – Teil I: Pflichten für Online-Plattformen
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Techgiganten wie Google, Amazon, Facebook oder Apple beherrschen den globalen Internetmarkt. Das Wettbewerbsrecht genügt nicht, um Machtmissbrauch zu verhindern, weil dessen Durchsetzung zu lange dauert. Die Kommission hat daher im vergangenen Dezember ein Gesetz für digitale Dienste, den Digital Markets Act (DMA), vorgelegt, das Betreibern großer Internetplattformen Verhaltenspflichten auferlegt. Die Pflichten erfassen problematische Verhaltensweisen, die häufig im Rahmen des Wettbewerbsrechts untersucht werden. Das Gesetz verhindert so, dass Betreiber großer Internetplattformen den Wettbewerb einschränken oder unfaire Konditionen durchsetzen.
zur cepAnalyse 14/2021
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cepAnalyse: Digital Markets Act – Teil II: Durchsetzung und Verfahren
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Der zweite Teil der cepAnalyse zum Digital Markets Act untersucht Durchsetzung und Verfahren des geplanten Gesetzes. Die Durchsetzung auf EU-Ebene vermeidet eine abweichende Anwendung des DMA in den einzelnen Mitgliedstaaten. Um zügige Verfahren zu gewährleisten, sollten die nationalen Behörden bei der Anwendung des DMA aber mit einbezogen werden.
zur cepAnalyse 15/2021
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cepStudie: CO2-Grenzausgleichsmechanismus
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Bislang erhalten EU-Unternehmen Gratisemissionsrechte, um Wettbewerbs-Nachteile aufgrund der strengen EU-Klimaschutzvorschriften gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten zu kompensieren. Die Kommission will diese Gratiszuteilung abschaffen und durch einen CO2-Grenzausgleich (CBAM) ersetzen, der Importe aus Staaten mit geringeren Standards verteuern soll. Das cep kritisiert, dass europäische Exporteure keinen Ersatz für den Wegfall der Gratiszuteilung erhalten sollen, was zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für europäische Unternehmen auf den Weltmärkten führt.
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Eine Auswahl aus den mehr als 50 Berichten über die Arbeit des Centrums für Europäische Politik im Juli 2021.
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„Der Plan von der europäischen Klimafestung gefährdet Deutschlands Stärke“
Die WELT griff die cepStudie zum CO2-Grenzausgleich auf. Sie zitierte die Forderung der cep-Experten, das Vorhaben zu überdenken. Der geplante CO2-Grenzausgleich schützt die europäischen Unternehmen nur auf dem EU-Heimatmarkt vor billiger Konkurrenz, auf dem Weltmarkt jedoch könnten europäische Produzenten nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Auch die französische Zeitung L’Opinion widmete sich ausführlich der Studie.
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„Die bevorstehende Bundestagswahl steht im Zentrum einer globalen Propagandaschlacht"
Die britische Tageszeitung The Independent zitierte cep-Kommunikationsleiter Dr. Jörg Köpke in einem Artikel über die Verbreitung von Fehlinformationen im Zuge des deutschen Bundestagswahlkampfes. Köpke erklärte, welche Strategien die Akteure verfolgen, um gezielt falsche Nachrichten zu verbreiten.
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„Kann es auch ohne einen höheren CO2-Preis auf Benzin und Diesel gehen?“
Der Tagesspiegel widmete einen ausführlichen Beitrag dem Wahlkampfthema der höheren Spritpreise für den Klimaschutz. Eine im Auftrag des cep durchgeführte Forsa-Umfrage lieferte dabei überraschende Ergebnisse zu Meinungen der Wählerschaft zum Klimawandel.
Tagesspiegel vom 12. Juli
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„Macrons Klimabilanz ist dürr“
Die Expertin des Centre de Politique Européenne Paris für Umwelt- und Europarecht, Marion Jousseaume, äußerte sich in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) zu Macrons Klimabilanz. Sie erklärte, woran sich fehlende Ambitionen erkennen lassen und welche Rolle die Sensibilität der Franzosen bezüglich sozialer Gerechtigkeit dabei spielt.
NZZ vom 12. Juli
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