Newsletter 1/2024
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
 
das neue Jahr beginnt, wie das alte endete: Die Europäische Union muss nachsitzen. Erneut trägt der Aufschub einen Namen: Viktor Orbán. Ende vergangenen Jahres verweigerte Ungarns Premier einem 50-Milliarden-Euro-Hilfspaket für die Ukraine die Zustimmung. 
 
Ohne das Ja des erratischen Quertreibers läuft nichts bei Entscheidungen, die einstimmig von allen 27 EU-Mitgliedstaaten zu treffen sind. Orbán, der als Vertrauter des russischen Diktators Wladimir Putin gilt, schlachtet dieses Veto-Recht leidlich aus.
 
Kurz zuvor hatte er zwar noch den Weg für EU-Aufnahmeverhandlungen mit der Ukraine freigemacht, indem er vor der Abstimmung aus dem Saal ging. Allerdings ließ er sich dieses absolut ungewöhnliche Verhalten mit rund zwölf Milliarden Euro an EU-Beihilfen vergolden. Die Finanzmittel waren eingefroren – wegen wiederholter massiver Verletzungen des Rechtsstaatsprinzips durch Ungarn.
 
So geht das nun schon seit Jahren. Ungarns Regierungschef führt die EU am Nasenring durch die Manege. „Orbán ist nach Putin eines der größten Sicherheitsrisiken für Europa“, twitterte Michael Roth (SPD), Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, unmittelbar nach Orbáns neuerlicher Verweigerung. Kann sich Europa ein derart kostspieliges, demokratiefeindliches Sicherheitsrisiko leisten? Anders gefragt: Gibt es eine Möglichkeit, Budapest vor die Tür zu setzen?
 
Der Vertrag von Lissabon sieht dafür keinen Weg vor. Wer im Club ist, genießt ewiges Hausrecht. Raus geht es nur auf eigenen Wunsch – siehe Brexit. Heerscharen von Europarechtlern beißen sich die Zähne an diesem Dilemma aus. Helfen würde eine Reform des EU-Vertrages. Aber auch der müsste Orbán zustimmen – eine vertrackte Situation. 
 
Will die EU endlich wieder handlungsfähig werden, muss sie den gordischen Knoten durchschlagen. 2024 markiert vor diesem Hintergrund ein Schicksalsjahr für Europa. Es geht nicht nur um weitere Waffenlieferungen an die Ukraine oder das Bewahren von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Es geht um das Überleben eines epochalen Friedensprojektes, das Sicherheit und Wohlstand sichert. 
 
Ich wünsche Ihnen im Namen aller cep-Mitarbeiter ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr - und Europa die Heilung von Apathie und Mutlosigkeit. 
 
Viel Vergnügen bei der Lektüre der aktuellen EU-Themen zwischen KI-Regulierung und Gewässerschutz.
 
Ihr
Dr. Jörg Köpke
„Eines der größten Sicherheitsrisiken für Europa“: Ungarns Premier Viktor Orbán gerät in der EU zunehmend unter Druck.
 
Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep
Binnenmarkt
EU-Paket zur wirtschaftlichen Sicherheit

Die Kommission will am 24. Januar ein Paket zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU vorlegen. Ziel des Paketes ist es, Risiken zu minimieren, die sich aus Wirtschaftstätigkeiten im Kontext zunehmender geopolitischer Spannungen und eines beschleunigten technologischen Wandels ergeben. Das Paket wird aus sechs Teilen bestehen:
  1. einer Mitteilung über die wirtschaftliche Sicherheit der EU;
  2. einem Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (cepAnalyse 32/2017);
  3. einem Weißbuch zur Ausfuhrkontrolle;
  4. einer Initiative zu Auslandsinvestitionen;
  5. einer Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Forschung;
  6. einem Weißbuch zur Forschung mit doppeltem Verwendungszweck.
 
Digitale Wirtschaft
KI: Kommission erleichtert Zugang zu Supercomputern

Die Kommission will am 21. Februar eine Initiative zur Öffnung der europäischen Supercomputerkapazitäten für ethische und verantwortungsbewusste Start-ups im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) veröffentlichen. Der Zugang zu Supercomputern ist für die Entwicklung und Skalierung von KI-Modellen wesentlich, da Hochleistungsrechner die Trainingszeiten von KI erheblich reduzieren und somit einen starken Wettbewerbsvorteil in einem sich dynamisch entwickelnden Markt bilden können. Diese Initiative folgt auf eine Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2023, in der sie eine solche Nutzung der europäischen Supercomputer erstmals in Aussicht stellte. Start-ups und Hochleistungsrechenzentren sollen enger kooperieren, um digitale Innovationen voranzutreiben und das europäische KI-Industrieökosystem wettbewerbsfähiger zu machen. Diese Zusammenarbeit soll die Entwicklung europäischer KI-Angebote beschleunigen und die EU als globalen Wettbewerber etablieren.
 
Trilog-Einigungen
Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im sogenannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem Newsletter im vergangenen Monat zusammenstellt:
Binnenmarkt
Trilog-Einigung zur Lieferkettenrichtlinie

Am 14. Dezember 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD, cepAnalyse 16/2022) erzielt. Die Richtlinie soll, ähnlich dem deutschen Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, Umwelt und Menschenrechte weltweit schützen. In einigen Bereichen geht die Richtlinie jedoch über das deutsche Gesetz hinaus. So gilt sie bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro. Die Richtlinie ist sehr umstritten. Zahlreiche Unternehmensverbände befürchten eine bürokratische Überforderung der Unternehmen. Anderen Interessensgruppen, etwa Umweltorganisationen, geht die Richtlinie nicht weit genug.
 
Binnenmarkt| Energie
Trilog-Einigung zur Bauprodukte-Verordnung

Am 13. Dezember 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung über die Bauprodukte-Verordnung [(EU) 305/2011, s. cepDossier 3/2022] erzielt. Durch EU-einheitliche Vorschriften für Bauprodukte sollen Hemmnisse im Binnenmarkt abgebaut und der Verwaltungsaufwand verringert werden. Zudem soll die Kreislauffähigkeit von Bauprodukten sichergestellt werden. So soll ein digitaler Pass nach dem Vorbild der Ökodesign-Verordnung eingeführt werden, in dem alle Akteure entlang der Lieferkette auf wichtige Informationen über Produkte zugreifen können. Bei Normungsverfahren werden die Durchführungsrechtsakte beibehalten. Die neuen Normen werden rechtlich verbindlich sein. Um Verzögerungen im Normungsprozess entgegenzuwirken, wird die Kommission ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise selbst mittels Durchführungsrechtsakten harmonisierte technische Spezifikationen festzulegen.

Trilog-Einigung zur Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP-Verordnung)

Am 5. Dezember 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung über die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe [CLP-Verordnung; (EG) Nr. 1272/2008] erzielt. Die CLP-Verordnung regelt die Ermittlung und Bewertung von Gefahren durch Chemikalien sowie die Information von Verbrauchern. Mit der Aktualisierung sollen die Vorschriften zur Kennzeichnung von Chemikalien, die online verkauft werden, präzisiert werden. Zudem soll die Kreislauffähigkeit von chemischen Produkten gefördert werden und die Kennzeichnung klarer und verständlicher gemacht werden.
 
Umwelt
Trilog-Einigung zur Ökodesign-Verordnung

Am 5. Dezember 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung über die Ökodesign-Verordnung [s. cepAnalyse 10/2022] erzielt. Während die bisherige Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG; s. cepAnalyse] nur „energieverbrauchsrelevante“ Produkte wie etwa Spül- und Waschmaschinen umfasst, soll der Geltungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung auf nahezu alle physische Waren ausgeweitet werden. Ausgenommen sind neben Medizinprodukten, Lebens- und Futtermitteln auch Produktgruppen, für die spezifischere Regelungen gelten, darunter etwa Bauprodukte oder Autos. Zudem werden künftig neben dem Energieverbrauch weitere Produkteigenschaften reguliert. So sollen Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus haltbarer sein sowie leichter repariert, wiederverwendet und recycelt werden können. Außerdem wird ein digitaler Produktpass mit Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten eingeführt. Dies soll die korrekte Handhabung von Produkten entlang der Lieferkette erleichtern und es Verbrauchern ermöglichen, sich über die Nachhaltigkeit von Produkten zu informieren.
 
Energie
Trilog-Einigung zum Strommarktdesign

Am 14. Dezember 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung über die Verordnung zur Verbesserung der Gestaltung von Elektrizitätsmärkten [Strommarktdesign; COM(2023) 148] erzielt. Diese soll sicherstellen, dass die Abhängigkeit der Strompreise von den Preisen für fossile Brennstoffe verringert wird. So wird dem Rat die Befugnis übertragen, auf Grundlage bestimmter Kriterien wie dem durchschnittlichen Großhandelspreis oder einem starken Anstieg der Endkundenpreise für Strom eine Krise festzustellen. Darüber hinaus sollten zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Differences, CFD) oder vergleichbare Regelungen eingesetzt werden, wenn die öffentliche Finanzierung in Form von direkten Preisstützungssystemen in langfristige Verträge integriert wird. Diese gelten dann für die Stromerzeugung aus Windenergie, Solarenergie, geothermischer Energie, Wasserkraft ohne Speicher und Atomkraft.

Trilog-Einigung zum Gaspaket

Am 8. Dezember 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung über die Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Binnenmarktvorschriften für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff [COM(2021) 804] erzielt. Ziel ist es, die Nutzung erneuerbarer und CO₂-armer Gase, insbesondere Wasserstoff und Biomethan, im Energiesystem zu erleichtern. So wird eine neue EU-Einrichtung für Wasserstoffnetzbetreiber (European Networks of Hydrogen Networks Operators, ENNOH) eingeführt. Diese ist unabhängig vom bestehenden Europäischen Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) und dem Europäischen Verbund der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSO-E).

Trilog-Einigung zur Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie

Am 7. Dezember 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden [s. cepAnalyse 14/2022] erzielt. Demnach dürfen neue Gebäude ab 2030 am Standort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen. Für öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab 2028. Bis 2030 müssen die 16% der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und bis 2033 die 26% mit der geringsten Energieeffizienz renoviert werden. Für Wohngebäude muss jeder Mitgliedstaat einen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16% und bis 2035 um 20 bis 22% zu senken. Die Nutzung von Heizkesseln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ist ab 2040 verboten.
 
Verkehr
Trilog-Einigung zur EURO 7-Schadstoffnorm für Kraftfahrzeuge

Am 8. Dezember 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung über die EURO 7-Schadstoffnorm [s. cepAnalyse 5/2023] für Kraftfahrzeuge erzielt. Bei Pkw und Vans werden sowohl die Grenzwerte als auch das Testregime der EURO 6-Schadstoffnorm übernommen. Bei schweren Nutzfahrzeugen wie Lkw und Bussen werden dagegen die Grenzwerte für Auspuff-Emissionen verschärft, insbesondere für Stickstoffdioxid und Feinstaub. Bei Feinstaub werden künftig weitaus kleinere Partikel mit einem Durchmesser von weniger als zehn Nanometern erfasst. Für alle Fahrzeugklassen werden erstmalig Grenzwerte für den Feinstaub-Abrieb von Reifen und Bremsen aufgestellt. Batterien für E-Autos müssen zudem nach acht Jahren oder einer Laufleistung von 120.000 Kilometern mindestens noch eine Kapazität von 72 Prozent aufweisen.
 
Gesundheit
Trilog-Einigung zu Vorschriften über Blut, Gewebe und Zellen

Am 14. Dezember wurde eine vorläufige politische Einigung über eine Verordnung über Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO) erzielt. Dadurch soll im Sinne der Patientensicherheit vor allem die hohe Qualität von Blut, Gewebe und Zellen sichergestellt werden (s. cepAnalyse 15/2022). Die neue Verordnung zielt auch auf einen besseren Schutz von Spendern ab und erleichtert den grenzüberschreitenden Austausch von SoHO, unter anderem durch eine EU-weite Datenbank. Darüber hinaus werden Spenden weiter freiwillig und unentgeltlich sein. Es sollen keine finanziellen Anreize für eine Spende entstehen – gegebenenfalls können Spender eine Aufwandsentschädigung erhalten.
 
Verbraucher |Binnenmarkt
Trilog-Einigung zum Designschutz

Am 5. Dezember wurde eine vorläufige politische Einigung über zwei Gesetzesvorschläge des sogenannten Designpakets erzielt. Es handelt sich um eine Reform der bis zu zwanzig Jahre alten Designgesetzgebung, bestehend aus der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs und der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Die neuen Rechtsvorschriften sollen vor allem die Eintragung von Geschmacksmustern auf EU-Ebene erleichtern. Außerdem wird eine sogenannte Reparaturklausel eingeführt, die bestimmte Ersatzteile, die zur Reparatur komplexer Erzeugnisse verwendet werden, vom Geschmacksmusterschutz ausnimmt. Damit soll der Ersatzteilmarkt liberalisiert werden, so dass Verbraucher von günstigeren Preisen profitieren. Die Reform enthält außerdem das Verbot, Elemente des kulturellen Erbes als private Geschmacksmuster einzutragen.
 
Finanzmärkte
Bankenabwicklung: Überarbeiteter aufsichtsrechtlicher Rahmen für Beteiligungsketten 

Am 6. Dezember 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über den sogenannten Daisy Chains-Richtlinienvorschlag [COM(2023) 229] erzielt. Dieser sieht gezielte Änderungen an der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD, s. cepAnalyse 10/2013 und cepAnalyse 11/2013) sowie an der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR, s. cepAnalyse 42/2013) vor und ist ein eigenständiger Bestandteil des sogenannten CMDI-Pakets zum Krisenmanagement und zur Einlagensicherung, das die EU-Kommission am 18. April 2023 vorgestellt hat.
Bei Bankenabwicklungen kann auf das sogenannte Bail-in-Instrument zurückgegriffen werden. Dabei werden die Forderungen der Gläubiger gegenüber der Bank abgeschrieben oder Verbindlichkeiten der Bank in Eigenkapital umgewandelt. Um eine wirksame Abwicklung von Banken unter Anwendung des Instruments zu ermöglichen, müssen diese seit geraumer Zeit Mindestanforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) erfüllen. Das soll sicherstellen, dass Banken im Abwicklungsfall über genügend sogenanntes bail-in-fähiges Kapital verfügen, das zur Absorption von Verlusten und zu Zwecken der Rekapitalisierung genutzt werden kann.
Mit der Daisy-Chains-Richtlinie werden nun Anpassungen an den MREL-Anforderungen bei Bankengruppen vorgenommen. Abwicklungsbehörden sollen beispielsweise das Recht erhalten, unter bestimmten Bedingungen das interne MREL auf konsolidierter Basis festzulegen. Interne MREL werden von einem Tochterunternehmen begeben, jedoch vom Mutterunternehmen gezeichnet. Wird das interne MREL auf konsolidierter Ebene festgelegt, sollen die Töchter nicht mehr verpflichtet sein, ihre eigenen Bestände an internen MREL von ihren Eigenmitteln abzuziehen. Darüber hinaus führt der Vorschlag eine spezielle Behandlung von Liquidationseinheiten ein, das heißt Einheiten, die innerhalb einer Bankengruppe im Krisenfall keinen Abwicklungsmaßnahmen unterliegen, sondern zur Liquidation vorgesehen sind.
Die erzielte Einigung muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament offiziell gebilligt werden. Die Neuregelungen finden voraussichtlich im 3. Quartal 2024 Anwendung.
 
Versicherungen (1): Überarbeitung der Solvabilität-II-Richtlinie

Am 13. Dezember 2023 haben sich der Rat und das Europäische Parlament vorläufig auf eine Überarbeitung der Solvabilität-II-Richtlinie [Solvency II, 2009/138/EG, s. cepAnalyse] geeinigt. Bereits im September 2021 hatte die Kommission die Überarbeitung der Richtlinie angestoßen [COM(2022) 581, s. cepAnalyse 2/2022].
Die Solvabilität-II-Richtlinie legt Vorschriften für Versicherungen und Rückversicherungen fest. Sie gilt seit 2016 und enthält Vorschriften, insbesondere zum Solvenzkapital, zur Governance, zum Risikomanagement, zur Aufsicht, sowie zu Berichts- und Offenlegungspflichten. Mit ihrer Überarbeitung sollen die bestehenden Vorschriften für Versicherungen verhältnismäßiger ausgestaltet werden. Ferner sollen Versicherungen Nachhaltigkeitsrisiken verstärkt in den Blick nehmen. Den Aufsichtsbehörden sollen neue, sogenannte makroprudentielle Instrumente an die Hand gegeben und die Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Versicherungen verbessert werden. Zudem sollen die Berichtspflichten für Versicherungen angepasst sowie die Solvabilitäts- und Kapitalanforderungen adjustiert werden. Letzteres soll insbesondere einen Beitrag zur langfristigen und nachhaltigen Finanzierung der Wirtschaft leisten. So sollen insbesondere die Anreize für Versicherer erhöht werden, Investitionen zur Unterstützung des Grünen Deals der EU zu tätigen. Die nun erzielte Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten die überarbeitete Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen.
 
Versicherungen (2): Sanierung und Abwicklung von Versicherungen

Am 14. Dezember 2023 haben sich der Rat und das Europäische Parlament vorläufig und erstmalig auf Vorschriften über die Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen [Insurance Recovery and Resolution Directive, IRRD] geeinigt. Bereits im September 2021 hatte die Kommission ihren Vorschlag zur Schaffung eines solchen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens angestoßen [COM(2022) 582].
(Rück-)Versicherer, auf die mindestens 60% des jeweiligen (Rück-)Versicherungsmarktes entfallen, müssen nach der neuen Richtlinie künftig präventiv Pläne dazu erstellen, wie ihre ordnungsgemäße Sanierung im Krisenfall aussehen könnte. Diese Pläne müssen sie ihrer nationalen Aufsichtsbehörde vorlegen. Die Behörden müssen ihrerseits Pläne für eine ordnungsgemäße Abwicklung von (Rück-)Versicherungen erstellen. Dies gilt für all jene (Rück-)Versicherer, auf die mindestens 40% des jeweiligen (Rück-)Versicherungsmarktes entfallen. Die Behörden sollen mit der Richtlinie auch zusätzliche Befugnisse erhalten. So sollen sie sowohl präventiv und damit frühzeitig eingreifen können als auch entsprechende Abwicklungsmaßnahmen im Insolvenzfall durchführen können. Zur Durchführung dieser Maßnahmen sollen ihnen mehrere Instrumente wie etwa die Herabschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten, das sogenannte Run-Off-Management oder auch die (teilweise) Übertragung der Geschäfte eines Versicherers auf ein öffentlich kontrolliertes Unternehmen zur Verfügung stehen. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sollen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine koordinierende Rolle einnehmen. Die nun erzielte Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten die neue Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Geldwäsche: Gründung einer EU-Geldwäschebehörde (AMLA)

Am 13. Dezember 2023 haben sich der Rat und das Europäische Parlament vorläufig auf die Schaffung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority, AMLA) geeinigt. AMLA soll direkte Aufsichtsbefugnisse bezüglich bestimmter Kredit- und Finanzinstitute erhalten. Dabei geht es insbesondere um solche Institute, die ein hohes Risiko in mehreren Mitgliedstaaten darstellen. Unter der Leitung von AMLA sollen diese Institute von gemeinsamen Aufsichtsteams beaufsichtigt werden.
Bereits im Juli 2021 hatte die Kommission ein Paket aus insgesamt vier Legislativvorschlägen zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung vorgelegt. Neben der Verordnung zur Gründung von AMLA [COM(2021) 421], über die nun die Einigung erzielt wurde, enthält das Paket auch Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz von Transfers von Kryptowerten. Über die entsprechende Verordnung wurde bereits im Juni 2022 eine Einigung erzielt (s. hier). Bei zwei weiteren Vorhaben, der Verordnung über die Verpflichtungen des privaten Sektors zur Bekämpfung der Geldwäsche [COM(2021) 420] sowie der Richtlinie über die Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche [COM(2021) 423], besteht zwischen Rat und Europäischem Parlament noch kein Einvernehmen. Es muss noch nachverhandelt werden.
Offen bleibt zudem, wo AMLA ihren Sitz haben soll. Das soll zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Am 18. Dezember 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament jedoch bereits Einverständnis über das Verfahren zur Auswahl des Sitzes erzielt. So soll es öffentliche Anhörungen geben, bei denen diejenigen Mitgliedstaaten, die Kandidaten für den Sitz nominieren, ihre Bewerbungen vorstellen können. Die Entscheidung über den Sitz von AMLA soll dann gemeinsam vom Rat und durch Vertreter des Europäischen Parlaments gefällt werden. Beide Seiten sollen die gleiche Anzahl von Stimmen erhalten.
 
Digitale Wirtschaft
Trilog-Einigung zum KI-Gesetz

Am 9. Dezember 2023 wurde eine wegweisende politische Einigung über Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) erzielt, die weltweit Maßstäbe setzen soll (für eine Einordnung, siehe cepAktuell vom 11. Dezember 2023). Das KI-Gesetz will sicherstellen, dass auf dem europäischen Binnenmarkt verwendete KI-Systeme sicher sind, Grundrechte respektieren und mit den Werten der EU übereinstimmen. Im Mittelpunkt der Regulierung steht ein risikobasierter Rahmen, der zwischen Hochrisikoanwendungen wie dem Einsatz von KI in kritischen Infrastrukturen und risikoärmeren Anwendungen wie KI-gestützten Spamfiltern unterscheidet. Verboten sind unter anderem manipulative KI-Techniken, beispielsweise in Kinderspielzeug, und soziales Scoring. Basismodelle wie der von OpenAI entwickelte Chatbot, nun als general-purpose AI models bezeichnet, sollen spezifischen Transparenzverpflichtungen unterliegen. Daneben wird auf Ebene der Kommission ein KI-Amt eingerichtet, das fortgeschrittene KI-Modelle überwachen und Normen und Testverfahren fördern soll. Das endgültige Dokument wird nach weiteren technischen Sitzungen im zweiten Quartal 2024 verabschiedet. Umfassende Verbote für bestimmte KI-Verwendungen würden dann Anfang 2025 in Kraft treten. Ab Sommer 2026 ist das gesamte Gesetz vollständig durchsetzbar.

Trilog-Einigung zur Plattformarbeit

Am 13. Dezember 2023 erzielten die Verhandler der Plattformarbeitsrichtlinie [COM(2021) 762] eine vorläufige politische Einigung über Regeln gegen die Scheinselbstständigkeit auf großen Digitalplattformen wie etwa dem Fahrdienstanbieter Uber. Der Kompromiss, der weltweit die erste Regelung dieser Art darstellt, könnte potenziell fünf Millionen Plattformarbeitern in der EU fortan Kündigungsschutz, Mindestlohn und andere Angestelltenrechte sichern. Um als angestellt zu gelten, müssen solche Arbeitnehmer mindestens zwei der folgenden fünf Kriterien erfüllen: Der Auftraggeber setzt Höchstgrenzen für die Bezahlung, überwacht die Leistung elektronisch, kontrolliert die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten, gibt die Arbeitskleidung vor und/oder überwacht die Aufgabenverteilung. Mitgliedstaaten können zusätzliche Kriterien hinzufügen. Zudem ermöglicht der Kompromiss Behörden und Gewerkschaften, Verfahren zu initiieren, falls der Verdacht besteht, dass Selbstständige tatsächlich Angestellte sind, wobei die Beweislast bei der Plattform liegt. Allerdings fand die vorläufige Einigung am 22. Dezember keine qualifizierte Mehrheit im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Staaten, sodass die Trilog-Verhandlungen unter dem neuen belgischen Ratsvorsitz im Januar vermutlich fortgesetzt werden. Dies könnte zu Änderungen der Kriterien führen, wann im Zweifelsfall von einer Beschäftigung von Plattformarbeitern auszugehen ist.

Trilog-Einigung zu Produkthaftung im digitalen Zeitalter

Am 14. Dezember 2023 verständigten sich Rat und Parlament der EU auf eine Novellierung der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (COM(2022) 495), um sie an die digitale Ära sowie die Erfordernisse einer europäischen Kreislaufwirtschaft anzupassen. Die Richtlinie umfasst Software als Produkt (ausgenommen freie und Open-Source-Software) und ermöglicht es Verbrauchern, Online-Plattformen für mangelhafte Produkte haftbar zu machen. Zudem gibt es einen Schadenersatzanspruch für natürliche Personen bei Datenzerstörung oder -beschädigung durch fehlerhafte Produkte. Zukünftig wird es Verbrauchern leichter möglich sein, Zugang zu Beweisen des Herstellers zu erhalten. Die Regeln umfassen auch Produkte von außerhalb der EU, wobei Verbraucher den Importeur oder den bevollmächtigten Vertreter des Herstellers für Schäden haftbar machen können. Die Beweislast wird reduziert, so dass Verbraucher in komplexen Fällen eine Entschädigung leichter gerichtlich durchsetzen können. Die überarbeitete Richtlinie gilt für alle Produkte, die 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten auf den europäischen Binnenmarkt gebracht werden. Auch wenn die neuen Regeln Künstliche Intelligenz explizit einbeziehen, bereitet die Kommission momentan eine separate Produkthaftungsrichtlinie für Künstliche Intelligenz als Spezialgesetz vor, die allerdings wohl erst nach Verabschiedung des KI-Gesetzes und somit erst in der kommenden Legislaturperiode angenommen werden wird.

Trilog-Einigung zur europaweiten Medienfreiheit

Am 15. Dezember 2023 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über das Europäische Medienfreiheitsgesetz, das von der Kommission im September 2022 vorgeschlagen worden war (COM/2022/457). Als Reaktion auf mehrere prominente Journalistenmorde in den vergangenen Jahren werden Mitgliedstaaten darin aufgefordert, die effektive redaktionelle Freiheit von Medienanbietern zu respektieren und den Schutz journalistischer Quellen zu verbessern. Das Regelwerk stellt die Unabhängigkeit öffentlicher Medien sicher, garantiert Transparenz bei der Medienbesitzstruktur und bietet Schutz vor ungerechtfertigter Entfernung von Medieninhalten durch große Online-Plattformen, wie sie durch den Digital Services Act definiert werden. Zudem sollen die Auswirkungen von Medienmarktkonzentrationen auf den Pluralismus und die redaktionelle Unabhängigkeit mit Tests bewertet werden. Nutzer von Medienangeboten erhalten das Recht, Standardeinstellungen nach eigenen Vorlieben ändern zu können. Ein neues und unabhängiges Gremium, das European Board for Media Services, soll die effektive und konsistente Anwendung des EU-Medienrechtsrahmens überwachen.
 
Konsultationen
Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt:
Gesundheit
Verfügbarkeit von Medizinprodukten

Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) hat eine Studie über die Verfügbarkeit von Medizinprodukten in der EU im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung über Medizinprodukte und der Verordnung über In-vitro-Diagnostika [(EU) 2017/745] in Auftrag gegeben. Die dafür notwendigen Informationen werden durch gezielte Umfragen bei den wichtigsten Interessengruppen gesammelt. Die aktuelle Konsultation richtet sich an Medizinproduktehersteller.
 
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 15. Januar 2024.
Zur Konsultation
 
Klima
Klimaanpassung: Bewältigung von Klimarisiken in der EU

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zu einer geplanten Mitteilung über die Bewertung der EU-weiten Klimarisiken eingeleitet. Die Mitteilung soll an die EU-Anpassungsstrategie 2021 [COM(2021) 82; s. cepAnalyse 16/2021] anknüpfen, über die Ergebnisse der EU-Klimarisikobewertung informieren und die EU und ihre Mitgliedstaaten dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen zur Risikominderung von Klimaauswirkungen zu treffen.
 
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 14. Januar 2024.
Zur Konsultation
 
Umwelt
Schutz von Gewässern: Verunreinigung durch Nitrat

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Bewertung der Nitratrichtlinie [91/676/EWG] eingeleitet. Diese zielt darauf ab, die Wasserqualität in der EU durch Reduzierung und Vermeidung der Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft zu schützen. Die Kommission will untersuchen, inwieweit die Vorschriften wirksam und angesichts der gestiegenen umwelt- und klimapolitischen Anforderungen noch angemessen sind.
 
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 8. März 2024.
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Termine
15. Januar 2024
Brüssel

Treffen der Euro-Gruppe.*
 
15.-18. Januar 2024
Strasbourg

Sitzung des Europäischen Parlaments. Es geht unter anderem um die Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (s. cepDossier 4/2022) und Virtuelle Welten/Metaverse (s. cepAnalyse 14/2023).
 
16. Januar 2024
Brüssel

Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin). Es geht unter anderem um EU-Vorhaben zu Finanzdienstleistungen, das Europäische Semester 2024 sowie die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine.
 
1. Februar 2024
Brüssel

Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates.*

* Die Tagesordnunug stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
 
cepPublikationen
cepAnalyse: Digital Euro Regulation
cepInput: Alkohol gefährdet die Gesundheit: cep fordert EU-einheitliches Label nach irischem Vorbild
Ob China oder die USA: Digitale Währungen sind weltweit auf dem Vormarsch. Während die Europäische Zentralbank (EZB) die Einführung eines digitalen Euro bereits seit Jahren vorantreibt und die Kommission in diesem Sommer mit einem Rechtsrahmen nachzog, lehnt das Centres for European Policy Network (cep) die Einführung einer europäischen Digitalwährung ab.

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cepAdhoc: Datenschutzrechtliche Grenzen für das „Scoring“
cepInput: Alkohol gefährdet die Gesundheit: cep fordert EU-einheitliches Label nach irischem Vorbild
Online-Bewertungen auf Basis von Algorithmen dringen zunehmend in den Alltag der Menschen ein. Scoring entscheidet immer häufiger über die Vergabe von Wohnraum oder Krediten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Auskunfteien wie der deutschen Schufa jetzt engere Grenzen gesetzt – laut Centrum für Europäische Politik (cep) sind damit aber entscheidende Fragen noch nicht geklärt.

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cepAnalyse: Abmessungen und Gewichte von Nutzfahrzeugen
Schwere Nutzfahrzeuge verursachen mehr als 6% aller Treibhausgase in Europa – Tendenz steigend. Die Kommission will durch Förderung emissionsfreier Fahrzeuge und effizienteren Straßengüterverkehr die CO₂-Emissionen senken. Das Centrum für Europäische Politik (cep) unterstützt den Vorschlag, fordert aber faire Wettbewerbsbedingungen für Bahn und Binnenschiff.

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cepAdhoc: Zur Einigung der EU-Finanzminister über die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Nach zähem Ringen haben sich die EU-Finanzminister auf eine Position zur Reform des EU-Stabilitätspakts verständigt. Das Centrum für Europäische Politik (cep) analysiert den gefundenen Kompromiss. Das zähe Ringen der EU-Finanzminister zeigt, dass viele Mitgliedstaaten an niedrigeren Schulden und Defiziten nicht interessiert sind. Die Intervention Deutschlands war daher dringend notwendig.

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cepStudie: Euro-Clearing after Brexit
Derivatekontrakte in der EU werden verstärkt über zentrale Gegenparteien (CCPs) abgewickelt („gecleart“). Ein Großteil dieses Clearings, insbesondere für auf Euro lautende Derivatekontrakte („Euro-Clearing“), übernehmen Clearinghäuser in Großbritannien – seit dem Brexit außerhalb der EU. Eine Studie des Centrums für Europäische Politik unterstützt von der Deutschen Börse, hält Bemühungen, Euro-Clearing in die EU zu verlagern, für geboten.

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Common Ground of Europe
Die internationale Webseite „Common Ground of Europe” geht auf eine Initiative des Centres for European Policy Network (cep) zurück. Auf commongroundeurope.eu sammelt das cep vor allem englischsprachige Beiträge, Artikel und Interviews von Entscheidungsträgern und Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wir laden Sie herzlich dazu ein, durch unser Schaufenster nach Europa zu blicken. Im Folgenden finden Sie Beispiele aus dem vergangenen Monat.
8 Fragen zur Industriepolitik in der EU

Was steckt hinter dem Begriff Industriepolitik? Im Gespräch mit Camille Réau beantwortet cep-Industrieexperte Andre Wolf die acht drängendsten Fragen - alles, was man über die Zukunft der europäischen Industrie wissen muss.

Zum Beitrag
 
Roderich Kiesewetter: „Deutschland verweilt im Dornröschenschlaf“

Er sitzt seit 2009 für die CDU im Bundestag: Außenexperte Roderich Kiesewetter erklärt im exklusiven Gespräch mit cep-Kommunikationschef Jörg Köpke Russlands Vision einer neuen Weltordnung – und warum Deutschland nicht vorbereitet ist.

Zum Beitrag
 
Zum Schluss
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
 
Johann Wolfgang von Goethe schrieb: „Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.“ Ich wünsche Ihnen in einem hoffentlich runderneuerten Europa ein tatkräftiges neues Jahr. 
 
Bleiben Sie uns gewogen. 
 
Ihr
Dr. Jörg Köpke
 
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