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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Ungarns Regierungschef Victor Orbán gilt als Enfant Terrible der Europäischen Union. Schon 2016 widmete ihm Jürgen Roth ein Kapitel in seinem Buch „Schmutzige Demokratie“. Auf 45 Seiten zeichnete der damalige Spiegel-Journalist einen „autoritären Führerstaat“. Skizziert wird ein machtbewusster Budapester Autokrat, der die liberale Demokratie unterwandert, gegen Flüchtlinge hetzt und diesen jede menschliche Würde abspricht. Die Ausführungen gipfeln in der Beschreibung eines Strohmann- und Oligarchen-Systems, das die ungarische Volkswirtschaft kontaminiert und EU-Finanzhilfen auf die Konten von Günstlingen, Freunden und Familienmitgliedern spült. Auch mögliche Beziehungen von Innenminister Sandor Pinter zur russischen Mafia bleiben nicht unerwähnt.
Viel zu lange ließ die Europäische Union den Budapester Kleptokraten gewähren. Sie brauchte den Verächter rechtsstaatlicher Prinzipien für Abstimmungen, in denen Einstimmigkeit bindend war. Doch mit dieser falschen Rücksichtnahme, die den Grundwerten Europas zuwiderlief, ist jetzt Schluss. Mehr als 13 Milliarden Euro an Finanzhilfen ließ Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einfrieren, um den antidemokratisch agierenden und agitierenden Orbán zurück auf den Pfad der Rechtsstaatlichkeit zu führen. Im November attestierte das Europäische Parlament Ungarn einen „Zerfall von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten“.
Brüssels Kehrtwende ist nicht nur mit Blick auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine überfällig und unerlässlich. Die EU lief Gefahr, dauerhaft erpressbar zu sein. Ungarns Wirtschaft steht seit Monaten mit galoppierender Inflation und hoher Arbeitslosigkeit vor dem Kollaps. Die Situation schien günstig, Orbán durch das Aufzeigen finanzieller Folterinstrumente gefügig zu machen.
In Kürze stehen weitere EU-Sanktionen gegen Russland an. Hinzu kommt die geplante Norderweiterung der NATO. Orbán hatte bereits angekündigt, gegen die Aufnahme von Finnland und Schweden stimmen zu wollen. Höchste Zeit also, Geld als Druckmittel einzusetzen.
Dennoch kann die neue Härte nur ein erster Schritt sein. Der zweite muss das Ende des Einstimmigkeitsprinzips markieren, um Brüssel schneller und effizienter zu machen. Ein schwieriger Prozess, da einer Änderung der Lissabon-Verträge auch Ungarn zustimmen müsste.
Weitere Themen spielen im vorliegenden Newsletter eine gewichtige Rolle. Wir beschäftigen uns unter anderem mit dem EU-Derivatehandel nach dem Brexit, Änderungen beim europäischen Insolvenzrecht, digitalen Grundrechten und Antibiotikaresistenzen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre. Bleiben Sie uns gewogen.
Ihr
Dr. Jörg Köpke
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Viktor Orbán ist seit über zehn Jahren Regierungschef Ungarns. Seit den frühen 2010er Jahren steht er in der Kritik, Ungarns Medienfreiheit einzuschränken sowie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie kontinuierlich zu schwächen.
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep
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Börsennotierungen: Leichterer Kapitalzugang für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die Kommission will am 7. Dezember einen Rechtsakt vorlegen, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern soll. Laut Kommission sind bislang viele KMU von der Finanzierung durch Banken abhängig, während sie den Zugang zu öffentlichen Märkten mit Blick auf einen hohen Verwaltungsaufwand und hohe Notierungskosten sowie komplizierte Börsenvorschriften scheuen. Mit dem sogenannten Listing Act will die Kommission insbesondere die erstmaligen und laufenden Anforderungen an die Notierung lockern und vereinfachen, um Kosten für KMU zu senken. Zudem will sie die Sichtbarkeit von KMU auf den öffentlichen Märkten für Investoren erhöhen. Oft schrecken Anleger vor einer Investition in Wertpapiere von KMU aufgrund mangelnder Unternehmensinformationen und einer unzureichenden Liquidität dieser Papiere zurück.
Derivate: Mehr Unabhängigkeit von britischen Clearinghäusern
Die Kommission will am 7. Dezember einen Vorschlag zur Überarbeitung der Marktinfrastrukturverordnung [(EU) Nr. 648/2012, s. cepAdhoc] vorlegen. Nach der Verordnung müssen außerbörsliche Geschäfte mit Derivaten über sogenannte zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) gecleart werden. Diese sind zurzeit jedoch vor allem im Vereinigten Königreich (UK) ansässig. Seit dem Brexit wird somit ein Großteil der Derivategeschäfte nicht mehr in der EU abgewickelt. Da CCPs zur Stabilisierung der Finanzmärkte von großer Bedeutung sind, sieht es die Kommission kritisch, dass der Zugang für EU-Marktteilnehmer zu britischen Clearingstellen nicht gesichert ist. Brüssel will daher die Abhängigkeit von britischen CCPs verringern. Die Maßnahmen zielen auf den Ausbau der Kapazitäten innerhalb der EU sowie eine höhere Liquidität für EU-Clearinghäuser ab. Laut Medienberichten will die Kommission dabei sogar so weit gehen, dass bestimmte Marktteilnehmer gezwungen werden, zumindest einen Teil ihrer Derivatgeschäfte in der EU abzuwickeln. Mit der Verlagerung der Geschäfte soll die EU-Aufsicht gestärkt werden, damit steigende Risiken besser abgefedert werden können.
Insolvenzrecht: Abbau von Hindernissen für grenzüberschreitende Investitionen
Die Kommission will am 7. Dezember einen Vorschlag vorlegen, der grenzüberschreitende Investitionen erleichtern soll. Die bisherigen Hemmnisse sind auf Diskrepanzen in den nationalen materiellen Insolvenzvorschriften zurückzuführen. Laut Kommission sind die unterschiedlichen Insolvenzregelungen ein wesentliches Hindernis für eine Kapitalmarktunion. Ineffiziente Insolvenzverfahren halten Investoren häufig davon ab, grenzüberschreitende Investitionen zu tätigen. Die Kommission prüft daher gezielte Harmonisierungsmaßnahmen, etwa einheitliche Regelungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, zu den Bedingungen für Anfechtungsklagen und zu den Pflichten von Geschäftsführern im Umgang mit drohenden Insolvenzverfahren.
Kryptowerte: Stärkung der Steuertransparenz
Die Kommission will am 7. Dezember einen Vorschlag zur Stärkung der Steuertransparenz bei Kryptowerten vorlegen. Ursprünglich war die Vorlage bereits für den 16. November geplant. In den vergangenen Jahren hat die Digitalisierung auch im Finanzsektor Einzug gehalten. Mit Kryptowerten wie dem Bitcoin sind neue digitale Vermögenswerte entstanden. Laut Kommission bergen diese neben Chancen jedoch auch zahlreiche Risiken, etwa mit Blick auf den Verbraucher- und Anlegerschutz, mögliche Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Während der Schutz von Verbrauchern und Anlegern sowie die Sicherung der Finanzmarktstabilität im Rahmen der Verordnung zu Märkten für Kryptowerte (s. cepAnalyse 7/2021) bereits adressiert wurde, blieb das Thema Steuern bisher fast vollständig unangetastet. Laut Kommission haben nationale Steuerverwaltungen regelmäßig Schwierigkeiten, an Informationen zur Verwendung von Kryptowerten zu gelangen, was zu Steuerausfällen führen kann. Auch dass Kryptowerte sowohl zu Zahlungs- als auch zu Anlagezwecken genutzt werden und ihre Klassifizierung dadurch erschwert wird, macht ihre Besteuerung schwierig, genauso wie die Tatsache, dass oft eine zentrale Instanz fehlt, welche die Ausgabe von Kryptowerten kontrolliert. Die Informationsdefizite rühren auch daher, dass es für Kryptowerte und beteiligte Intermediäre keine Meldepflichten gegenüber den Steuerverwaltungen gibt und zwischen den Mitgliedstaaten bisher auch kein Informationsaustausch vorgeschrieben ist. Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung soll daher Maßnahmen zur Verbesserung der Steuertransparenz enthalten, um eine angemessene Besteuerung sicherzustellen und Steuerhinterziehung zu verhindern.
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Konsultation zur Beteiligung von Tech-Konzernen an Netzausbaukosten
Die Kommission will noch im Dezember eine Konsultation über eine mögliche finanzielle Beteiligung von Tech-Unternehmen an den Netzausbaukosten starten. Seit Monaten wird darüber diskutiert, ob sich jene Netzgiganten, die für einen Großteil des Traffics im Internet verantwortlich sind, also etwa Netflix und Youtube, stärker als bisher an den Kosten für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur beteiligen sollen. Aus der Telekommunikationsbranche lassen sich seit geraumer Zeit Rufe vernehmen, die dies fordern. Die Tech-Konzerne wehren sich gegen eine solche Abgabe dagegen entschieden. Im Rahmen der Konsultation will die Kommission herausfinden, ob und wenn ja welche gesetzgeberischen Maßnahmen notwendig beziehungsweise wünschenswert wären. Auf Grundlage der Konsultationsergebnisse will die Kommission voraussichtlich im kommenden Jahr Vorschläge unterbreiten.
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Antibiotikaresistenzen: Kommission ergreift Maßnahmen gegen „stille Pandemie“
Derzeit sterben in der EU sowie in Island und Norwegen mehr als 35.000 Menschen jedes Jahr an antibiotikaresistenten Infektionen. Die Tendenz ist steigend. Es wird bereits von einer „stillen Pandemie“ gesprochen. Antibiotikaresistenzen können durch einen übermäßigen Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung sowie durch eine unsachgemäße Verschreibung, Einnahme und Entsorgung von antibiotikahaltigen Humanarzneimitteln entstehen. Dadurch wird die erfolgreiche Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen gefährdet (s. cepAnalyse 1/2018 und cepAnalyse 2/2020). Die Kommission arbeitet zurzeit an weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen. Eine der großen Herausforderungen wird sein, Investitionen in Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika in der EU zu unterstützen. Auch die genauere Betrachtung der internationalen Handelsströme wird wichtig sein, da die Mitgliedstaaten mit Blick auf die Produktion von Arzneimitteln erheblich von Ländern wie Indien und China abhängig sind. Die derzeitigen Krisen illustrieren, wie wichtig verlässliche Lieferketten sind. Schon jetzt sind Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln bemerkbar.
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Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im so genannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem letzten Newsletter zusammenstellt:
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Trilog-Einigung zur Produktsicherheitsverordnung
Am 29. November wurde eine vorläufige politische Einigung über die Produktsicherheitsverordnung erzielt. Sie ersetzt die Produkthaftungsrichtlinie [2001/95/EG] aus dem Jahr 2001 und bringt unter anderem Anpassungen mit Blick auf die Digitalisierung mit sich. So müssen Online-Marktplätze sicherstellen, dass sie wissen, welche Händler auf ihren Plattformen tätig sind und welche Produkte sie anbieten. Wenn sie auf ihrer Plattform ein gefährliches Produkt entdecken, müssen sie mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten. Außerdem müssen Hersteller, die ihre Produkte in der EU verkaufen, einen rechtlichen Vertreter in der EU haben. Wenn ein Produkt zurückgerufen wird, sollen Verbraucher Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung haben und wenn möglich zwischen mindestens zwei dieser Optionen wählen können.
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Trilog-Einigung zur Interinstitutionellen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade
Am 14. November wurde eine vorläufige politische Einigung über die Interinstitutionelle Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade erzielt. Die Erklärung, deren Entwurf die Kommission am 26. Januar 2022 vorgelegt hat [COM(2022) 28, s. cepAdhoc 1/2022], enthält unter anderem die Verpflichtung zur Gewährleistung einer Netzanbindung sowie das Recht auf digitale Bildung. Sie betont zudem die Bedeutung der Wahlfreiheit bei Interaktionen mit Algorithmen und künstlicher Intelligenz. Die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat wollen die Erklärung nun im Dezember unterzeichnen.
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Trilog-Einigung zur Effort-Sharing-Verordnung
Am 8. November 2022 wurde im Rahmen des sogenannten Fit for 55-Klimapakets eine vorläufige politische Einigung über die sogenannte Effort-Sharing-Verordnung erzielt (s. cepAnalyse 9/2022). Diese regelt die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten bei der CO2-Reduktion in den Sektoren Straßenverkehr, Gebäudeheizung sowie Land- und Abfallwirtschaft, die derzeit nicht vom EU-Emissionshandelssystem (s. cepAnalyse 5/2022) erfasst wird. Damit die EU das Ziel, ihre CO2-Emissionen in diesen Sektoren bis 2030 um 40% gegenüber 2005 zu senken, erreichen kann, legt die geänderte Effort-Sharing-Verordnung höhere nationale Klimaziele für die EU-Mitgliedstaaten fest. Diese reichen von einer CO2-Reduktion bis 2030 gegenüber 2005 von 10% für Bulgarien bis zu 50% für Deutschland.
Trilog-Einigung zur LULUCF-Verordnung
Am 10. November 2022 wurde im Rahmen des sogenannten Fit for 55-Klimapakets eine vorläufige politische Einigung über die Verordnung über höhere nationale CO2-Abbauziele bis 2030 im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change, Forestry – LULUCF) erzielt (s. cepAnalyse 9/2022). Im LULUCF-Sektor kann durch die Art der Bewirtschaftung von Böden, Wäldern und Pflanzen CO₂ nicht nur emittiert, sondern auch aus der Atmosphäre absorbiert werden. Für den Zeitraum 2026–2030 wird für jeden Mitgliedstaat ein verbindliches nationales CO2-Abbauziel festgelegt. Um die nationalen CO2-Abbauziele für 2030 zu erreichen, können die Mitgliedstaaten weiterhin Gutschriften aus dem CO2-Abbau untereinander handeln.
Trilog-Einigung zur Verordnung über entwaldungsfreie Produkte
Am 6. Dezember 2022 wurde eine vorläufige politische Einigung über die Verordnung für sogenannte entwaldungsfreie Produkte erzielt. Die neue Verordnung verlangt, dass ab Stichtag 31. Dezember 2020 der Anbau bestimmter Produkte nicht zu Waldschädigungen oder gar Entwaldung führen darf. Sie umfasst verschiedene Rohstoffe und Erzeugnisse wie Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao, Gummi und Soja, die auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht oder aus der EU ausgeführt werden. Zudem regelt sie auch Folgeprodukte wie Schokolade, Möbel, bedrucktes Papier sowie bestimmte Produkte auf Palmölbasis beispielsweise in Kosmetikprodukten. Der Begriff „Entwaldung“ basiert auf der Definition der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO).
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IRIS2: EU einigt sich auf den Aufbau eines Satellitenverbundsystems für sichere Konnektivität
Am 17. November haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Einrichtung eines Satellitenverbundsystems (Infrastructure for Resilience, Interconnection and Security by Satellites, IRIS2) geeinigt. IRIS2 wurde bereits zu Beginn des Jahres angekündigt. Es soll, zusätzlich zu den Satellitennavigationssystemen Galileo und Copernikus, der europäischen Weltrauminfrastruktur eine dritte Säule hinzufügen und bis 2027 eine sichere Kommunikation ermöglichen. Bereits 2023 soll mit der Entwicklung begonnen werden. Das System soll insbesondere die Abhängigkeit der EU bei der Satellitenkommunikation von Drittstaaten und Privatunternehmen aus Drittländern (beispielsweise SpaceX mit seinem Starlink-System, s. dazu auch cepAktuell) absenken und die sogenannte strategische Autonomie der EU in diesem Bereich stärken. IRIS2 soll zur Beschleunigung der Einführung eines flächendeckenden Breitbandinternets in der EU beitragen und, da es auch den afrikanischen Kontinent und die Arktis abdecken soll, auch dort als Alternative zu Systemen anderer Staaten fungieren. Zudem soll es die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Cyberangriffen und Naturkatastrophen stärken und zu einem besseren Schutz kritischer Infrastrukturen beitragen, die auf stabile und sichere Kommunikationsnetze angewiesen sind. IRIS2 soll sowohl staatlichen Stellen als auch dem Privatsektor offenstehen, so dass auch Raum für die Entwicklung kommerzieller Dienste besteht. Zur Finanzierung des neuen Satellitenverbundsystems soll der Privatsektor 3,6 Mrd. Euro beisteuern. Die EU will 2,4 Mrd. Euro in das Projekt stecken.
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Finanzmärkte | Verbraucher
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Verbraucherkredite: Reform der 14 Jahre alten Richtlinie beschlossen
In der Nacht vom 1. auf den 2. Dezember haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates vorläufig auf eine Überarbeitung der 14 Jahre alten Verbraucherkredit-Richtlinie [2008/48/EG] geeinigt. Bereits im Juni 2021 hatte die Kommission hierfür einen Vorschlag vorgelegt [COM(2021) 347, s. cepAnalyse 4/2022]. Die Reform wurde angestoßen vor dem Hintergrund, dass sich der Verbraucherkreditmarkt durch die Digitalisierung in den vergangenen Jahren spürbar verändert hat. Die Einigung sieht nun insbesondere vor, dass auch Kredite unter 200 Euro von der Richtlinie erfasst sind. Zudem sollen bestimmte Buy-now-pay-later-Produkte, bei denen kein Zins erhoben wird und die Rückzahlung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, in den Geltungsbereich fallen. Auch bei den Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung gibt es Anpassungen. So wird der Grundsatz verankert, dass ein Kreditgeber einen Kredit einem Verbraucher nicht zur Verfügung stellen darf, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung negativ ausfällt. Dies soll den Verbraucherschutz stärken. Auf einheitliche Kostenobergrenzen für Kredite konnten sich die Verhandler nicht einigen. Die Einigung ist bisher nur vorläufig. Es finden nun noch weitere technische Beratungen statt. Anschließend müssen das Europäische Parlament und der Rat den Kompromiss noch formal beschließen, bevor die neue Verbraucherkredit-Richtlinie in Kraft treten kann.
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Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt:
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Unternehmensbesteuerung: Gewinnberechnung und Gewinnverteilung
Die Kommission will einen einheitlichen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU schaffen. Zum einen plant sie, gemeinsame Regeln für die Erstellung der Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen in der EU vorzuschlagen. Zum anderen will sie Regeln schaffen, nach denen der zu besteuernde Gewinn zwischen den EU-Staaten verteilt wird. Kriterien des Verteilungsschlüssels sollen Mitarbeiter, Umsätze und materielle Vermögenswerte sein, eventuell auch immaterielle Vermögenswerte. Wie diese Faktoren gewichtet werden sollen und welche Unternehmen überhaupt erfasst sein sollen, ist noch offen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 26. Januar 2023.
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Beihilfenrecht: Anpassung des Schwellenwerts
Die Kommission will den Schwellenwert für die Anwendung des EU-Beihilfenrecht anpassen. Derzeit sind gemäß der sogenannten De-minimis-Verordnung [(EU) Nr. 1407/2013] staatliche Beihilfen zulässig, wenn ein Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren Beihilfen in Höhe von maximal 200.000 Euro erhält. Diesen Schwellenwert will die Kommission auf 275.000 Euro anheben.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 10. Januar 2023.
Zur Konsultation
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6. Dezember 2022 Brüssel
Treffen des Rates für Telekommunikation. Es geht um die Festlegung von allgemeinen Ausrichtungen zum Rechtsakt zur künstlichen Intelligenz (s. cepAnalyse 27/2021) und zur Verordnung über die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität (s. cepAnalyse 25/2021). Zudem sollen Fortschrittsberichte zum Datengesetz (Data Act, s. cepAnalyse 11/2022) und zum Gesetz zur Cyberresilienz (Cyber Resilience Act) angenommen sowie über den Stand der Dinge bei den Verhandlungen über die ePrivacy-Verordnung (s. cepAnalyse 16/2017) diskutiert werden.
6. Dezember 2022 Brüssel
Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN). Es geht unter anderem um die Einführung einer Mindeststeuer für bestimmte multinationale Unternehmensgruppen sowie um Maßnahmen zum Schutz des EU-Haushalts wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn.
8. Dezember 2022 Brüssel
Treffen des Rates für Beschäftigung und Sozialpolitik. Es geht unter anderem um die Pflegestrategie (s. cepInput 12/2022).
9. Dezember 2022 Brüssel
Treffen des Rates für Gesundheit. Es geht unter anderem um den Gesundheitsdatenraum (s. cepAnalyse 13/2022) und die Verordnung zu den körpereigenen Substanzen (s. cepAnalyse 15/2022).
12.-15. Dezember 2022 Straßburg
Sitzung des Europäischen Parlamentes. Es geht unter anderem um erneuerbare Energien und die Energieeffizienz von Gebäuden (s. cepAnalyse 14/2022).
13. Dezember 2022 Brüssel
Treffen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten (GAC). Es geht unter anderem um Wahlrecht und demokratische Teilhabe sowie Folgemaßnahmen zur Feedback-Veranstaltung der Konferenz zur Zukunft Europas (s. cepAdhoc 1/2021).
15.-16. Dezember 2022 Brüssel
Treffen des Europäischen Rates. Es geht um den Krieg in der Ukraine, Energie, Sicherheit und Verteidigung, die südliche Nachbarschaft der EU und Außenbeziehungen.
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Ausgewählte cepPublikationen
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cepAnalyse: Fit for 55: Klima und Seeverkehr
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Der Seeverkehr war 2018 mit rund 2 Prozent am weltweiten Ausstoß von Treibhausgasen (THG) beteiligt. Das entsprach etwa 85 Prozent der deutschen Emissionen. Kommission, Rat und Parlament wollen sich auf Reduktionsmaßnahmen für die Europäische Union verständigen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) warnt vor Alleingängen Brüssels.
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cepAnalyse: Lieferkettenrichtlinie
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Gut gemeint, nicht gut gemacht: Die Europäische Union will Unternehmen verpflichten, Menschenrechte und Umwelt in EU und Drittstaaten zu schützen - vom Rohstoff bis zum Produkt und dessen Entsorgung, in der gesamten Wertschöpfungskette. Das cep kritisiert den Richtlinienentwurf der Kommission als zu unscharf.
Zur cepAnalyse 16/2022
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cepAnalyse: Körpereigene Substanzen
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Blut, Plasma und andere körpereigene Substanzen, kurz SoHO, werden immer bedeutsamer vor allem im Kampf gegen seltene Krankheiten. Da in der EU wesentliche Produkte nicht ausreichend vorhanden sind, wächst die Abhängigkeit von Importen, insbesondere aus den USA. Das cep hält das Ziel der Kommission, EU-Bürger künftig besser zu versorgen, für richtig - einige der geplanten Maßnahmen jedoch für fraglich.
Zur cepAnalyse 15/2022
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cepAdhoc: Zwischen Fußball, Energie und Geopolitik
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Durch die viel kritisierte Fußball-WM rücken auch die wirtschaftlichen Verflechtungen mit Katar in den Fokus. Europa ist wirtschaftlich mit dem Emirat auf vielfältige Weise verflochten. Nicht nur im europäischen Vereinsfußball sondern vor allem im Energiesektor wird die Bedeutung Katars für Europa zunehmen. Das cep hat die wirtschaftliche und perspektivisch geostrategische Bedeutung Katars für Europa näher analysiert.
Zum cepAdhoc 14/2022
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cepAnalyse: Fit for 55: Klima und Gebäude
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Die Europäische Union will den CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken. Dazu soll auch ein separates Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr eingeführt werden. Das cep tritt Forderungen aus Mitgliedstaaten und EU-Parlament entgegen, die Einführung mit Blick auf explodierende Energiepreise auszusetzen oder aufzuweichen.
Zur cepAnalyse 14/2022
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Mit dem cepDossier will das cep unterhalb der Ebene einer Studie oder Analyse auf wichtige EU-Regulierungsvorhaben hinweisen. Es berichtet über aktuelle Vorhaben und fasst diese kurz zusammen. Ziel ist es, noch schneller und interessegeleiteter Informationen zu vermitteln, die für Branchen und Stakeholder relevant sein könnten. Für den Dezember-Newsletter ist auf keine speziellen EU-Regulierungsvorhaben hinzuweisen.
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der US-amerikanische Schauspieler Jack Lemmon brachte es einst auf den Punkt: „Diktatur ist ein Staat, in dem das Halten von Papageien lebensgefährlich sein kann.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ihr
Dr. Jörg Köpke
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