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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
im Februar richtet sich der Blick auf unsere Nachbarn in Frankreich. Emmanuel Macron rüstet sich für einen harten Wahlkampf. Im kommenden Frühjahr will er das Mandat für eine zweite Amtszeit als französischer Staatspräsident erringen.
Die Wiederwahl des überzeugten Europäers ist beileibe kein Selbstläufer. Mit der Rechtspopulistin Marine Le Pen, dem mindestens ebenso rechtsextremen Éric Zemmour und der konservativen Republikanerin Valérie Pécresse strebt mächtige Konkurrenz vor allem aus dem rechten und rechtsextremen Lager ebenfalls nach dem wichtigsten Staatsamt der Franzosen.
Sollte es Marine Le Pen oder Zemmour gelingen, Macron aus dem Élysée-Palast zu verdrängen, stünde nicht mehr und nicht weniger als die Zukunft des europäischen Projektes auf dem Spiel, wie wir es seit Jahrzehnten kennen. Die beiden Europaskeptiker machen keinen Hehl daraus, einen „Frexit“, den Ausstieg Frankreichs aus der Europäischen Union, anzustreben. Beide zusammen vereinen zurzeit in den Umfragen mehr als 30 Prozent auf sich.
Zur eigentlichen Überraschung und vielleicht größten Gefahr für Macrons Wiederwahl könnte jedoch Valérie Pécresse werden. Sie gilt ebenso wie der Amtsinhaber als europafreundlich. Kritiker wie Macrons Europa-Staatssekretär Clément Beaune werfen ihr bereits vor, die aktuelle Politik des Präsidenten kopieren zu wollen.
Wohin sich das Blatt auch wenden wird, seien Sie gewiss, dass wir die weitere Entwicklung gewohnt konstruktiv-kritisch begleiten werden. Dabei wird sicherlich auch Marc Uzan helfen. Der ausgewiesene Europa-Kenner, renommierte Ökonom und Harvard-Fellowwird ab Februar das cep-Partnerinstitut in Paris leiten und die Lage in Frankreich hautnah kommentieren.
Bleiben Sie uns gewogen.
Ihr
Dr. Jörg Köpke
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Kampf um den Élysée-Palast: Am 10. April stimmen Frankreichs Bürgerinnen und Bürger darüber ab, wer zwei Wochen später in die Stichwahl um das Amt des französischen Präsidenten einzieht. Dass sich im ersten Urnengang einer der Kandidaten durchsetzt, gilt als unwahrscheinlich. In Umfragen führt Amtsinhaber Emmanuel Macron.
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep
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Technische Normen: Normungsstrategie
Die Kommission will am 2. Februar ihre bislang erste sogenannte Normungsstrategie vorlegen. Dadurch soll vor allem der Normsetzungsprozess für Produkte innerhalb der EU beschleunigt werden. Die Strategie soll den immer kürzeren Innovationszyklen für neue Produkte Rechnung tragen. Brüssel erarbeitet ein Konzept, das in genau den Bereichen globaler Normen Standards setzen soll, die für die EU von besonders großem strategischem Interesse sind. Normen und Standards sind bedeutsam im internationalen Handel und bei der Erschließung von Märkten, weshalb ihnen in technologisch-industriellen Umbrüchen eine hohe Bedeutung zukommt.
Nachhaltige Unternehmensführung: EU-Lieferkettengesetz
Die Kommission will am 15. Februar ihr Gesetzgebungspaket für nachhaltige Unternehmensführung vorlegen. Dieses war zunächst vom 27. Oktober auf den 8. Dezember verschoben worden und ist nunmehr für den 15. Februar vorgesehen. Die Kommission will damit Unternehmen zur Reduzierung von Umwelt-, Klima- und Menschenrechtsrisiken in ihrer Wertschöpfungskette verpflichten. Zudem sollen Unternehmensführungen dazu angehalten werden, die Interessen aller Stakeholder stärker zu berücksichtigen.
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Datengesetz (Data Act): Regulierung des Handels mit digitalen Daten und deren Nutzung
Die Kommission will am 23. Februar ihren ursprünglich für Dezember 2021 vorgesehenen Vorschlag für ein Datengesetz (Data Act) vorlegen. Ziel des Vorschlages ist die Verbesserung des Zuganges zu Daten sowie das Erleichtern der Nutzung von Daten, insbesondere zwischen Unternehmen (B2B), aber auch zwischen Unternehmen und staatlichen Behörden (B2G). Das Gesetz soll unter anderem mehr Klarheit über die Nutzungsrechte von nicht-personenbezogenen Daten schaffen, die im Internet der Dinge von Industrierobotern erzeugt werden. Zudem soll es für Unternehmen, die Cloud-Dienste in Anspruch nehmen, leichter gemacht werden, auf einen anderen Cloud-Anbieter umzusteigen. Der Data Act könnte auch Regelungen enthalten, die das Recht auf Übertragbarkeit von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 20 der Datenschutzgrundverordnung [Verordnung (EU) 2016/679] ergänzen, und zu einer Anpassung der Vorschriften über den rechtlichen Schutz von Datenbanken [Richtlinie 96/9/EG] führen.
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EU-Verträge und Institutionen
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Rechtsstaatlichkeit: EuGH-Urteil zur Kopplung von EU-Finanzzuweisungen an Rechtsstaatlichkeit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will am 16. Februar sein Urteil über die Nichtigkeitsklagen Ungarns und Polens (C-156/21 und C-157/2021) gegen die Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushaltes der Union [(EU, Euratom) 2020/2092] verkünden. Gemäß dieser Verordnung kann die Kommission unter bestimmten Voraussetzungen die Auszahlung von Geld aus dem EU-Haushalt an einen Mitgliedstaat wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit aussetzen. Der Europäische Rat hatte sich auf seinem Gipfel im Dezember 2020 darauf verständigt, dass der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus erst dann zur Anwendung kommt, wenn der EuGH über Nichtigkeitsklagen gegen die Verordnung entschieden hat. Der Generalanwalt am EuGH ist in seinen Schlussanträgen am 2. Dezember 2021 zu dem Ergebnis gekommen, die Verordnung sei rechtmäßig.
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Digitalisierung im Gesundheitswesen: Startschuss für europäischen Gesundheitsdatenraum
Im Rahmen der französischen Ratspräsidentschaft findet am 2. Februar eine Ministerkonferenz zu den Themen Staatsbürgerschaft, Ethik und Gesundheitsdaten statt (siehe Rubrik Termine), die sich mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen mit Blick auf Bürgerrechte und Ethik beschäftigt. Diese Veranstaltung setzt den Startpunkt für die Bestrebungen der französischen Ratspräsidentschaft, das Thema Digitalisierung auf EU-Ebene voranzutreiben. Bereits Anfang April wird ein Richtlinienvorschlag der Kommission zum EU-Gesundheitsdatenraum erwartet, der auf einen effizienteren Austausch und eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten abzielt.
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Grüne Taxonomie: Erlass des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie
Die Kommission will am 2. Februar einen delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie erlassen. Darin soll verbindlich festgelegt werden, ob Atomenergie und bestimmte Erdgastechnologien als „ökologisch nachhaltige“ Wirtschaftstätigkeiten eingestuft werden können. Ein am 31. Dezember 2021 vorgelegter Entwurf des Rechtsaktes hatte bereits politische, ökonomische sowie juristische Debatten ausgelöst [s. cepInput 1/2022]. Nach dem Erlass des delegierten Rechtsaktes haben das Europäische Parlament und der Rat bis zu sechs Monate Zeit, Einwände dagegen zu erheben. Österreich und Luxemburg haben bereits angekündigt, gegen den Rechtsakt vor dem EuGH klagen zu wollen. Auch Deutschland hält sich diese Option offen.
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Weltraum-Paket Teil 1: EU-Strategie für das Weltraumverkehrsmanagement
Die Kommission will am 9. Februar eine Strategie zur sicheren Weltraumnutzung vorlegen. Es gibt eine wachsende Zahl von Trägerraketen und kleineren Satelliten im Weltraum, nicht zuletzt auch aufgrund von Aktivitäten privater Akteure. Dies erhöht die Gefahr von Zusammenstößen und erfordert Maßnahmen zu deren Vermeidung. Die Strategie zum besseren Management des Weltraumverkehrs soll dabei unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit erfolgen.
Weltraum-Paket Teil 2: Sicheres Kommunikationssystem der EU
Die Kommission will am 9. Februar eine Strategie für ein weltraumgestütztes globales und sicheres Kommunikationssystem der EU vorlegen. Laut Kommission benötigt die EU aufgrund digitaler Entwicklung und zunehmender Cybersicherheitsbedrohungen ausreichend eigene Fähigkeiten bei der satellitengestützten Kommunikationsinfrastruktur. Sie betrachtet diese Infrastrukturen als strategisch wichtig, auch aufgrund der zunehmenden privaten wie staatlichen Konkurrenz aus den USA, Russland und China. Sie prüft daher unter anderem den Aufbau spezieller Weltraum- und Bodeninfrastrukturen, die von der EU, gegebenenfalls gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, entwickelt und betrieben werden.
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Die EU-Kommission bittet Betroffene und Interessierte in der Zivilgesellschaft regelmäßig um Stellungnahmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt:
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Erneuerbare Energien: Beschleunigung nationaler Genehmigungsverfahren
Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, will die Kommission in unverbindlichen Leitlinien Wege für den Abbau von Hemmnissen bei nationalen Genehmigungsverfahren aufzeigen. Hierdurch sollen die Dauer des Antrags- und Genehmigungsverfahrens reduziert, die Standortauswahl vereinfacht sowie die Personalausstattung der Genehmigungsbehörden verbessert werden. Zudem sollen Hindernisse für die Nutzung von Strombezugsverträgen beseitigt werden.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 12. April 2022.
Zur Konsultation
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Chemikalien: REACH-Verordnung
Die Kommission will die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe [(EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)] ändern, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu verbessern. Hierzu will sie die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren für Stoffe überarbeiten sowie Kombinationseffekte von verschiedenen Chemikalien berücksichtigen. Auch die Kommunikation von Informationen entlang der Lieferketten soll verbessert werden.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 15. April 2022.
Zur Konsultation
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Lkw und Busse: CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge
Wie in der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität [s. cepAnalyse 09/2021] angekündigt, will die Kommission die CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge – Lkw und Busse – [Verordnung (EU) 2019/1242, s. cepAnalyse 29/2018] überprüfen, um strengere Emissionsreduktionsziele festzulegen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 14. März 2022.
Zur Konsultation
Eisenbahn: Überarbeitung der Beihilfeleitlinien
Die Überarbeitung der Beihilfeleitlinien für den Eisenbahnverkehr [2008/C 184/07] soll den Regulierungs- und Marktentwicklungen im Eisenbahnsektor seit 2008 Rechnung tragen und diesen bei der Bewältigung des ökologischen und digitalen Wandels unterstützen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 16. März 2022.
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Wertschöpfungskette: Widerstandsfähige, innovative, nachhaltige und digitale Mobilität
Die gesamte Wertschöpfungskette im Verkehr („Mobilitätsökosystem“) – von Fahrzeugherstellern bis zu Mobilitätsanbietern – soll „widerstandsfähiger, innovativer, nachhaltiger und digitaler“ werden. Hierzu will die Kommission von Interessenträgern Anregungen in Bezug auf Technologieinvestitionen, die Entwicklung der Projektpipeline, die Unterstützung der Infrastruktur und die Schließung von Qualifikationslücken einholen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 31. März 2022.
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Gesellschaftsrecht: Schritte zur weiteren Digitalisierung
Die Digitalisierungsrichtlinie [(EU) 2019/1151] sieht bereits die Möglichkeit vor, Kapitalgesellschaften digital zu gründen. Durch die Konsultation will die Kommission erfahren, in welchen Feldern weitere Probleme bestehen, die eine Digitalisierung des EU-Gesellschaftsrechts erfordern. Sie fragt beispielweise, ob Unternehmen bei der Gründung von Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat Schwierigkeiten haben, weil Registerinformationen nicht ohne Weiteres verwendet werden können.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 8. April 2022.
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Medizinprodukte: Anforderungen an Produkte ästhetischer oder nicht-medizinischer Art
Die Medizinprodukte-Verordnung [(EU) 2017/745, s. cepAdhoc Fristverlängerung für Medizinprodukte] findet auch Anwendung bei Produkten, die im engeren Sinn nicht-medizinischer Art sind, zum Beispiel Dermalfüller, Kontaktlinsen oder die Ausrüstung zur Körpermodellierung („body sculpting“). In einer sogenannten Durchführungsverordnung will die Kommission die Anforderungen an diese Produkte konkret festlegen. Im vorgelegten Entwurf geht es vor allem um deren Risikomanagement und klinische Sicherheitsbewertung.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 11. Februar 2022.
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Kreislaufwirtschaft: Recht auf Reparatur
Die EU-Kommission will ein sogenanntes Recht auf Reparatur einführen. Damit soll das Recht von Verbrauchern auf die Reparatur defekter Güter mit dem Ziel gestärkt werden, eine nachhaltigere Nutzung von Gütern während ihrer gesamten Nutzungsdauer zu fördern. Dies soll den Ressourcenverbrauch und die Abfallmenge senken.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 5. April 2022.
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2. Februar 2022 Online
Treffen der Gesundheitsminister. Es geht um die Schaffung eines ethischen Rahmens für den EU-Gesundheitsdatenraum.
9.-10. Februar 2022 Lyon und Grenoble
Informelles Treffen der Gesundheitsminister. Es geht unter anderem um den einfacheren Zugang der EU-Bürger zur Gesundheitsversorgung in den Mitgliedstaaten.
14.-17. Februar 2022 Straßburg
Sitzung des Europäischen Parlaments. Es geht unter anderem um die EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie (s. cepAnalyse 18/2021).
24. Februar 2022 Brüssel, Belgien
Treffen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit. *
28. Februar 2022 Paris
Treffen der Gesundheitsminister. Es geht unter anderem um die Weiterentwicklung der bestehenden EU-Regeln zu seltenen Krankheiten und die Schaffung eines EU-Plans für seltene Krankheiten bis 2030.
*Die genaue Agenda stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
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cepPublikationen zu aktuellen Themen
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cepAdhoc: Grundsätze für das digitale Zeitalter
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Die Kommission hat am 26. Januar ihre „Grundsätze für das digitale Zeitalter“ vorgelegt. Es geht um Leitplanken und Standards für das sogenannte digitale Zeitalter und damit vor allem um die Verteidigung von Demokratie, Freiheit und Wettbewerb. Das cep hat Kernthesen in einem Dossier zusammengefasst und resümiert, dass die Weichenstellungen Brüssels sehr spät kommen, da bereits fundamentale Machtverschiebungen zugunsten der Tech-Konzerne stattgefunden haben.
Zum cepAdhoc 1/2022
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cepInput: Europa in der Taxonomie-Falle
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In der Silvesternacht hat die Kommission den Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie vorgelegt. Darin schlug sie vor, Atomkraft und Erdgas als nachhaltig einzustufen. Dieser Vorstoß ist stark umstritten. Österreich und Luxemburg kündigten bereits an, vor dem EuGH zu klagen. Das cep hat untersucht, inwiefern die Kommission europarechtlich überhaupt dazu befugt ist, diese Einstufung in einem delegierten Rechtsakt vorzunehmen. Die Wissenschaftler stellten fest, dass sich die Kommission nicht nur juristisch, sondern auch politisch in eine Falle manövriert hat.
Zum cepInput 2/2022
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cepInput: Das französische Klima- und Resilienzgesetz
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Die Europäische Union will den Ausstoß an Treibhausgasen bis zum Ende dieses Jahrzehnts um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 absenken. Nur einen Tag vor dem EU-Klimapaket „Fit for 55“ am 14. Juli 2021 hat Frankreich ein eigenes Klimagesetz verabschiedet. Dies sieht zwar eine Reduzierung vor – jedoch nur um 40 Prozent. Wissenschaftler vom Centrum für Europäische Politik in Paris haben beide Gesetzespakete untersucht und kommen zu dem Schluss, dass das Timing der französischen Regierung „überaus unglücklich“ war.
Zum cepInput 1/2022
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in Portugal wurde schon an diesem Wochenende gewählt. Dort ist die fremdenfeindliche Chega! mit sieben Prozent hinter Sozialisten und Sozialdemokraten stärkste Oppositionskraft geworden. Beobachter hatten mit einem noch besseren Ergebnis der Rechtspopulisten gerechnet. Vielleicht ist das ja ein gutes Omen für Frankreich.
Ihr
Dr. Jörg Köpke
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