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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
„Lügen können Kriege in Bewegung setzen, Wahrheit hingegen kann ganze Armeen aufhalten“, sagte einst Otto von Bismarck. Dass Zitate des früheren deutschen Reichskanzlers eine Renaissance erleben, hängt mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine zusammen und mit dessen Versuch, im 21. Jahrhundert mitten in Europa gewaltsam Grenzen zu verschieben.
Zur ganzen Wahrheit in diesen dramatischen Tagen zählt, dass Verteidigungsfähigkeit die Grundlage von Sicherheit und damit die Garantie von Freiheit und Demokratie darstellt. Diese Wahrheit hat das westliche Europa viel zu lange leichtfertig ignoriert und allzu gern die sogenannte Friedensdividende nach dem Kollaps der Sowjetunion eingestrichen.
Dieses auf Naivität gestützte Kartenhaus ist eingestürzt. Tragisch, dass es zunächst einer geopolitischen Katastrophe historischen Ausmaßes bedurfte, ehe endlich Vernunft Einzug hielt.
Nun geht alles ganz schnell. Deutschland schickt Waffen nach Kiew und beschließt ein 100 Milliarden Euro schweres Aufrüstungsprogramm. Die lange als zerstritten gescholtene EU hat binnen weniger Tage einstimmig (!) gleich drei Sanktionspakete auf den Weg gebracht und eine halbe Milliarde Euro an Militärhilfe für die Ukraine genehmigt. Es wächst die Gewissheit, dass Europa eine eigene sicherheitspolitische Agenda benötigt und sich nicht allein auf die USA verlassen darf. Der alte Kontinent bewegt sich. Endlich.
Seit dem 24. Februar ist nichts mehr so, wie es war. Wir erleben eine Zäsur in der europäischen Politik und stehen am Beginn einer neuen Weltordnung. Das Centrum für Europäische Politik wird als ordnungspolitische Denkfabrik an der Diskussion um eine neue Friedens- und Sicherheitsordnung mitwirken, die nicht zuletzt den Begriff der energiepolitischen und technologischen Sicherheit in den Blickpunkt nehmen wird.
Bleiben sie uns gewogen.
Ihr
Dr. Jörg Köpke
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„Sie gehören zu uns“: Nach Jahren des Zögerns hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen der Ukraine am 27. Februar die Aufnahme in die Europäische Union in Aussicht gestellt.
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep
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Energieversorgung: Mindestvorrat in Erdgasspeichern
Die Kommission will am 2. März eine Mitteilung veröffentlichen, in der sie weitere Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung in der EU ankündigen wird. Angesichts anhaltend knapper Gasvorräte und hoher Gaspreise sollen die Mitgliedstaaten künftig die Betreiber von Gasspeichern verpflichten, zu Beginn der Heizsaison eine bestimmte Mindestfüllmenge an Gas vorzuhalten. Zudem sollen staatliche Beihilfen zugunsten von Gashändlern für den Gaseinkauf erleichtert werden. Schließlich plant die Kommission, die gemeinsame Beschaffung von Gas in der EU zu unterstützen, indem die Nutzung von Terminals zum Import von Flüssiggas (LNG) besser koordiniert werden soll.
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Biodiversität: Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme
Die Kommission will am 23. März im Rahmen ihrer EU-Biodiversitätsstrategie 2030 [COM(2020) 380; s. cepPolicyBrief] rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme vorschlagen. Diese könnten in bereits bestehenden EU-Rechtsakten zum Schutz der Umwelt – wie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie [92/43/EWG], der Wasser-Rahmenrichtlinie [2000/60/EG], der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie [2008/56/EG] und der Vogelschutzrichtlinie [2009/147/EG] – verankert werden.
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Kreislaufwirtschaft: Änderung der Bauprodukte-Verordnung
Die Kommission will am 30. März im Rahmen ihres Aktionsplans Kreislaufwirtschaft [COM(2020) 98; s. cepAnalyse 5/2020] Änderungen der Bauprodukte-Verordnung [(EU) Nr. 305/2011] vorschlagen. Um das Prinzip der Kreislaufwirtschaft während des gesamten „Lebenszyklus“ von Gebäuden verstärkt anzuwenden, erwägt die Kommission, EU-weite Vorgaben für die „Nachhaltigkeitsleistung“ von Bauprodukten festzulegen sowie Anforderungen an den Rezyklat-Anteil für bestimmte Bauprodukte unter Berücksichtigung ihrer Sicherheit und Funktionalität einzuführen.
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Zentralverwahrer: Überarbeitung der geltenden EU-Verordnung
Die Kommission will am 16. März einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über Zentralverwahrer [(EU) Nr. 909/2014, s. cepAnalyse] vorlegen. Zentralverwahrer (Central Securities Depositories, CSDs) sind zentrale Akteure auf den Finanzmärkten. Sie übernehmen etwa die Registrierung und Verwahrung von Wertpapieren und betreiben Infrastrukturen zur Abwicklung von Wertpapiertransaktionen. Der Vorschlag wird voraussichtlich Klarstellungen und Vereinfachungen bei den Zulassungsanforderungen für CSDs vorsehen. Zudem sind Erleichterungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen der CSDs zu erwarten sowie ein Abbau von Barrieren für das Anbieten bankähnlicher Dienstleistungen durch CSDs.
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„Grüner Wandel“: Neue Verbraucherrechte für den Übergang in eine nachhaltigere Wirtschaft
Wie die Kommission in ihrer neuen Verbraucheragenda (s. cepAnalyse 10/2021) angekündigt hatte, will sie Verbraucher beim „Übergang zu einer grünen Wirtschaft“ stärken. Das EU-Verbraucherrecht – gemeint sind vor allem die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken [2005/29/EG] und die Verbraucherrechte-Richtlinie [2011/83/EU] – stellt aus Sicht der Kommission nicht sicher, dass Verbraucher zuverlässige und nützliche Produktinformationen, zum Beispiel zur Lebensdauer und zu Reparaturmöglichkeiten, erhalten. Dies soll geändert werden. Weiterhin werden Mindestanforderungen für Nachhaltigkeitslabel erwartet. Letztlich will die Kommission vor allem verhindern, dass Umweltinformationen geschönt werden (Grünfärberei). Der Kommissionsvorschlag wird für den 30. März erwartet.
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Die EU-Kommission bittet Betroffene und Interessierte in der Zivilgesellschaft regelmäßig um Stellungnahmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt:
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Standardessenzielle Patente: Beschleunigung und Transparenz
Standardessenzielle Patente (SEP) sind Patente, die eine für einen Standard essenzielle Technologie schützen. Das Recht an diesen Patenten ist also entscheidend, um ein dem Standard entsprechendes Produkt herstellen zu können. Daher müssen sich alle Personen oder Unternehmen, die ihre Patente in einen Standard aufnehmen lassen möchten, verpflichten, zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen Lizenzen für die geschützte Technologie zu vergeben. Laut Kommission ist es häufig unklar, ob ein Patent ein SEP ist und mit welchen Lizenzgebühren SEP-Anwender zu rechnen haben. Zudem sei die Rechtsdurchsetzung oft übermäßig langwierig.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 9. Mai. 2022.
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Erneuerbare Energien: Europäische Solarstrategie
Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch der EU soll bis 2030 auf 40% erhöht werden [COM(2021) 557, s. cepAnalyse 1/2022]. Um dieses Ziel zu erreichen, will die Kommission eine EU-Strategie zum Ausbau der Solarenergie entwickeln. Die EU-Solarstrategie soll Hemmnisse für die Erzeugung und den Einsatz von Solarenergie in Bezug auf Ausschreibungsverfahren, finanzielle Fördermaßnahmen, Genehmigungen, Netzanschluss und Herkunftsnachweise abbauen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 12. April 2022.
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Klimaneutralität: Zertifizierung von Maßnahmen zur CO2-Entfernung
Das EU-Ziel der Klimaneutralität soll neben der Senkung von CO2-Emissionen auch durch die Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre durch die Aufforstung von Wäldern, landwirtschaftliche Verfahren sowie den Einsatz technischer Lösungen erreicht werden. Um die CO2-Entfernung zu fördern, sollen EU-weite Standards für deren Zertifizierung geschaffen werden. Diese sollen unterschiedliche Arten der CO2-Entfernung umfassen sowie Anforderungen zur Messung, Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung festlegen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 2. Mai 2022.
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Chemikalien: Beschränkung des Einsatzes von Quecksilber
Die Kommission will den Einsatz von Quecksilber unter anderem in der Zahnmedizin, in Leuchtmitteln und in Messgeräten weiter beschränken und hierzu die Quecksilber-Verordnung [(EU) 2017/852] ändern. Sie erwägt insbesondere, die Verwendung von Dentalamalgam bis 2030 schrittweise zu verbieten, das Inverkehrbringen von mit Quecksilber versetzten Produkten einzuschränken sowie Quecksilberemissionen von Krematorien zu senken.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 3. Mai 2022.
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Kunststoffe: Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik
Im Rahmen des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft [COM(2020) 98; s. cepAnalyse 05/2020] sowie des Null-Schadstoff-Aktionsplans [COM(2021) 400; s. cepAnalyse 20/2021] hat die Kommission neue Maßnahmen angekündigt, um den Eintrag von Mikroplastik – Kunststoffteilchen unter 5mm Durchmesser – in die Umwelt zu verringern.
Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur Kennzeichnung, Standardisierung, Zertifizierung und Regulierung der drei wichtigsten Quellen von Mikroplastik – Reifenabrieb, Kunststoffgranulat und synthetische Textilien.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 17. Mai 2022.
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Kapitalmarktunion: Ausweitung des zentralen Clearings von Derivatekontrakten in der EU
Zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) sind Unternehmen, die zwischen die Gegenparteien eines Derivategeschäfts treten und die Risiken für diese Parteien reduzieren. Sie fungieren für den Käufer eines Derivats als Verkäufer und für den Verkäufer als Käufer. Der Markt für CCPs ist stark konzentriert. Ein Großteil der auf Euro lautenden Derivatetransaktionen wird auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) von CCPs aus diesem „Drittstaat“ abgewickelt. Dies birgt Risiken für die Finanzmarktstabilität. Mit der Konsultation will die Kommission Meinungen dazu einholen, wie die Attraktivität der EU für CCPs gesteigert, die Abhängigkeit von CCPs aus UK verringert und inwiefern die Aufsicht über CCPs auf europäischer Ebene verbessert werden kann. Sie will im zweiten Halbjahr 2022 konkrete Maßnahmen zur Stärkung des zentralen Clearings in der EU vorlegen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 8. März 2022.
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Finanzanlage von Kleinanlegern: Neues Konzept zur Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
Laut Kommission gibt es Forderungen aus der Finanzbranche und von Verbrauchern, die bisherigen Verfahren zur Prüfung der Bedürfnisse von Kleinanlegern bei der Finanzanlage zu überarbeiten. Bisher sind hierfür üblicherweise Tests zur Eignung und Angemessenheit eines Investments für einen Anleger vorgeschrieben. Die Kommission prüft nun insbesondere, ob diese Tests, die üblicherweise auf ein bestimmtes Finanzprodukt abstellen, durch eine „personalisierte Vermögensallokationsstrategie“ ersetzt werden könnte. Diese würde dem Kleinanleger einen persönlichen Anlageplan mit einer für ihn „optimalen Anlageallokation“ an die Hand geben, wobei der Anleger die Hoheit darüber behalten würde, dem Plan zu folgen oder von diesem abzuweichen. Die Kommission überlegt ferner, ob Kleinanlegern die Möglichkeit gegeben werden sollte, die persönliche Vermögensallokationsstrategie unter anderem an andere Finanzintermediäre oder Online-Broker weiterzugeben, um den Wechsel zwischen Anbietern von Finanzprodukten zu erleichtern. Im Rahmen der Konsultation will die Kommission nun Meinungen zu ihren Überlegungen einholen. Die Ergebnisse sollen in die für das erste Halbjahr 2022 angekündigte Strategie für Kleinanleger einfließen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 21. März 2022.
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Digitales Corona-Zertifikat: Verlängerung um ein Jahr geplant
Die Kommission beabsichtigt, die am 30. Juni 2022 auslaufende Verordnung [(EU) 2021/953] zum digitalen EU-Corona-Zertifikat um ein Jahr zu verlängern und dabei Anpassungen vorzunehmen. Um bei bestehender Knappheit von zertifizierten Testkapazitäten die Ausstellung von Test-Bescheinigungen zu gewährleisten, sollen ausgewählte Labor-Antigentests anerkannt werden. Zudem sollen Impfzertifikate eine korrekte Darstellung der verabreichten Dosen wiedergeben, auch wenn diese in unterschiedlichen Mitgliedstaaten erfolgten. Ferner sollen Personen, die an klinischen Tests für Corona-Impfstoffe teilnehmen, ebenfalls gültige Impfzertifikate erhalten. Das europäische Recht auf Freizügigkeit soll durch die interoperablen und einheitlichen Zertifikate zum Impf-, Genesenen- und Teststatus gewährleistet werden und damit einseitigen und insoweit uneinheitlichen Maßnahmen der Mitgliedstaaten entgegenwirken.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 8. April 2022.
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Antimikrobielle Resistenzen: Empfehlung für umfassendere Maßnahmen
Antimikrobielle Resistenzen (AMR) entstehen beispielsweise durch einen übermäßigen Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung sowie durch eine unsachgemäße Verschreibung, Einnahme und Entsorgung von antibiotikahaltigen Arzneimitteln. Als Folge können Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze Resistenzen gegen antimikrobielle Mittel wie Antibiotika, antivirale Medikamente, Antimykotika oder Antiprotozoika herausbilden, die die erfolgreiche Bekämpfung von Infektionskrankheiten gefährdet (s. cepAnalyse 1/2018 und cepAnalyse 2/2020). Um die Verbreitung von AMR gering zu halten, werden global koordinierte Maßnahmen erforderlich sein. Dazu gehören etwa ein verringerter Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung, eine verantwortungsbewusstere Verschreibung von antibiotikahaltigen Medikamenten und die Entwicklung neuer wirksamer antimikrobieller Arzneimittel. Der Rat wird – auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission, zu dem hier Stellung genommen werden kann – eine entsprechende Empfehlung erarbeiten.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 24. März 2022.
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Pauschalreisen: Überprüfung der EU-Vorschriften
Wie die Kommission in ihrer „Neuen Verbraucheragenda“ (s. cepAnalyse 10/2021) angekündigt hatte, sollen die EU-Vorschriften zu Pauschalreisen überprüft werden. Während der Corona-Pandemie kam es aufgrund der massiven Reisebeschränkungen zu zahlreichen Annullierungen. Die geltende Pauschalreiserichtlinie [Richtlinie (EU) 2015/2302] führte zu erheblichen Rechtsunsicherheiten, vor allem im Hinblick auf die Rückerstattung des Reisepreises und die Möglichkeit der Ausstellung von Gutscheinen (s. cepAnalyse 10/2021). Die Kommission will die Verbraucherrechte stärken und unter anderem prüfen, ob und inwiefern die Vorschriften zum Insolvenzschutz geändert werden müssen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 10. Mai 2022.
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7. März 2022 Paris
Treffen der Gesundheitsminister zum Thema Antibiotikaresistenz. Der aus 2017 stammende EU-Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine einzige Gesundheit“ (s. cepAnalyse 1/2018) soll auf den neusten Stand gebracht werden.
7.-10. März 2022 Straßburg
Sitzung des Europäischen Parlaments. Es geht unter anderem um die Verringerung von Unterschieden bei der Gesundheitsversorgung und Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich.
8.-9. März 2022 Nevers
Informelles Treffen der für Telekommunikation zuständigen Minister. Es geht um Perspektiven der Digitalpolitik in Europa.
11.-12. März 2022 Frankreich
Informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs des Europäischen Rates.*
14. März 2022 Brüssel
Treffen der Euro-Gruppe.*
14.-15. März 2022 Online
Treffen der Gesundheitsminister zum Thema psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Es sollen erste Grundzüge für einen entsprechenden EU-Aktionsplan entwickelt werden.
15. März 2022 Brüssel
Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin).
23.-24. März 2022 Brüssel
Sitzung des Europäischen Parlamentes.*
24.-25. März 2022 Brüssel
Treffen des Europäischen Rates.*
29. März 2022 Brüssel
Treffen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz.*
*Die genaue Agenda stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
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cepPublikationen zu aktuellen Themen
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cepAdhoc: EU-Lieferkettenrichtlinie
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Die EU will Produkte, bei der deren Herstellung Menschenrechte oder Umweltschutzstandards verletzt wurden, aus der EU verbannen. Unternehmen sollen daher verpflichtet werden, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette sorgfältig zu kontrollieren und mögliche Verletzungen abzustellen. Das cep zweifelt an der Wirksamkeit und Effizienz dieser Richtlinie. Denn die Erfüllung der auferlegten Sorgfaltsplichten bringt einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen mit sich, ohne dass die Erreichung der intendierten Ziele damit sicher gewährleistet ist.
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cepInput: EU-Fiskalreform
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Das Jahr 2022 wird entscheidend für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU. Nach dem Aufweichen der Fiskalregeln durch die Corona-Pandemie hat die Kommission am 19. Oktober 2021 beschlossen, die Zügel wieder anzuziehen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) in Paris hat die makroökonomische Lage untersucht und Vorschläge erarbeitet, die Wachstum schaffen und dabei gleichzeitig Schuldenquoten verringern und mehr fiskalische Souveränität erreichen sollen.
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cepAnalyse: Fit for 55: Erneuerbare Energien
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Die EU will ihren Ausstoß an Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 senken. Dafür soll auch der Anteil an erneuerbaren Energien europaweit auf 40 Prozent steigen. Das Centrum für Europäische Politik hat das Vorhaben untersucht und sieht in den starren Vorgaben für die Industrie zur Nutzung erneuerbarer Energien einen Wettbewerbsnachteil für die EU.
Zur cepAnalyse
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Der Data Act soll die europäische Datenwirtschaft ankurbeln. Dabei sollen nicht nur Unternehmen, sondern auch die Staaten von Daten profitieren, die im Internet der Dinge anfallen oder von Internetplattformen wie Google und Co. gesammelt werden. Das Centrum für Europäische Politik hat das Vorhaben eng begleitet und kritisiert insbesondere, dass die Zwecke, zu denen die Staaten von privaten Unternehmen Daten anfordern können, nicht hinreichend bestimmt und eingegrenzt sind. Mit den Vorschriften zur Verbesserung der Interoperabilität wird allerdings ein wesentliches Hindernis für den Datenaustausch angegangen.
Zum cepInput
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cepAdhoc: Der Europäische Chips Act
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Die Europäische Union will bis 2030 rund 45 Milliarden Euro in die Produktion hochmoderner Halbleiter investieren. Dazu weicht die Kommission mit dem sogenannten Chips Act bislang geltende strenge Beihilferegeln auf. Mit diesem Paradigmenwechsel will Europa die Abhängigkeit von den USA und von China reduzieren sowie in Forschung und Produktion autonomer werden. Brüssel reagiert damit auf Lieferengpässe, unter denen nicht zuletzt die deutsche Autobranche leidet. Das cep hält das Gesetz für einen industriepolitischen Irrweg.
Zum cepAdhoc
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
„im Krieg ist die Wahrheit das erste Opfer“, sagte einst der griechische Philosoph Aischylos. Wir werden alles daran setzen, Ihnen trotz der bevorstehenden geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen ein verlässlicher Kompass zu bleiben.
Ihr
Dr. Jörg Köpke
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