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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine sind unerträglich. Dass seit Wochen Bomben und Granaten auf wehrlose Zivilisten hageln, offenbart die ganze Hilflosigkeit des Westens und verdeutlicht, wie fahrlässig es war, Sicherheitspolitik losgelöst von einer diversifizierten Energieversorgung zu betrachten. Europa, allen voran Deutschland, hat sich wie ein Drogenabhängiger vom Billig-Dealer Russland abhängig gemacht, ohne die geopolitischen Konsequenzen zu bedenken. Diese naive Geiz-ist-geil-Mentalität rächt sich nun. Mit jedem weiteren Bild von Tod und Verwüstung wird der Druck auf die EU wachsen, ein Embargo gegen russische Gas- und Ölimporte zu verhängen.
Dennoch wird genau dies nicht passieren. Beide Seiten haben ein viel zu vitales Interesse daran, den Status quo zu erhalten.
Ohne russisches Gas droht Deutschland die industrielle Kernschmelze, verlieren Frankreich und Italien als traditionelle Lebensmittelproduzenten den wichtigsten Grundstoff zur Herstellung unverzichtbarer Düngemittel. So sehr sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auch fieberhaft bemühen mag, alternative Quellen anzuzapfen, ausreichend Ersatz ist nicht in Sicht.
Gleiches gilt für Russland. Die ultimative Forderung des Diktators Wladimir Putin nach Rubel-Zahlung für russische Rohstoffe war nichts anderes als eine propagandistische Nebelkerze. Moskau braucht die Einnahmen aus dem Verkauf von Öl und Gas wie die Luft zum Atmen. Die Kleptokratie des Kremls stützt sich allein auf diese Einnahmen, die als Futter für Oligarchen und Armee dienen. Alles andere wäre für Putin politischer Selbstmord. Hinzu kommt, dass stillgelegte Gasfelder nur schwer wieder zu erschließen sind.
Trotz Ukraine-Krieg behalten wir für Sie selbstverständlich auch weiterhin die Gesetzgebung Brüssels im Blick. Im vorliegenden Newsletter beschäftigen wir uns unter anderem mit dem Schutz von Journalisten, Datentransfers von Facebook in die USA und Industrieemissionen.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre. Bleiben Sie uns gewogen.
Ihr
Dr. Jörg Köpke
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Der Druck wächst: Die Bilder von Dutzenden toten Zivilisten im Kiewer Vorort Butscha lassen die Rufe nach einem Lieferstopp für russisches Öl und Gas lauter werden. Dennoch schließt nicht nur die Slowakei ein Embargo weiterhin aus.
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep
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Facebook: Finale Entscheidung zu Datentransfers in die USA rückt näher
Voraussichtlich im April wird die irische Datenschutzbehörde (DPC) den europäischen Behördenkollegen vorschlagen, Meta, vormals Facebook, den Transfer personenbezogener Daten europäischer Facebook-Nutzer in die USA zu untersagen (s. cepStudie 1/2021). Billigen die übrigen Behörden den Beschlussentwurf, könnte Meta verboten werden, Daten ohne ausreichende Schutzvorkehrungen in die USA zu übermitteln. Damit würde die DPC das Schrems II-Urteil umsetzen. In diesem hat der EuGH den EU-US Privacy Shield gekippt und den transatlantischen Datenverkehr an strenge Bedingungen geknüpft. Meta hatte kürzlich angedroht, im Falle eines Transferverbots seine Dienste in Europa einzustellen. Nicht nur Meta wäre von einem solchen Transferverbot betroffen. Auch andere Unternehmen in der EU müssten sich darauf einstellen, dass die Behörden in ähnlichen Fällen den Transfer untersagen.
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Zivil- und Verfahrensrecht
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SLAPP-Klagen: Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern
Die Kommission will am 27. April ihre Initiative zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren vorlegen. Hintergrund ist, dass laut Kommission in einigen Mitgliedstaaten Journalisten und Menschenrechtsverteidiger häufig von einflussreichen Personen oder Unternehmen mit sogenannten SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuit against Public Participation) überzogen werden. Meist um sie davon abzuhalten, sich bestimmten Themen zu widmen, die den Klägern missfallen. Die Kommission möchte gegen solche missbräuchlichen Gerichtsverfahren vorgehen, um den öffentlichen Diskurs zu schützen.
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Industrieemissionen: Aktualisierung der EU-Vorgaben
Die Kommission will am 5. April im Rahmen ihres Null-Schadstoff-Aktionsplans [COM(2021) 400; s. cepAnalyse 20/2021] Änderungen der Industrieemissionen-Richtlinie [2010/75/EU] sowie der Verordnung über das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) [(EG) Nr. 166/2006] vorschlagen, um sie an den technischen Fortschritt anzupassen. Die Industrie soll die neuesten Techniken einsetzen, um die Umweltverschmutzung zu reduzieren und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
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Digitalisierung: Vorschlag zum Gesundheitsdatenraum kommt
Der in Kürze zu erwartende Verordnungsvorschlag zum EU-Gesundheitsdatenraum bildet die Grundlage für den ersten sektorspezifischen EU-Datenraum. Er zielt darauf ab, EU-weit Daten effizient und sicher auszutauschen und somit die Gesundheitsunion entscheidend voranzubringen. Die grenzüberschreitende Interoperabilität von Gesundheitsdaten soll verbessert sowie Datenschutz und Cybersicherheit sichergestellt werden. Ob das Projekt erfolgreich sein wird, hängt in großem Maße vom Vertrauen der EU-Bürger ab. Es soll ihnen daher ermöglicht werden, grenzüberschreitend auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten zuzugreifen und über den Zugriff Dritter selbstbestimmt entscheiden zu können. Dadurch sollen auch bestehende Patientenrechte gestärkt werden und EU-Bürger die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten erlangen. Diese Daten sollen ausschließlich für gesetzlich definierte Zwecke, wie zum Beispiel für die Forschung, verwendet werden dürfen. Für die technische Realisierung des Gesundheitsdatenraumes müssen nationale Behörden weiter vernetzt und an die digitale Service-Infrastruktur „MeineGesundheit@EU“ angeschlossen werden. Dies soll für die Mitgliedstaaten verpflichtend sein.
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Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im so genannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem vergangenen Newsletter zusammenstellt:
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Trilog-Einigung zur Verordnung über das Internationale Vergabeinstrument
Am 14. März 2022 wurde eine politische Einigung erzielt über das sogenannte internationale Vergabeinstrument [COM (2016) 34]. Das Vergabeinstrument soll den Zugang europäischer Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen in Drittstaaten verbessern. Wenn ein Drittstaat europäischen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Vergabeverfahren verwehrt, kann die Kommission diesen Staaten Preisaufschläge auferlegen oder sie gänzlich von öffentlichen Vergabeverfahren ausschließen. Das Gesetzgebungsverfahren begann bereits vor zehn Jahren mit einem Kommissionsvorschlag [s. cepAnalyse 38/2012], den die Kommission 2016 änderte. Die lange Verfahrensdauer ist insbesondere auf die Mitgliedstaaten zurückzuführen. Diese konnten sich im Rat lange Zeit auf keine gemeinsame Position verständigen.
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Trilog-Einigung zum Gesetz über digitale Märkte
Am 25. März wurde eine politische Einigung über das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) erzielt. Der DMA hat zum Ziel, faire und bestreitbare Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Dazu legt er einigen sehr großen Digitalunternehmen - sogenannten Gatekeepern - Verhaltensregeln auf. Um ein Gatekeeper im Sinne des DMA zu sein, muss ein Digitalunternehmen mindestens 10.000 gewerbliche und 45 Millionen private Nutzer in der EU haben, sowie einen Mindestjahresumsatz in der EU von 7,5 Milliarden Euro oder einen Marktwert von 75 Milliarden Euro erreichen. Außerdem muss es einen sogenannten zentralen Plattformdienst anbieten, beispielsweise ein Betriebssystem, einen Messenger-Dienst oder einen Browser. Die Trilog-Einigung sieht unter anderem vor, dass Gatekeeper Interoperabilität zwischen verschiedenen Messenger-Diensten (zum Beispiel WhatsApp und Signal) gewährleisten müssen. Zudem sollen ihre eigenen Produkte und Dienste nicht in Rankings bevorzugt und wichtige Software wie Browser bei der Installation eines Betriebssystems nicht standardmäßig vorausgesetzt werden.
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Die EU-Kommission bittet Betroffene und Interessierte in der Zivilgesellschaft regelmäßig um Stellungnahmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt:
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Datenwirtschaft: Verbesserung des Zugangs zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen
Immer mehr Fahrzeuge sind drahtlos vernetzt und ermöglichen den Fernzugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen. Dieser Zugang ist entscheidend für die Ermöglichung von Ferndiagnosen und die Entwicklung neuer innovativer datengesteuerter Dienste; zugleich kann er den Behörden die Ausführung ihrer Überwachungsaufgaben erleichtern. Die Kommission erwägt, die sektorübergreifend geltenden allgemeinen Regeln des im Februar vorgeschlagenen Datengesetzes [Data Act, COM(2022) 68, s. dazu cepAktuell] durch detailliertere sektorspezifische Rechtsvorschriften für den Automobilsektor zu ergänzen, um einen sicheren und diskriminierungsfreien Zugang und somit einen fairen Wettbewerb auf Anschlussmärkten und bei Mobilitätsdiensten sicherzustellen. Hierzu will die Kommission mit der Konsultation Meinungen zum aktuellen Sachstand beim Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen, zur Notwendigkeit und zum Umfang ergänzender gesetzgeberischer Regulierungsmaßnahmen sowie zu Kosten, Auswirkungen und Risiken dieser Maßnahmen einholen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 21. Juni 2022.
Zur Konsultation
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Cybersicherheit: Erweiterung der Anforderungen
Bestimmte Produkte müssen nach geltendem EU-Recht bei der Bereitstellung auf dem Binnenmarkt Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Insbesondere Funkanlagen, die von der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 erfasst werden, sind davon betroffen. Die Kommission erwägt, eine Verordnung vorzuschlagen, die solche Anforderungen auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausdehnt. Zudem denkt sie daran, die Anforderungen auf den gesamten Lebenszyklus eines Produkts auszuweiten, da Software immer wieder aktualisiert werden müsse. Die Kommission will in ihrer Konsultation die Ansichten der Betroffenen in Erfahrung bringen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 25. Mai. 2022.
Zur Konsultation
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Verkehrsdelikte: Grenzüberschreitender Informationsaustausch
Die Kommission will die Verkehrsdelikte-Richtlinie [(EU) 2015/413] überarbeiten, die den Austausch von Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten über Straßenverkehrsdelikte, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, regelt. Hierdurch soll die grenzüberschreitende Ermittlung von Verkehrsdelikten und die Durchsetzung von Sanktionen verbessert werden.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 20. Mai 2022.
Zur Konsultation
Führerscheine: Verstärkte Digitalisierung
Die Kommission will die Führerscheinrichtlinie [2006/126/EG] überarbeiten. Sie will damit die Straßenverkehrssicherheit erhöhen und den freien Personen- und Warenverkehr in der EU fördern. Insbesondere erwägt sie, Regelungen für eine verstärkte Digitalisierung von Führerscheinen vorzuschlagen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 20. Mai 2022.
Zur Konsultation
Kombinierter Verkehr: Förderung des Schienen- und Schiffsverkehrs
Die Kommission will die Richtlinie über den kombinierten Verkehr [92/106/EWG; s. cepAnalyse 5/2018] überarbeiten. Sie will verstärkt Anreize schaffen, um im Verkehrssektor den Anteil emissionsarmer Verkehrsträger wie den Schienenverkehr, den Kurzstreckenseeverkehr und die Binnenschifffahrt zu erhöhen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 30. Mai 2022.
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Schadstoffe: Beschränkte Verwendung in Elektro- und Elektronikgeräten
Die Kommission will im Rahmen ihres Aktionsplans Kreislaufwirtschaft [COM(2020) 98; s. cepAnalyse 5/2020] und ihres Null-Schadstoff-Aktionsplans [COM(2021) 400; s. cepAnalyse 20/2021] die RoHS-Richtlinie [2011/65/EU] überarbeiten, um die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten weiter zu beschränken. Durch EU-einheitliche Regelungen sollen eine umweltfreundliche Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Rahmen der Kreislaufwirtschaft und die Entstehung grenzüberschreitender Recyclingmärkte gefördert sowie die menschliche Gesundheit besser geschützt werden.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 2. Juni 2022.
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Banken: Neubewertung der Vorschriften zu staatlichen Beihilfen über Banken in Schwierigkeiten
Als Reaktion auf die Finanzkrise wurden besondere Vorschriften für staatliche Beihilfen für Banken in Schwierigkeiten entwickelt. Sie gelten seit 2008 und sollen dazu beitragen, die Folgen der Finanzkrise für die Bankenbranche zu bewältigen und die Finanzstabilität zu wahren. Gleichzeitig sollen sie dafür sorgen, dass die mit staatlichen Beihilfen einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen begrenzt bleiben. Die geltenden Vorschriften sind in insgesamt sechs Mitteilungen der Kommission verankert (s. hier). Mit der Konsultation will die Kommission nun in Erfahrung bringen, inwiefern die Ziele der Vorschriften erreicht wurden und ob sie in ihrer derzeitigen Form noch zweckmäßig sind.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 9. Juni 2022.
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Drittes Gesundheitsprogramm (2014-2020): Abschließende Bewertung
Die Kommission will eine abschließende Bewertung des dritten Gesundheitsprogrammes (2014-2020) vornehmen. Es hatte unter anderem zum Ziel, die Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung zu reduzieren und die Kooperationen zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Mit der abschließenden Bewertung sollen Ergebnisse, Wirksamkeit und Kosteneffizienz des Programmes evaluiert und die Erkenntnisse daraus genutzt werden, um die Maßnahmen für das vierte Gesundheitsprogramm (2021-2027) zu optimieren.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 3. Juni 2022.
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Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie: Besserer Schutz von Kindern vor unsicherem Spielzeug
Die Kommission will die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug [2009/48/EG] überarbeiten. Ziel der Überarbeitung ist, dass Kinder in Zukunft noch besser vor bestimmten Risiken geschützt werden. Diese sind zum Beispiel gefährliche Chemikalien, die in Spielzeug enthalten sein können und für die es bisher noch keine verbindlichen Regeln gibt. Darüber hinaus ergeben sich neue Risiken und Gefahren für die Sicherheit und den Datenschutz von Kindern im Umgang mit Spielzeug, das mit dem Internet verbunden ist. Solches Spielzeug, wie Puppen oder Roboter, sind in der bisherigen Richtlinie noch nicht hinreichend adressiert.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 25. Mai 2022.
Zur Konsultation
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Sitzung des Europäischen Parlamentes. Es geht unter anderem um das Recht auf Reparatur (s. cepInput 5/2022) und das Daten-Governance-Gesetz (s. cepAnalyse 6/2021).
5. April 2022 Luxemburg
Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin). Es geht um die globale Mindestbesteuerung für große Unternehmen sowie wirtschaftliche und finanzielle Aspekte des Kriegs Russlands gegen die Ukraine.
8.-9. April 2022
Straßburg
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cepPublikationen zu aktuellen Themen
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cepInput: Recht auf Reparatur
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Die Kommission plant ein Recht auf Reparatur. Es soll Verbraucher ermutigen, Produkte länger zu nutzen, und Unternehmen verpflichten, die Lebensdauer von Erzeugnissen zu verlängern. Das Centrum für Europäische Politik (cep) warnt vor einem Konflikt zwischen dem Verbraucher- und dem Umweltschutz.
Zum cepInput 5/2022
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cepAdhoc: Wie der Krieg in der Ukraine die französischen Präsidentschaftswahlen überschattet
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Der Krieg in der Ukraine drängt die Präsidentschaftswahlen in Frankreich in den Hintergrund. Gleichzeitig rückt die Frage nach mehr europäischer Souveränität in den Fokus – ein Anliegen Emmanuel Macrons seit dem ersten Tag seiner Präsidentschaft. Das Centre de Politique Européenne in Paris hat die Situation in Frankreich im Spiegel des russischen Angriffskrieges auf einen Nachbarstaat der EU untersucht.
Zum cepAdhoc 6/2022
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cepAdhoc: Der TESS-Index: Ein Fortschrittsmaß für die EU und ihre Mitgliedstaaten
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„Mehr Fortschritt wagen" lautet das Motto der Ampel-Koalition. 100 Tage nach Amtsantritt haben SPD, Grüne und FDP tatsächlich noch viel Arbeit vor sich. Das ist das Ergebnis des Fortschrittsindex TESS, den das cep erstellt hat. Der Index misst den Fortschritt in den 27 EU-Staaten in den Bereichen Technologie (Technology), Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Staat (State).
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cepAnalyse: Drittstaatliche Subventionen
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Ob bei öffentlichen Aufträgen, Unternehmensaufkäufen oder in der Produktion: Sogenannte drittstaatliche Subventionen verschaffen insbesondere chinesischen Unternehmen innerhalb des EU-Binnenmarktes massive Wettbewerbsvorteile gegenüber europäischen Konkurrenten. Brüssel will deshalb in Kürze gegensteuern. Das cep hält solche Maßnahmen für überfällig, warnt jedoch vor Verstößen gegen das Rechtssicherheitsprinzip.
Zur cepAnalyse 3/2022
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cepAdhoc: REPowerEU: Struggling for EU Energy Sovereignty
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Die Europäische Union will als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine bis 2027 vollständig auf fossile Brennstoffe aus Russland verzichten. Ende dieses Jahres soll der Import von russischem Gas bereits um zwei Drittel reduziert sein. Das cep spricht sich als Kompensation für weiterhin zu erwartende Preissteigerungen für gezielte Zahlungen an besonders betroffene Haushalte und Unternehmen aus. Die von der EU-Kommission erwogenen EU-weiten Preislimits für Energie lehnen die cep-Experten dagegen ab.
Zum cepAdhoc 4/2022
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cepAnalyse: Solvabilität II-Review
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Seit September 2021 liegt der Entwurf eines neuen Rechtsrahmens für Versicherer vor. Anlass ist die Verpflichtung der Kommission, die Solvabilität-II-Richtlinie zu überprüfen. Ziel ist, Versicherer besser auf strukturell veränderte Rahmenbedingungen einzustellen, darunter vor allem die anhaltend niedrigen Zinsen, Klimarisiken und die Corona-Folgen. Das cep hält einige der geplanten Änderungen für überflüssig, teils kontraproduktiv.
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Mit dem neuen cepDossier will das cep unterhalb der Ebene einer Studie oder Analyse auf wichtige EU-Regulierungsvorhaben hinweisen. Es berichtet über aktuelle Vorhaben und fasst diese kurz zusammen. Ziel ist es, noch schneller und interessegeleiteter Informationen zu vermitteln, die für Branchen und Stakeholder relevant sein könnten.
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Soziale Taxonomie: EU-Beratungsgremium stellt erste Ideen vor
Am 28. Februar 2022 legte die EU-Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen, ein Beratungsgremium der Kommission, einen Bericht mit Ideen zur Entwicklung einer sozialen Taxonomie vor. Diese soll insbesondere die grüne Taxonomie um soziale sowie die Governance eines Unternehmens betreffende Gesichtspunkte ergänzen. Damit soll auch der europäischen Sustainable-Finance-Agenda ein weiterer Baustein hinzugefügt werden. Ziel ist, vermehrt Kapital in sozial wünschenswerte Aktivitäten zu lenken. Ein cepDossier stellt die Ideen des Beratungsgremiums vor.
Zum cepDossier 1/2022
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Investmentfonds: Neue Regeln für Europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF)
Die Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung zu Europäischen langfristigen Investmentfonds (European long-term investment funds, ELTIF) vorgelegt. ELTIF sind Fonds, die sogenanntes geduldiges Kapital von professionellen Anlegern und Kleinanlegern insbesondere in Infrastrukturprojekte, Immobilien und nicht-börsennotierte Unternehmen lenken sollen. Die Kommission hat innerhalb des bestehenden ELTIF-Rechtsrahmens zahlreiche Schwachstellen identifiziert, die aus ihrer Sicht die Attraktivität von ELTIF für Investmentfondsverwalter und Anleger schmälern. Ziel des Kommissionsvorschlages ist, diese Mängel abzubauen. Ein cepDossier stellt den Verordnungsvorschlag vor.
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Nachhaltigkeit: Grundlegende Überarbeitung der Bauprodukte Verordnung
Die Kommission will den Stillstand der Normung von Bauprodukten beenden sowie bewirken, dass die EU-Vorgaben einen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz sowie zur Digitalisierung leisten. Wenn Bauprodukte-Normen mangelhafter Qualität sind oder nicht rechtzeitig von den Normungsorganisationen für den Markt bereitgestellt werden, soll die Kommission künftig selbst wesentliche Merkmale von Bauprodukten sowie Produktanforderungen an deren Nachhaltigkeitsleistungen festlegen dürfen. Zudem sollen alle Informationen und Unterlagen in digitaler Form verarbeitet und in einer EU-Datenbank gespeichert, geteilt und abgerufen werden können.
Zum cepDossier 3/2022
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
nichts wünschen wir uns sehnlicher als Frieden für ganz Europa. Es sollte daher vornehmste Aufgabe der EU sein, in den kommenden Wochen maßgeblich daran mitzuwirken, einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Kriegsparteien in Russland und der Ukraine zu finden, um die Spirale der Gewalt zu durchbrechen.
Ihr
Dr. Jörg Köpke
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