Newsletter 4/2024
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
 
die Europawahl am 9. Juni ist mehr als ein Urnengang. Sie ist eine Schicksalswahl. Zur Abstimmung steht nicht mehr und nicht weniger als das europäische Projekt. Es geht um offene Grenzen, einen freien Markt, rechtsstaatliche Prinzipien. Kurz: Es geht um das Europa, das gut 400 Millionen Menschen seit nunmehr fast acht Jahrzehnten eine freiheitlich-demokratische Grundordnung, Frieden und Prosperität garantiert. 
 
Doch längst nicht überall stoßen diese Errungenschaften uneingeschränkt auf Gegenliebe. Nationalistische, populistische, europafeindliche Parteien sind auf dem Vormarsch. Eine bislang nicht gekannte enge Taktfolge existenzieller Krisen hat viele Bürgerinnen und Bürger mürbe gemacht. Sie sehen die Verantwortung für ihre Malaise nach Finanz-, Corona- und Ukraine-Crash sowie daraus resultierendem Wohlstandsverlust immer häufiger in Brüssel. 
 
Am größten ist die Ablehnung mit weit über der Hälfte der Wähler in Polen und Ungarn. Doch auch in Belgien nimmt die Zahl der EU-Skeptiker mit fast 50 Prozent dramatische Züge an. In Frankreich sind es 40 Prozent. Dabei lehnen mitnichten nur Rechtspopulisten die Europäische Union ab. Linkspopulisten sticheln längst mindestens ebenso erfolgreich gegen das angeblich abgehobene Brüsseler Establishment. Es ist ein gefährliches Abrücken vom lange so erfolgreichen Konsens der gemäßigten Mitte. 
 
Dabei wird Europa dringender denn je gebraucht. Die USA und China bilden mächtige Gegenpole. Ihr Kampf um Hegemonie könnte die Welt schon bald in Flammen setzen. Hinzu kommt die reale Bedrohung durch Russland. Der alte Kontinent benötigt keine zentrifugalen Kräfte. Er braucht Zusammenhalt. Das erkennen zurzeit ausgerechnet diejenigen Staaten, die noch am Katzentisch sitzen und bedroht sind - die Länder auf dem westlichen Balkan, Moldau, Georgien oder die Ukraine. 
 
Das Friedens- und Wohlstandsprojekt Europa ist bedroht. Sicherlich läuft längst nicht alles reibungslos. Aber ein Blick auf autokratische Diktaturen, denen Menschenleben, freie Rede, Klimaschutz oder die gerechte Verteilung von Ressourcen keinen Pfifferling wert sind, sollte Mahnung und Abschreckung genug sein. 
 
Viel Vergnügen und Erkenntnis bei der Lektüre des vorliegenden April-Newsletters. 
 
Bleiben Sie uns gewogen. 
 
Ihr
Dr. Jörg Köpke
Die Unzufriedenheit wächst: Nach der Europawahl droht ein Schrumpfen der demokratischen Mitte!
 
Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep
Binnenmarkt
Bericht zur Zukunft des Binnenmarkts

Am 17. April wird der ehemalige italienische Premierminister Enrico Letta seinen Bericht über die Zukunft des Binnenmarkts vorstellen. Der hochrangige Bericht wird Maßnahmen zur Verbesserung des Binnenmarkts, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Energie und Finanzen, vorschlagen. Darüber hinaus möchte Letta, dass kleine und mittlere Unternehmen die Potenziale des Binnenmarkts mehr nutzen. Zuletzt soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft verbessert und die Unternehmen von Bürokratie entlastet werden.
 
Trilog-Einigungen
Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im sogenannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem Newsletter im vergangenen Monat zusammengestellt:
Binnenmarkt
Lieferkettenrichtlinie im Rat angenommen

Am 14. März 2024 hat der Rat eine abgeschwächte Form der Richtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD, cepAnalyse 16/2022) angenommen. Ursprünglich hatten die Unterhändler von Rat und Parlament bereits am 14. Dezember 2023 einen Kompromiss gefunden. Dieser Kompromiss stieß im Rat jedoch auf erheblichen Widerstand. Die nun vom Rat angenommene Richtline verringert den Anwendungsbereich der Richtlinie. Sie gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern (zuvor 500), die zudem einen weltweiten Umsatz von mehr als 450 Mio. Euro wirtschaften (zuvor 150 Mio. Euro). Unternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte sind jedoch nach wie vor indirekt von der Richtline betroffen, wenn sie in der Wertschöpfungskette eines erfassten Unternehmens tätig sind. Gestrichen wurde die Verpflichtung für Unternehmen, finanzielle Anreize für Manager vorzusehen, die die Umsetzung von Klimaänderungsplänen fördern. Bei nachgelagerten Tätigkeiten gilt die Richtlinie zudem nur noch für direkte Geschäftspartner (zuvor waren auch indirekte Geschäftspartner erfasst). Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, muss nun noch das Europäische Parlament zustimmen. Die Abstimmung ist zwischen dem 22. und 25. April vorgesehen. Die Zustimmung gilt als wahrscheinlich.
 
Umwelt
Trilog-Einigung zur Verpackungsverordnung

Am 4. März 2024 wurde eine vorläufige politische Einigung über eine neue Verpackungsverordnung (s. cepAnalyse 3/2023) erzielt. Ziel der Verordnung ist die Schaffung einer EU-weiten Kreislaufwirtschaft für nachhaltige Verpackungen. Das Verpackungsaufkommen soll generell bis 2030 um 5%, bis 2035 um 10% und bis 2040 um 15% sinken. Zudem soll die Menge unnötiger Verpackungen reduziert werden, indem für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen ein maximaler Leerraumanteil von 50% vorgeschrieben wird. Die neuen EU-Vorschriften verbieten bestimmte Verpackungsarten, darunter sehr leichte Plastiktüten und Einwegplastikverpackungen, z.B. für Obst und Gemüse. Darüber hinaus gibt es für die Wiederverwendung von Verpackungen für 2030 verbindliche und für 2040 unverbindliche Zielvorgaben, die je nach Verpackungsart variieren. Bis 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein und bestimmte Anteile an recycelten Materialien („Rezyklate“) enthalten. Ausnahmen gelten für leichtes Holz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan und Wachs. Künftig müssen z.B. bestimmte Kunststoffverpackungen je nach Anwendungsbereich – z.B. Lebensmittel – oder Kunststoffart – z.B. Polyethylenterephthalat (PET) – Rezyklat-Mindestanteile ab 2030 zwischen 10% und 30% sowie ab 2040 zwischen 30% und 65% enthalten. Darüber hinaus werden Verpackungen mit Lebensmittelkontakt verboten, die einen bestimmten Schwellenwert an PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) überschreiten.

Trilog-Einigung zur Pflanzenschutzverordnung

Am 5. März 2024 wurde eine vorläufige politische Einigung zur die Überarbeitung der Verordnung zum Schutz vor Pflanzenschädlingen [(EU) 2016/2031, „Pflanzenschutzgesetz“] erzielt. Die Verfahren zur Ermittlung und Auflistung von Pflanzen mit hohem Risiko sowie die Verfahren zur Einreichung und Prüfung von Anträgen auf vorübergehende Ausnahmen von den Einfuhrbestimmungen für Pflanzen aus Nicht-EU-Staaten sollen verbessert werden. Die Berichtspflichten werden mittels Digitalisierung vereinfacht. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines EU-Notfallteams für Pflanzengesundheit geplant, das beispielsweise bei neuen Schädlingsausbrüchen in der EU helfen soll.
 
Informationstechnologien
Cybersicherheit I: Etablierung eines neues Cybersolidaritätsgesetz

Am 6. März 2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und -Vorfällen („Cyber Solidarity Act“) erzielt. Die Kommission hatte ihre Vorschläge dazu bereits im April 2023 vorgelegt [COM(2023) 209]. Mit der Verordnung sollen insbesondere die EU-Kapazitäten zur Erkennung von schwerwiegenden Cyberbedrohungen und -Vorfällen gestärkt und der Schutz und die Abwehrbereitschaft von kritischen Einrichtungen verbessert werden. Solche Einrichtungen sollen auch auf potenzielle Schwachstellen auf Basis einheitlicher Risikoszenarien und Methoden getestet werden. Zudem soll eine neue „EU-Cybersicherheitsreserve“ etabliert werden. Diese Reserve soll bei schwerwiegenden Cybersicherheitsvorfällen unterstützend eingreifen können, um auf diese rasch reagieren und ihre Auswirkungen eindämmen zu können. Sie besteht aus der Bereitstellung von Notfalldiensten durch Anbieter aus dem Privatsektor. Die vorläufige Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell angenommen werden. Im Parlament ist dies für die Plenarwoche vom 22.-26. April 2024 geplant.

Cybersicherheit II: Anpassung des Rechtsakts zur Cybersicherheit

Am 6. März 2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung zur Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit („Cyber Security Act“) im Hinblick auf verwaltete Sicherheitsdienste erzielt. Die Kommission hatte ihre Vorschläge dazu bereits im April 2023 vorgelegt [COM(2023) 208]. Nach dem derzeit geltenden Rechtsakt zur Cybersicherheit [Verordnung (EU) 2019/881, s. cepAnalyse 16/2018] kann die Kommission mittels Durchführungsrechtsakten europäische Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen verabschieden. Mit der gezielten Anpassung des Rechtsakts soll die Kommission auch die Möglichkeit erhalten, solche Systeme zur Cybersicherheitszertifizierung von „verwalteten Sicherheitsdiensten“ einzuführen. Diese Dienste werden durch spezialisierte Unternehmen für Kunden angeboten, dienen den Kunden als Unterstützung bei Tätigkeiten rund um das Cybersicherheitsrisikomanagement (z.B. Bearbeitung von Vorfällen, Penetrationstests, Sicherheitsaudits) und sind letztlich wichtige Dienste zur Vorbeugung, Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung nach Cybersicherheitsvorfällen dar. Die vorläufige Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell angenommen werden. Im Parlament ist dies für die Plenarwoche vom 22.-26. April 2024 geplant.
 
Termine
11. April 2024
Luxemburg

Der EuGH entscheidet im Verfahren C-768/21, ob eine Datenschutzaufsichtsbehörde, die einen Datenschutzverstoß festgestellt hat, verpflichtet ist, eine der in Art. 58 Abs. 2 DSGVO aufgezählten Abhilfemaßnahmen gegen den Verantwortlichen zu ergreifen, z.B. ein Bußgeld zu verhängen. Der EuGH hatte zuletzt im Dezember 2023 geurteilt, dass Aufsichtsbehörden hinsichtlich ihrer Abhilfebefugnisse über ein Ermessen in Bezug auf die geeigneten und erforderlichen Mittel verfügen, dessen Ausübung nur eingeschränkt überprüfbar ist, obwohl behördliche Sachentscheidungen über eingereichte Beschwerden grundsätzlich vollständig inhaltlich überprüfbar seien. Entscheiden muss der EuGH nun aber noch über die Frage, ob eine Behörde, die einen Verstoß festgestellt hat, zwingend mindestens eine der Maßnahmen aus dem Katalog der Art. 57, 58 DSGVO treffen bzw. auswählen muss – also lediglich über ein Auswahlermessen verfügt – oder ob ihr ein Entschließungsermessen, d.h. ein Spielraum zusteht, trotz festgestellter Verstöße im Einzelfall von Sanktionen abzusehen.
 
10. und 11. April 2024
Brüssel

Treffen des Europäischen Parlaments. Es geht unter anderem um die Abstimmung über die Anpassung der Fristen für den Erlass von sektorspezifischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
 
22.-26. April 2024
Straßburg

Treffen des Europäischen Parlaments. Es geht unter anderem um finale Abstimmungen zu zahlreichen Gesetzesvorhaben.
Dazu zählen im Digitalbereich (1) die Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen („Gigabit-Infrastruktur-Verordnung“), (2) die Verordnung zur Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit („Cyber Security Act“) im Hinblick auf verwaltete Sicherheitsdienste und (3) die Verordnung zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der EU für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und ‑vorfällen („Cyber Solidarity Act“).
Im Bereich der Finanzmarktregulierung soll abgestimmt werden (1) über einen neuen Rechtsrahmen über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und (2) die Überarbeitung der für (Rück-)Versicherungsunternehmen wichtigen Solvabilität-II-Richtlinie (s. cepAnalyse 2/2022). Außerdem soll die (3) Verordnung zur Änderung der Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) zum Derivate-Clearing beschlossen werden (s. cepStudie). Ferner werden die Gesetzesvorhaben im Rahmen des EU-Listings Act verabschiedet, also insbesondere (4) die Verordnung zur Änderung der Marktmissbrauchs- und der Prospektverordnung (s. cepAnalyse 9/2023) und (5) die Richtlinie über Mehrstimmrechtsaktienstrukturen (s. cepAnalyse 7/2023).
Darüber hinaus will das Europäische Parlament seine jeweiligen Verhandlungspositionen zu vielen wichtigen Vorhaben festzurren. Dazu zählen (1) die Überarbeitung der 2. Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD 2) und (2) die Einführung einer neuen Zahlungsdienste-Verordnung. Ferner wollen die Abgeordneten über ihre Positionen (3) zur EU-Kleinanlegerstrategie (s. cepStudie) sowie (4) zur Überarbeitung der Verordnung zur Modernisierung des Basisinformationsblatts abstimmen. Auch (5) die Verhandlungsposition über die Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (s. cepDossier) soll beschlossen werden. Und nicht zuletzt steht die Positionen des Parlaments zur Überarbeitung der (6) Verordnung zum einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SRMR), der (7) Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD) und der (8) Richtlinie zur Einlagensicherung (DGSD, s. cepAnalyse 12/2023) auf der Agenda.
 
cepDossier
Mit dem cepDossier will das cep unterhalb der Ebene einer Studie oder Analyse auf wichtige EU-Regulierungsvorhaben hinweisen. Es berichtet über aktuelle Vorhaben und fasst diese kurz zusammen. Ziel ist es, noch schneller und interessegeleiteter Informationen zu vermitteln, die für Branchen und Stakeholder relevant sein könnten.
cepDossier: Mikroplastik
cepInput: Alkohol gefährdet die Gesundheit: cep fordert EU-einheitliches Label nach irischem Vorbild
Die Kommission kündigte in der EU-Kunststoffstrategie und dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft an, dass Umweltverschmutzung durch Mikroplastik verringert werden soll. Ihr Null-Schadstoff-Aktionsplan verfolgt das Ziel, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt bis 2030 um 30% gegenüber 2016 zu senken.

Zum cepDossier 2/2024
 
cepDossier: CO2-Bilanz von Transporten
cepInput: Alkohol gefährdet die Gesundheit: cep fordert EU-einheitliches Label nach irischem Vorbild
Da verstärkt emissionsärmere Fahrzeuge im gewerblichen Personen- und Güterverkehr eingesetzt werden, wollen Transportunternehmen mit der guten CO2-Bilanz ihrer Transporte werben. Bisher gibt es dazu keine einheitlichen EU-Regeln, sodass die Gefahr mangelnder Vergleichbarkeit oder des Greenwashings besteht.

Zum cepDossier 3/2024
 
cepPublikationen
cepInput: Competition in Generative Artificial Intelligence
cepInput: Alkohol gefährdet die Gesundheit: cep fordert EU-einheitliches Label nach irischem Vorbild
Die Kommission prüft ein Fusionskontrollverfahren gegen Microsoft. Hintergrund ist die enge Zusammenarbeit des US-Tech-Konzerns mit OpenAI, dem weltweit führenden Unternehmen für generative Künstliche Intelligenz (KI). Das Centrum für Europäische Politik (cep) warnt vor der Dominanz, die US-Tech-Konzerne schon jetzt in der KI-Wertschöpfungskette besitzen, und fordert eine strenge wettbewerbsrechtliche Kontrolle.

Zum cepInput
 
cepAdhoc: Military Aid to Ukraine: How Can the EU Live up to Expectations?
cepInput: Alkohol gefährdet die Gesundheit: cep fordert EU-einheitliches Label nach irischem Vorbild
Die europäische Sicherheit geht schweren Zeiten entgegen. Russland wird immer aggressiver an der ukrainischen Front und auch im Cyberspace mit Desinformationskampagnen und Cyberangriffen. Die USA sind kaum in der Lage, für mehr Militärhilfe für die Ukraine zu stimmen.

Zum cepAdhoc
 
cepAnalyse: Financial Data Access
cepInput: Alkohol gefährdet die Gesundheit: cep fordert EU-einheitliches Label nach irischem Vorbild
Die Kommission will Hürden abbauen, damit Dritte mit Kundendaten von Finanzinstituten leichter neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln können. Grundlage bildet ein Rechtsakt für ein offenes Finanzwesen. Die Verordnung regelt den Zugang, die Weitergabe und die Nutzung von finanzbezogenen Kundendaten. Das Centrum für Europäische Politik hat Bedenken. Die Regulierung sei weder verhältnismäßig noch praxistauglich.

Zur cepAnalyse
 
cepAdhoc: Between Regional Elections and Italian Leadership
In Italien fanden kürzlich Regionalwahlen statt, die einen größeren Einfluss auf die gesamte europäische Politik haben könnten. Die Wahlen in Sardinien und den Abruzzen haben die Stärke der italienischen Mitte-Rechts-Koalition bestätigt. Die Rechte befindet sich jedoch in einer schwierigen Lage, da sie eine eklatante Ambivalenz zwischen den antieuropäischen, pro-Trump und pro-Putin Positionen der Lega von Matteo Salvini und den in letzter Zeit zunehmend pro-EU, pro-NATO und pro-Ukraine Positionen von Premierminister Giorgia Meloni aufrechterhält.

Zum cepAdhoc
 
cepAnalyse: Recycling in der Autoindustrie
Die EU will die Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor ausbauen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) begrüßt zwar die Pläne generell. Laut einer neuen Studie der europapolitischen Denkfabrik könnten die Ziele jedoch zu ambitioniert sein. So lasse sich die angestrebte Quote für Wiederverwendung und Recycling nicht mit Verboten giftiger Stoffe in Einklang bringen.

Zur cepAnalyse
 
Zum Schluss
„Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für uns alle." Die Worte des ehemaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer aus einer Regierungserklärung vor dem Bundestag im Jahr 1954 sind siebzig Jahre später aktueller denn je.

Bleiben Sie Europa gewogen!
 
Ihr
Jörg Köpke
 
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