Newsletter 7/2024
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
 
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat mit dem Feuer gespielt – und erwartungsgemäß verloren. Im ersten Wahlgang der vorgezogenen Parlamentswahlen landete seine Partei Ensemble an diesem Sonntag nur auf Platz drei. Statt stabile Mehrheitsverhältnisse in seinem Sinne zu schaffen, wird sich Macron nun einem Premierminister stellen müssen, der ihm das politische Leben schwer und Frankreich für die verbliebenen drei Jahre seiner Präsidentschaft annähernd unregierbar macht.
 
Mit diesem Ergebnis steht Europa am Abgrund. Denn unabhängig davon, ob der künftige Premier aus dem Lager des rechtsextremen Rassemblement National (RN) oder des sehr heterogenen Linksbündnisses Front Populaire kommen wird, dürfte Macron kaum in der Lage sein, mächtig und einflussreich in Frankreich zu regieren. Sein Land fällt damit als Triebfeder der EU aus.
 
Und es könnte noch schlimmer kommen. Sollte es dem RN unter Marine Le Pen und Parteichef Jordan Bardella gelingen, die absolute Mehrheit an Mandaten in der Nationalversammlung zu erringen, steht die gesamte EU auf der Kippe. Immer wieder hatten die Rechtspopulisten erklärt, Frankreich aus der EU führen zu wollen. In der italienischen Regierungschefin Giorgia Meloni finden sie eine mächtige Verbündete. Europas Sterbeglocke läutet seit diesem Sonntag lauter denn je. „Die Angst, dass der RN in der Lage sein könnte, Frankreich zu regieren oder zu lähmen und damit die EU langsam, aber sicher zu zerstören, ist real“, sagt René Repasi, Vorsitzender der Europa-SPD.
 
Vieles wird jetzt davon abhängen, ob es den liberalen Kandidaten Macrons im kuriosen Schulterschluss mit den Bewerbern des kunterbunten Linksbündnisses in den noch nicht entschiedenen bis zu 501 Wahlkreisen durch sicherlich schwierige Absprachen gelingt, in der Stichwahl am kommenden Sonntag einen Durchmarsch, mithin die absolute Mehrheit des RN, zu verhindern.
 
Aber auch dann dürften die Verhältnisse prekär bleiben. Sie liefern einen Vorgeschmack auf das, was im Herbst in den ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Thüringen und Brandenburg droht, sollten Regierungsbeteiligungen der rechtsextremen AfD nur verhindert werden können, wenn die CDU mit Linken und/oder Sahra Wagenknechts Kreml-Partei BSW koaliert. Das sind wahrlich düstere Aussichten.
 
Die EU hat viele Fehler gemacht. Migration, sozialer Abstieg, Reallohnverlust und überbordender Bürokratismus frustrieren die Wähler. Warnschüsse gab es bereits mehr als genug. Die künftige Kommission muss ihre Politik endlich wieder vom Kopf auf die Füße stellen – zum Wohle der Bürger. Nur dann ist Europa noch zu retten und der Rechtspopulismus einzudämmen.
 
Bleiben Sie uns und der EU gewogen.
 
Ihr
Dr. Jörg Köpke
„Die Angst ist real“: Die bittere Wahlniederlage von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron könnte zum Ende der EU führen.
 
Besetzung der EU-Spitzenposten: Wie geht’s weiter?
Vom 6. bis 9. Juni wurde das Europäische Parlament für die Legislaturperiode 2024–2029 neu gewählt. Am 27. Juni nominierten die Staats- und Regierungschefs Ursula von der Leyen (Konservative, EVP) für eine weitere Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission, den früheren portugiesischen Ministerpräsidenten António Costa (Sozialdemokraten, S&D) als Präsidenten des Europäischen Rates und die derzeitige estnische Ministerpräsidentin Kaja Kallas (Liberale, Renew) als EU-Außenbeauftragte. Wie geht es jetzt mit der Neuaufstellung der EU-Organe und der Besetzung der EU-Spitzenposten weiter?
 
Zeitplan:
  • 16. Juli: Konstituierende Sitzung des Europäischen Parlaments, Wahl des Präsidiums
  • 2. Julihälfte: Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament
  • Sommer: Auswahl der übrigen Kommissionsmitglieder
  • Herbst: Anhörung der designierten Kommissionsmitglieder durch das Europäische Parlament; Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Kollegium des Kommissionspräsidenten, des EU-Außenbeauftragten und der übrigen Kommissionsmitglieder; anschließend Ernennung durch den Europäischen Rat
  • 1. Dezember: Beginn der Amtszeit des neuen Präsidenten des Europäischen Rates
 
Verfahren:
  • Europäisches Parlament
Nach der Europawahl bilden die 720 Abgeordneten (Deutschland: 96, Frankreich: 81, Italien: 76, Spanien: 61, Polen: 53) basierend auf ihren jeweiligen politischen Überzeugungen Fraktionen. Eine Fraktion muss aus mindestens 23 Abgeordnete bestehen, die aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten kommen. Bei der konstituierenden Sitzung am 16. Juli wählen die Abgeordneten das Parlamentspräsidium, das für die Organisation der Parlamentsarbeit zuständig ist. Es besteht aus einem Präsidenten, 14 Vizepräsidenten und fünf Quästoren. Außerdem stimmen sie über Zuschnitt, Zusammensetzung und Vorsitz der Parlamentsausschüsse ab. Diese sind für spezifische Themen zuständig und leisten die eigentliche Gesetzgebungsarbeit. Die Abgeordneten müssen zudem darüber entscheiden, welche der EU-Gesetzgebungsverfahren, die in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden könnten, weiterverfolgt werden. Neue Gesetzesinitiativen müssen zuerst von der neugewählten Europäischen Kommission vorgeschlagen werden.
  • Europäischer Rat
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie seinem Präsidenten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Er bestimmt die „großen Linien“ der allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten der Europäischen Union, ist aber – im Gegensatz zum EU-Ministerrat – nicht direkt an der EU-Gesetzgebung beteiligt. Der Präsident des Europäischen Rates bereitet dessen Treffen vor und leitet die Sitzungen. Der hierfür nominierte frühere portugiesische Ministerpräsident António Costa muss mit verstärkter qualifizierter Mehrheit – mindestens 20 EU-Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren – für eine Amtszeit von zweieineinhalb Jahren gewählt werden, die am 1. Dezember beginnt.
  • Europäische Kommission und EU-Außenbeauftragter
Der Europäische Rat schlägt mit verstärkter qualifizierter Mehrheit den Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission vor. Bei der Kandidatenauswahl ist das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament zu berücksichtigen. Diese Anforderung erfüllt die Nominierung Ursula von der Leyens vom 27. Juni, da sie der konservativen EVP angehört, die die größte Fraktion im neuen Europäischen Parlament stellt. Sie muss nun von der Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Kommissionspräsidentin gewählt werden. Würde sie bei dieser Abstimmung, die für die zweite Julihälfte erwartet wird, die erforderliche Mehrheit verfehlen, müsste der Europäische Rat innerhalb eines Monats dem Europäischen Parlament wiederum mit verstärkter qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vorschlagen. Für dessen Wahl durch das Europäische Parlament wäre ebenfalls eine absolute Mehrheit der Abgeordneten erforderlich.

Der neugewählte Kommissionspräsident stellt im Einvernehmen mit dem EU-Ministerrat eine Liste von Kandidaten für die übrigen Mitglieder der Europäischen Kommission zusammen. Zwar benennt hierfür jeder EU-Mitgliedstaat einen Kandidaten. Diese müssen jedoch ihr Amt in völliger Unabhängigkeit ausüben. Hierzu zählt auch der EU-Außenbeauftragte („Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“). Er ist Vizepräsident der Europäischen Kommission und führt den Vorsitz im EU-Ministerrat „Auswärtige Angelegenheiten“. Als solcher entwickelt er Vorschläge für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, die er im Auftrag des EU-Ministerrates durchführt. Die am 27. Juni als EU-Außenbeauftragte nominierte estnische Ministerpräsidentin Kaja Kallas muss vom Europäischen Rat mit verstärkter qualifizierter Mehrheit und mit Zustimmung des künftigen Präsidenten der Europäischen Kommission ernannt werden.

Anschließend führt das Europäische Parlament Anhörungen der designierten Kommissare durch, damit die Abgeordneten der zuständigen Parlamentsausschüsse deren Eignung für die vorgeschlagenen Fachressorts beurteilen können. Der Kommissionspräsident, der EU-Außenbeauftragte und die übrigen Mitglieder der Europäischen Kommission müssen sich dann als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen, das für den Herbst erwartet wird. Auf dieser Basis wird die Europäische Kommission schließlich vom Europäischen Rat mit verstärkter qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.
 

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Fachbereichsleiter
 
AktuelleEU-Vorhaben im Fokus des cep
Digitalisierung|Neue Technologien
Mehr Chancen für die digitale Bildung

Die Kommission will am 5. Juli 2024 die siebte Ausschreibungsrunde des DIGITAL Europe Programms starten. Der neue Aufruf unterstützt Bachelor-, Master- und Doktorandenprogramme sowie eigenständige Module in digitalen Schlüsselbereichen wie virtuelle Welten, Edge Computing, Quantencomputing, Photonik, Robotik und Automatisierung. Darüber hinaus werden interdisziplinäre Programme für grüne digitale Kompetenzen in Bereichen wie Verkehr, erneuerbare Energien und Abfallwirtschaft gefördert. Ziel ist es, Exzellenz an Hochschulen zu fördern und die Kapazitäten für fortgeschrittene digitale Kompetenzen in Europa zu erhöhen. Die Ausschreibung beginnt bereits einen Tag zuvor, am 4. Juli, und verfügt über ein Gesamtbudget von 55 Millionen Euro. Weitere Informationen finden Sie hier; Interessenten können sich hier für die virtuelle Veranstaltung anmelden.

Hochwertige Datensätze zur Förderung von KI ab sofort verfügbar

Die Kommission will die Bereitstellung qualitativ hochwertiger öffentlicher Datensätze weiter fördern. Zu diesem Zweck sind Mitte Juni neue Regeln in Kraft getreten, die sogenannte „hochwertige Datensätze“ betreffen und zeitnah zu neuen Datensätzen in den Themenbereichen Geodaten, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Mobilität führen sollen. Diese auf die Open-Data-Richtlinie zurückgehende Initiative hat das Potenzial, durch innovative Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz signifikante gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile zu schaffen. Beispielsweise könnten landwirtschaftliche Betriebe Satellitenbilder, Wetterdaten und Bodeninformationen nutzen, um Präzisionslandwirtschaft zu betreiben und so die Erträge zu steigern. Derzeit umfasst das offizielle europäische Datenportal mehr als 1,7 Millionen Datensätze von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten. Die neuen hochwertigen Datensätze werden kostenlos in maschinenlesbarer Form und über eine Programmierschnittstelle zur Verfügung stehen. Weitere Informationen über den Zugang zu diesen offenen Daten finden sich hier.

Neue Phase der EU-Konnektivitätsziele

Die Kommission will bis zum 31. Juli 2024 erfahrene Akteure im Bereich der 5G-Technologien einladen, sich an der nächsten Phase des Europäischen 5G-Observatoriums „Path to the Digital Decade“ zu beteiligen. Die Initiative, die seit 2018 über die Fortschritte bei der Einführung von 5G-Netzen berichtet und als Informationsquelle für 5G-Produkte und -Dienste dient, unterstützt die Konnektivitätsziele der EU für 2030. Das Observatorium wird weiterhin Daten aus den 27 EU-Ländern sammeln, geeignete Zielwerte festlegen und die neuesten Entwicklungen im Bereich fortschrittlicher 5G-Technologien verfolgen. Interessierte Akteure sind eingeladen, sich bis Ende Juli für die neu ausgeschriebene Studie zu bewerben, um die Kommission bei der Umsetzung der nächsten Phase zu unterstützen. Weitere Informationen finden sich hier.
 
Konsultationen
Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt:
Finanzmärkte | Informationstechnologien
Künstliche Intelligenz: Chancen und Risiken für den Finanzdienstleistungssektor

Die EU-Kommission hat am 18. Juni 2024 eine Konsultation zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Finanzdienstleistungssektor eingeleitet. Sie ist insbesondere von Relevanz für Unternehmen des Sektors, also etwa Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter, aber auch für Unternehmen, die KI-Anwendungen für den Finanzdienstleistungssektor entwickeln oder vorhaben, dies zu tun. Mit der Konsultation will die Kommission Informationen zur Entwicklung und zur Nutzung von KI im Finanzdienstleistungssektor und zu den mit dem Einsatz von KI verbundenen Chancen und Risiken einholen. Ferner dreht sie sich um spezifische KI-Anwendungsfälle im Finanzwesen und seine Teilsektoren. Ein weiterer Abschnitt der Konsultation widmet sich Fragen rund um den jüngst verabschiedeten EU-Rechtsakt zur Künstlichen Intelligenz (KI-Rechtsakt), der voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft treten wird. Dabei stehen die Auswirkungen des KI-Rechtsakts für den Finanzdienstleistungssektor im Vordergrund. Die Kommission will insbesondere prüfen, ob für den Sektor Hilfestellungen – etwa in Form von Leitlinien – für die Implementierung des KI-Rechtsakts notwendig sein könnten, insbesondere im Hinblick auf Hochrisiko-Anwendungsfälle. Die Kommission hat derzeit nicht vor, auf Basis der Konsultationsergebnisse, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, die das KI-Innovationspotenzial im Finanzsektor bremsen oder zu einer Dopplung von Anforderungen führen könnten.
 
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 13. September 2024.
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Informationstechnologien
Digitales Europa: Zwischenbewertung des EU-Förderprogramms

Die EU-Kommission hat am 27. Juni 2024 eine Konsultation zum EU-Förderprogramm „Digitales Europa“ eingeleitet. Mit dem Programm soll Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen der Zugang zu digitalen Technologien erleichtert werden. Es hat ein Budget von mehr als 7,9 Mrd. Euro und unterstützt, unter anderem, Projekte in den Bereichen künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Supercomputing. Mit der Konsultation will die Kommission nun in einer Zwischenbewertung evaluieren, ob das Förderprogramm seine Ziele vier Jahre nach Beginn seiner Durchführung erreicht. Sie richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen, Sozialpartner, Behörden und Bürger.

Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 20. September 2024.
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NIS-2-Richtlinie: Konkretisierung von Anforderungen an das Risikomanagement

Seit Ende 2022 steht die neue EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit [(EU) 2022/2555, NIS-2-Richtlinie, s. cepAdhoc] im EU-Amtsblatt. Sie muss von den Mitgliedstaaten bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach der Richtlinie müssen von der Richtlinie betroffene Einrichtungen Maßnahmen zum Risikomanagement zur Wahrung der Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme ergreifen. Zudem sieht sie vor, dass die EU-Kommission für einen Kreis von Einrichtungen – z.B. DNS-Diensteanbieter, Cloud-Computing-Dienstleister, Anbieter von Online-Marktplätzen und Online-Suchmaschinen – konkrete „technische und methodische Anforderungen“ an diese Risikomanagementmaßnahmen festgelegt. Diese Festlegung soll bis zum 17. Oktober 2024 auf dem Wege eines Durchführungsrechtsakts erfolgen. Die Kommission hat nun einen Entwurf des Durchführungsrechtsakts vorgelegt. Mit der Konsultation will die Kommission nun Meinungen zu dem Entwurf einholen.

Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 25. Juli 2024.
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Verkehr
Beihilfeleitlinien für Land- und Multimodalverkehr

Die Kommission will die Vorschriften für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und den multimodalen Verkehr überarbeiten. Dabei werden die neuen Beihilfeleitlinien für Land- und Multimodalverkehr (LMTG) die Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen ersetzen und durch die überarbeitete Gruppenfreistellungsverordnung für Verkehr (TGVO) ergänzt. Die Konsultation soll es allen Bürgern und Interessenträgern – wie Transport- und Logistikunternehmen, Infrastrukturbetreibern und Verbänden – ermöglichen, zu den Kommissionsplänen Stellung zu nehmen.

Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 20. September 2024.
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Termine
11. Juli 2024
Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet in der Rechtssache Meta Platforms Ireland (C-757/22), ob Verbraucherverbände wie der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits die (bloße) Verletzung von Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ohne Auftrag eines Betroffenen einklagen dürfen. Eine Verbandsklage kann nach Art. 80 Abs. 2 DSGVO auch ohne Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte eines Betroffenen erhoben werden, wenn die Mitgliedstaaten dies in ihrem nationalen Recht ermöglichen und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass nach dem Erachten des klagenden Verbands „infolge einer Verarbeitung“ eine Verletzung der DSGVO-Rechte beim Betroffenen eingetreten sein muss. Der EuGH muss nun über die Auslegung dieses Begriffs, genauer gesagt, darüber entscheiden, ob beziehungsweise wann im Zusammenhang mit einer Verletzung von DSGVO-Informationspflichten beim Betroffenen eine Verletzung „infolge einer Verarbeitung“ eintritt. Der EU-Generalanwalt, dem der EuGH oft folgt, hat die Verbandsklagebefugnis schon bei bloßer Verletzung von DSGVO-Informationspflichten für den Fall bejaht, dass der klagende Verband sich gegen eine Datenverarbeitung wendet, die auf eine Einwilligung gestützt wird. Denn in diesem Fall sei die transparente Information der Betroffenen Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Bestätigt der EuGH, dass ein Verstoß gegen DSGVO-Informationspflichten in den Anwendungsbereich des Art. 80 Abs. 2 DSGVO fällt, müssen Unternehmen, die auf die Rechtsgrundlage der Einwilligung setzen, verstärkt damit rechnen, von Verbänden wegen zu intransparenter Information der Betroffenen in Anspruch genommen zu werden.
 
16.-19. Juli
Straßburg

Konstituierende Sitzung des Europäischen Parlaments. Mit der Plenarsitzung am 16. Juli wird die 10. Legislaturperiode offiziell eröffnet. Hauptpunkte unter anderem: Amtsantritt der neu gewählten Abgeordneten, Wahl des/der Parlamentspräsidenten/in und ihres/seines Stellvertreters sowie der Quästoren, Vorstellung des politischen Programms für die Legislaturperiode durch Ursula von der Leyen als der vom Europäischen Rat nominierten Kandidatin für die Kommissionspräsidentschaft, Abstimmung über von der Leyen als Kommissionspräsidentin.
 
16. Juli
Brüssel

Tagung des Rates für Wirtschaft und Finanzen. Es geht unter anderem um die aktuellen Legislativvorschläge zu Finanzdienstleistungen.
 
16. – 19. Juli 2023
Straßburg
Treffen der Plenums des Europäischen Parlaments. Es geht insbesondere um die Wahl des neuen Kommissionspräsidenten beziehungsweise der neuen Kommissionspräsidentin sowie des Präsidenten/der Präsidentin des Europäischen Parlaments.
 
17. Juli 2024
Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet darüber, ob die Kommission die Bytedance Ltd, den chinesischen Mutterkonzern von TikTok, zu Recht als „Gatekeeper“ i.S.d. Digital Markets Act (DMA) benannt hat (Rechtssache T-1077/23). Bytedance hatte im November gegen diesen Beschluss geklagt und sich dabei auf fünf Klagegründe gestützt. Unter anderem habe die Kommission die Gatekeeper-Kriterien des DMA nichtzutreffend auf den Sachverhalt angewendet und von Bytedance erbrachte Nachweise, dass TikTok kein wichtiges Zugangstor sei, zu Unrecht nicht anerkannt. Der Beschluss verletze zudem die Verteidigungsrechte und verstoße außerdem gegen die Grundsätze der guten Verwaltung und der Gleichberechtigung sowie gegen die Begründungspflicht. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz war zuvor gescheitert, da Bytedance aus der Sicht des Europäischen Gerichts die hierfür erforderliche Dringlichkeit nicht nachgewiesen hatte. Die Benennung als Gatekeeper ist Voraussetzung dafür, dass die strengen Verhaltens-, Interoperabilitäts- und Informationspflichten des DMA für Bytedance gelten.

18. Juli
Straßburg

Erste Gelegenheit zur Wahl der neuen Kommissionspräsidentschaft. Das Europäische Parlament (EP) stimmt darüber ab, ob Ursula von der Leyen für eine zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission gewählt wird.
 
22.-25. Juli
Straßburg

Konstituierende Sitzung der parlamentischen Ausschüsse im Europaparlament. Die Ausschüsse wählen ihre jeweiligen Präsidenten (Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende).
 
cepDossier
Mit dem cepDossier will das cep unterhalb der Ebene einer Studie oder Analyse auf wichtige EU-Regulierungsvorhaben hinweisen. Es berichtet über aktuelle Vorhaben und fasst diese kurz zusammen. Ziel ist es, noch schneller und interessegeleiteter Informationen zu vermitteln, die für Branchen und Stakeholder relevant sein könnten.
Finanzmärkte
Kleinanlegerstrategie: Abkehr von neuen partiellen Provisionsverboten

Am 24. Mai 2023 legte die Kommission im Rahmen ihrer EU-Kleinanlegerstrategie ein ganzes Bündel an regulatorischen Maßnahmen vor mit dem Ziel, die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten zu fördern, ihre Position im Anlageprozess zu stärken und für bessere und fairere Marktergebnisse zu sorgen (s. Pressemitteilung). Das cep hatte die Vorschläge in einer Studie genauer analysiert (s. cepStudie). Nachdem sich das Europäische Parlament am 23. Juni 2024 zur Kleinanlegerstrategie positioniert hat, hat nun der Rat am 12. Juni 2024 ein Mandat für Verhandlungen erteilt. Er spricht sich dabei insbesondere gegen die Einführung neuer partieller Provisionsverbote aus und plädiert für ein neues Aufsichtsinstrument zur Prüfung des Preis-Leistungs-Verhältnisses von Anlageprodukten. Ein cepDossier stellt die zentralen Positionen des Rates kurz vor und vergleicht sie mit den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission.

Zum cepDossier 5/2024
 
cepPublikationen
cepAdhoc: Europawahl: Rechtsruck stürzt EU in politische Überlebenskrise
cepInput: Alkohol gefährdet die Gesundheit: cep fordert EU-einheitliches Label nach irischem Vorbild
Die Europawahl hat die EU tief erschüttert, insbesondere Deutschland und Frankreich. Während die Ampel in Deutschland massive Verluste erleidet, ruft Emmanuel Macron in Frankreich sogar Neuwahlen aus. Zwei schwere Regierungskrisen in den größten Mitgliedstaaten stürzen die EU in eine politische Überlebenskrise. Das ist das Ergebnis einer Wahlanalyse des Centers for European Policy Network.

Zum cepAdhoc
 
cepStudie: Umfrage von cep und EY: Unternehmen verlangen mehr Rechtssicherheit für Umgang mit Daten
cepInput: Alkohol gefährdet die Gesundheit: cep fordert EU-einheitliches Label nach irischem Vorbild
Ob Datenaustausch, Cloud-Dienste oder Datenströme in die USA: Mit einer Flut von Gesetzen will die EU einen juristischen Rahmen für den Umgang mit Daten schaffen. Bei Unternehmen schürt die Regulierungswut massive Unsicherheit. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter 1000 Unternehmen im Auftrag des Centrums für Europäische Politik und der Unternehmensberatung EY.

Zur cepStudie
 
cepStudie: Wer wird Europameister?
Der Wechsel von Fußballspielern innerhalb des EU-Marktes gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nationalspieler, die für Clubs im EU-Ausland spielen, machen EU-weit inzwischen etwa 35% des gesamten Marktwertes der Nationalmannschaften aus – 7 Prozentpunkte mehr als noch vor zehn Jahren. Das ist das Ergebnis einer Studie des Centrums für Europäische Politik. 

Zur cepStudie
 
cepAnalyse: Kombinierter Güterverkehr
Bahn oder Schiff plus Lkw: Der kombinierte Güterverkehr (KV) gewinnt mit Blick auf Lieferketten und Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. Die Kommission will deshalb die Rahmenbedingungen verbessern. Das Centrum für Europäische Politik sieht neben positiven Ansätzen jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Zur cepAnalyse
 
cepAnalyse: Digitale Netze
Ob für die künstliche Intelligenz, virtuelle Welten oder den Verkehr der Zukunft. Hochmodernde Netzinfrastrukturen sind hierfür essenziell. In einem Weißbuch hat die Kommission Ideen für eine verbesserte Konnektivität gebündelt. Das Centrum für Europäische Politik sieht darin gute Ansätze - erkennt aber auch planwirtschaftliche Züge. 
 
 
Zum Schluss
Ein französisches Sprichwort sagt: „Il vaut mieux prévenir que guérir. Es ist besser zu verhindern als zu heilen.“ Mag an Frankreich und Europa der Kelch von Unfreiheit und Rechtspopulismus vorüberziehen. 

Bleiben Sie uns gewogen.

Ihr
Dr. Jörg Köpke
 
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