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Liebe Leserinnen, liebe Leser, vor dem kalten Winter kommt ein heißer Sommer. Ein politisches Wechselbad der Gefühle bahnt sich für die kommenden Wochen und Monate an. Kalt und kurz Duschen und ohne Klimaanlage bei 40 Grad Schwitzen. Fünfzehn Prozent seines Erdgasverbrauchs soll jedes Land gegenüber dem Fünfjahresdurchschnitt nach dem EU-Notfallplan reduzieren. Die EU beschwört in der Krise die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, sprich: zwischen jenen, die sich blind abhängig gemacht haben von russischem Gas, und jenen, die energiepolitisch etwas vorsichtiger gewesen sind und nicht – anders als Deutschland – aus allem ausgestiegen, aber in nichts eingestiegen sind. Wie belastbar die Solidarität in Europa sein wird, muss sich zeigen. Solidarität kann Strategiefähigkeit als Mittel der Politik nicht dauerhaft ersetzen. An Letzterer fehlte es der EU in der Vergangenheit dramatisch. Nun beginnt Putin mit eben dieser Solidarität zu spielen. Mit der Menge an Erdgas, das durch Nord Stream I fließt, regelt er am Ende womöglich nicht nur die Solidarität der EU-Mitgliedstaaten untereinander hoch und runter, sondern auch unsere Solidarität mit der Ukraine. Einem Kriegsverbrecher dies als ein "perfides Spiel" vorzuwerfen, ist fast schon zynisch. Außenministerin Annalena Baerbock spricht sogar schon von einem Volksaufstand, Bundeskanzler Scholz kaum weniger dramatisch von einer gesellschaftlichen Zerreißprobe. So sehr sich die Politik für das EU-Gasabkommen auch feiert – bei Lichte betrachtet ist es ein Trauerspiel, in welcher Situation sich die EU befindet. Mitten in die Sommerpause platzt der Rücktritt von Mario Draghi, dem die Finanzmärkte seit seinem Whatever-it-takes-Moment als EZB-Präsident auch zutrauten, Italien stabil zu führen. Nun droht ein Rechtsruck bei der vorgezogenen Wahl im Herbst – und womöglich ein neues Zittern um den Euro. Doch die EZB hat vorgesorgt: Das neue Transmission Protection Instrument (TPI) soll verhindern, dass der Euro-Anleihemarkt sich fragmentiert. Wer darüber entscheidet, ob die Märkte in der Bewertung der Zinsprämien recht haben oder nicht? Die EZB. Das offizielle Brüssel verabschiedet sich in die Sommerpause. Das cep bleibt für Sie wie gewohnt am Ball. Unser Newsletter hält Sie wie immer auf dem Laufenden. Eine informative Lektüre und einen angenehmen Sommer wünscht Ihnen Ihr Henning Vöpel |
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Am 26. Juli einigten sich die Mitgliedstaaten der EU auf den Gas-Notfallplan. Für den Fall, dass Putin den Gashahn gänzlich zudreht, hat die EU das Recht, verbindliche Einsparziele vorzugeben. |
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep |
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EU-Gasnotfallplan: Mitgliedstaaten einigen sich auf Gaseinsparungen Vom 1. August 2022 bis 31. März 2023 wollen die EU-Mitgliedstaaten durch Maßnahmen ihrer Wahl zunächst freiwillig jeweils mindestens 15% ihres Gasverbrauchs im Vergleich zu den vorangegangenen fünf Jahren senken. Hierdurch will sich die EU auf mögliche Unterbrechungen russischer Gaslieferungen im Winter vorbereiten. Nach der Verordnung des Rates über den EU-Gasnotfallplan, auf die sich die Mitgliedstaaten Ende Juli im Eilverfahren geeinigt haben, wird das Gaseinsparziel verpflichtend, falls aufgrund gravierender Versorgungsschwierigkeiten der Rat mit qualifizierter Mehrheit von mindestens 15 Mitgliedstaaten, die mehr als 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren, einen „EU-Alarm“ ausruft. Der Kompromiss konnte nur erzielt werden, da er zahlreiche Ausnahmen von der Einsparpflicht für Mitgliedstaaten vorsieht, die zum Beispiel gar nicht (Irland, Malta, Zypern) oder kaum (Kroatien, Portugal, Spanien) mit dem EU-Gasnetz verbunden sind oder deren Stromversorgung ansonsten gefährdet würde (Estland, Lettland, Litauen). Mit der Einigung auf den EU-Gasnotfallplan hat die EU zwar einen ersten Schritt hin zu grenzüberschreitender Gasversorgungssicherheit getan. Allerdings muss sich die vielbeschworene „Energiesolidarität“ im kommenden Winter noch bewähren (Deutschlandfunk-Interview v. 26. Juli 2022). |
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Anlage- und Versicherungsberatung: Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen Ab dem 2. August 2022 gelten neue Anforderungen an die Anlage- und Versicherungsberatung. So sind Wertpapierfirmen, die eine Anlageberatung oder die Portfolioverwaltung, sowie Versicherungen und Versicherungsvermittler, die eine Beratung zu Versicherungsanlageprodukten anbieten, künftig verpflichtet, auch Informationen hinsichtlich der Präferenzen ihrer Kunden zu Nachhaltigkeitsaspekten einzuholen. Reine Abfragen bei ihren Kunden zu deren Risikobereitschaft, deren Fähigkeiten, Verluste zu tragen sowie zu deren Anlageerfahrungen und -kenntnissen reichen dann künftig nicht mehr aus. Basierend auf den geäußerten Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden sind die Anlage- bzw. Versicherungsberater dann verpflichtet, diese bei der Auswahl der empfohlenen Finanzprodukte gebührend zu berücksichtigen. Ex-post müssen die Berater ihre Kunden zudem darüber informieren, inwiefern das empfohlene Produkt deren Nachhaltigkeitspräferenzen auch tatsächlich entspricht. Die neuen Anforderungen werden durch Anpassungen von delegierten Rechtsakten eingeführt, die die MiFID II-Richtlinie 2014/65/EU und die Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU) 2016/97 (IDD) konkretisieren. Die beiden delegierten Rechtsakte finden Sie hier und hier. |
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Blut, Gewebe und andere Substanzen menschlichen Ursprungs: Gesetzgebungsverfahren beginnt Die Kommission sieht die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften zu Blut [Richtlinie 2002/98/EG] und zu Gewebe und Zellen [Richtlinie 2004/23/EG] zu überarbeiten, da sie nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen und technischen Stand entsprechen. Die ist zwingend notwendig, weil die Gefahr der Übertragung ansteckender Krankheiten besteht. Daher hat die Kommission einen Verordnungsvorschlag [COM(2022) 338] über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Substanzen menschlichen Ursprungs, die auf Menschen übertragen werden sollen, vorgelegt. Er betrifft beispielsweise Blutspenden, Transplantation von Knochenstammzellen oder auch Hornhauttransplantationen. Der Kommissionsvorschlag zielt vor allem darauf ab, sich von starren technischen Vorschriften – zum Beispiel über Methoden der Vorbereitung von Blut, Geweben und Zellen vor der eigentlichen Verwendung beim Patienten – zu lösen und durch allgemeine Standards zu ersetzen. Dies wäre insbesondere für Innovationen vorteilhaft. Das EU-Parlament und der Rat werden in den nächsten Wochen über den Vorschlag beraten. |
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Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im so genannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem vergangenen Newsletter zusammengestellt: |
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Einigung über das Politikprogramm für die digitale Dekade Am 14. Juli wurde eine vorläufige politische Einigung über das Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ erzielt. Dieses Politikprogramm soll die digitale Führungsrolle der EU stärken, indem es eine inklusive und nachhaltige Digitalpolitik im Dienste der Bürger und der Unternehmen fördert. Zu diesem Zweck werden Digitalziele festgelegt, beispielsweise zu den Digitalkompetenzen der EU-Bürger oder zur Digitalisierung öffentlicher Dienste. Für diese Digitalziele wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Zielpfade auf EU-Ebene entwickeln. Die Mitgliedstaaten werden darauf basierende nationale Zielpfade und strategische Fahrpläne zur Umsetzung ausarbeiten. |
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Die EU-Kommission bittet Betroffene und Interessierte in der Zivilgesellschaft regelmäßig um Stellungnahmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
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Treibhausgase: Messung verkehrsbedingter Emissionen Die EU-Kommission will EU-weit einheitliche Regeln für die Messung verkehrsbedingter Treibhausgase (THG) festlegen, um die Erfassung und den Vergleich von THG-Emissionen im Personen- und Güterverkehr zu fördern („CountEmissionsEU“). Dadurch sollen sich Anbieter und Nutzer „problemlos einen genauen Überblick über die THG-Emissionen der verschiedenen Verkehrsdienstleistungen verschaffen“ können. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 17. Oktober 2022. Zur Konsultation |
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Fahrzeugsicherheit: Aktualisierung der Überwachungsvorschriften Die EU-Kommission will die EU-Vorschriften zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und -anhängern überarbeiten, um deren Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit zu verbessern. Hierzu sollen die Richtlinie über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge [1999/37/EG], die Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und -anhängern [2014/45/EU; s. cepAnalyse 37/2012] und die Richtlinie über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen [2014/47/EU; s. cepAnalyse 42/2012] an die steigende Komplexität der Fahrzeuge angepasst werden. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. September 2022. Zur Konsultation |
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Europäische Statistiken: Anpassung an Gegebenheiten des digitalen Zeitalters Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wurde auf EU-Ebene ein Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken geschaffen. Die Kommission will die Verordnung, die zuletzt 2015 angepasst wurde, zeitnah überarbeiten. Ziel der Überarbeitung ist es, die Verordnung an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters anzupassen und den gestiegenen Erwartungen der Nutzer an EU-Statistiken gerecht zu werden (beispielweise durch einen höheren Detailgrad, schnellere Erstellung, häufigere Verfügbarkeit). Dies soll etwa dadurch erreicht werden, dass die Art und Weise der Erstellung von Statistiken modernisiert und das Potenzial neuer Datenquellen besser genutzt wird. Hintergrund der Initiative ist, dass die Kommission verschiedene Problematiken identifiziert hat, die sich zunehmend auf die Erstellung, Qualität und Aktualität europäischer Statistiken negativ auswirken und einer faktengestützten Politik im Wege stehen. Mit der Konsultation will die Kommission nun Stimmen zu der avisierten Überarbeitung der Verordnung einholen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 25. Oktober 2022. Zur Konsultation |
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Globale Gesundheit: EU will neue Strategie entwickeln Die Kommission will eine neue EU-Strategie für die globale Gesundheit entwickeln. Diese soll helfen, die globalen Gesundheitssysteme resilienter zu machen, neue Arzneimittel hervorzubringen und die weltweite Digitalisierung im Gesundheitsbereich voranzutreiben. Dabei will die Kommission insbesondere auch die angemessene Finanzierung sicherstellen. Die erste – und gleichzeitig letzte – entsprechende EU-Strategie stammt aus dem Jahr 2010. Gerade mit Blick auf die Herausforderungen der Zeit, beispielsweise durch die COVID-19-Pandemie oder die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels, erscheint eine Neuausrichtung notwendig. Dies sei auch vor dem Hintergrund eines sich immer mehr abzeichnenden Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Sicherheit zu sehen. Es habe sich gezeigt, dass Gesundheit auch zu einer geopolitischen Frage geworden ist. Die EU will die weltweiten Gesundheitssysteme stärken und dabei auch eine globale Führungsrolle durch einen „Team-Europa-Ansatz“ einnehmen. Durch einen solchen Ansatz will die EU zu wirksameren multilateralen Institutionen beitragen und strategische Partnerschaften mit anderen Regionen der Welt eingehen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 19. September 2022. Zur Konsultation Zwangslizensierung von Patenten: Neue Rechtsvorschriften geplant Die Kommission will die Rechtsvorschriften für die Zwangslizensierung von Patenten überarbeiten. Eine Zwangslizenz ermöglicht Dritten die Nutzung einer patentierten Technologie oder die Herstellung eines patentierten Produkts ohne die Zustimmung des Patentinhabers. Mit der Verordnung über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit [Verordnung (EG) Nr. 816/2006] besteht zwar ein sektorspezifisches EU-Verfahren, das bisher noch nicht genutzt wurde. Jedoch bestehen in den Mitgliedstaaten darüber hinaus unterschiedliche Zwangslizensierungssysteme. Die Kommission erkennt darin erhebliche Rechtsunsicherheiten, insbesondere wenn die Mitgliedstaaten bei EU-weiten oder gar globalen Krisen (beispielsweise Gesundheits-, Umwelt-, Nuklear- oder Industriekrisen) einzelstaatliche Zwangslizenzierungen anordnen. Dies würde eine effiziente und koordinierte EU-weite Krisenreaktion verhindern und daher seien neue Rechtsvorschriften vonnöten. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 29. September 2022. Zur Konsultation |
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Die EU hat vom 25. Juli 2022 bis zum 19. August parlamentarische Sommerpause, daher stehen in diesem Monat keine relevanten EU-Termine an. |
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Ausgewählte cepPublikationen |
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cepInput: Central Bank Digital Currencies und der digitale Euro |
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| Weltweit setzen Zentralbanken verstärkt auf die Einführung digitaler Währungen, sogenannter Central Bank Digital Currencies (CBDC), als innovative Zahlungsmittel. Diese sollen sowohl dem Massenzahlungsverkehr als auch dem Handel zwischen Finanzmarktakteuren dienen. Das Centre de Politique Européenne | Paris (cep) hat die Entwicklung untersucht. Für Europa käme der digitale Euro demnach noch zu früh. Zum cepInput |
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cepInput: EU-Strategie zur Förderung der legalen Einwanderung |
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| Die Europäische Union ist nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten zunehmend auf legale Zuwanderung angewiesen. Aufgrund von Überalterung fehlen demnach Millionen qualifizierter Arbeitskräfte. Zwar sind weltweit mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Doch lösen diese oft nur unzureichend Qualifizierten nicht den Fachkräftemangel innerhalb der EU. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission eine neue Migrationsinitiative gestartet. Das Centro Politiche Europee in Rom (cep) hält die von Brüssel vorgelegten Pläne für sinnvoll und zweckmäßig, warnt jedoch vor nationalstaatlichen Egoismen. Zum cepInput |
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cepInput: Demokratische Kontrolle der HERA stärken |
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| Als Konsequenz aus der Corona-Pandemie will die Europäische Union ihre Vorsorge und Krisenreaktion stärken. Einen wichtigen Baustein bildet die neue Gesundheitsbehörde HERA. Das Centres for European Policy Network (cep) hält die zentrale Einrichtung für sinnvoll, mahnt jedoch angesichts der Kompetenzverteilung im Gesundheitssektor die Beteiligung von EU-Parlament und Mitgliedstaaten an. Zum cepInput |
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Mit dem cepDossier will das cep unterhalb der Ebene einer Studie oder Analyse auf wichtige EU-Regulierungsvorhaben hinweisen. Es berichtet über aktuelle Vorhaben und fasst diese kurz zusammen. Ziel ist es, noch schneller und interessegeleiteter Informationen zu vermitteln, die für Branchen und Stakeholder relevant sein könnten. |
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Nachhaltigkeitsberichterstattung: cepDossier zur Trilogeinigung Am 21. Juni 2022 wurde eine vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen [Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)] erzielt. Die Richtlinie verpflichtet künftig ca. 50.000 Unternehmen in der EU und allein in Deutschland rund 15.000 dazu, Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung in einem gesonderten Abschnitt in ihrem Lagebericht zu veröffentlichen. In einem cepDossier geben wir einen Überblick über die getroffene Einigung. Zum cepDossier 6/2022 |
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EU-Verträge und Institutionen |
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Vertragsänderungen: cepDossier zu Optionen nach Art. 48 EUV Wie zuvor schon der französische Präsident Emmanuel Macron kritisiert nun auch Bundeskanzler Olaf Scholz, dass die derzeitigen Kompetenzen und Entscheidungsverfahren der EU den Herausforderungen der Gegenwart nicht mehr gerecht würden. So könne sich die EU zum Beispiel in der Außenpolitik nationale Vetos nicht mehr leisten, wenn sie in einer Welt konkurrierender Großmächte weiter gehört werden wolle. Daher fordert Scholz eine „geopolitische EU“ und ein Ende von „egoistischen Blockaden europäischer Beschlüsse durch einzelne Mitgliedstaaten“. Die Übertragung weiterer Befugnisse auf die EU und die Abkehr vom Einstimmigkeitserfordernis erfordern allerdings tiefgreifende Änderungen der EU-Verträge, die auf erhebliche Widerstände stoßen dürften. Artikel 48 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) eröffnet verschiedene Optionen für Vertragsänderungen. Welche Verfahren stehen hierfür zur Verfügung, welche Akteure müssen einbezogen werden und wer entscheidet letztendlich? All dies erfahren Sie in unserem cepDossier zur Änderung der EU-Verträge nach Artikel 48 EUV. Zum cepDossier 7/2022 |
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Neue Verbraucherkreditrichtlinie: cepDossier zur Positionierung des Rates und des IMCO-Ausschusses Der Verbraucherkreditmarkt hat sich insbesondere durch die Digitalisierung wesentlich verändert. Neue Anbieter drängen auf den Markt, und auch das Verhalten von Verbrauchern verändert sich. Aufgrund dessen hat die EU-Kommission am 30. Juni 2021 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über Verbraucherkredite [COM(2021) 347, s. cepAnalyse Nr. 4/2022] vorgelegt, mit dem das nun 14 Jahre alte EU-Verbraucherkreditrecht reformiert werden soll. Am 9. Juni 2022 hat der Rat seine allgemeine Ausrichtung zu dem Kommissionsvorschlag festgelegt. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments folgte mit seinem Bericht am 12. Juli 2022. Ein cepDossier stellt dar, wie sich der Rat und der IMCO-Ausschuss im Zuge der Verhandlungen positioniert haben. Zum cepDossier 8/2022 |
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Die Schizophrenie der Politik: Auf die Gesellschaft kommen harte Zeiten zu, mahnt sie. Aber niemand wird es merken, verspricht sie. In bislang jeder Krise war die Politik zu spät. Im Sommer scheint der Herbst noch weit weg. Die Wahrheit indes (wie belastbar die Solidarität wirklich ist) zeigt sich im Winter (wenn die Wohnung kalt und der Gaspreis hoch ist). Ihr Henning Vöpel |
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