Endstation Brexit
Gibt es einen harten oder weichen Brexit, oder einen No Deal? Diese Fragestellung ist zwar schon über zwei Jahre alt, doch laufen gerade auf unterschiedlichen Ebenen in London, Brüssel aber auch Berlin die Vorbereitungen für das Worst-Case-Szenorio – den No Deal. Obwohl weder die EU noch die Regierung in London sich dies wünschen, weshalb sie sich beide auch grundsätzlich auf eine Übergangszeit geeinigt hatten. Folgerichtig ließ daraufhin das Auswärtige Amt in Berlin einen Referentenentwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz erstellen, mit dem man sich nun in der Sommerpause trefflich beschäftigen könnte, wenn es da nicht ein kleines Problem gäbe: Denn diese Übergangszeit wird es nur dann geben, wenn sich beide Seiten demnächst auf die Bedingungen der Scheidung verständigen können und das Austrittsabkommen bis zum kommenden März ratifiziert wird. Doch viele Frage dazu sind noch offen. Und so darf man wohl auch das pragmatische Vorgehen der EU-Kommission verstehen, die mit einer Mitteilung im Juli auch Unternehmen aufrief, sich auf einen No-Deal-Brexit vorzubereiten. London sollte die Bereitschaft der EU, ein Scheitern der Verhandlungen in Kauf zu nehmen, nicht unterschätzen, heißt da wohl die Botschaft, die auf beiden Seiten des Ärmelkanals berücksichtigt werden sollte. |
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Klimaschutz durch das EU-ETS |
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Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist das wichtigste Klimaschutzinstrument der Europäischen Union und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele. Im Vorfeld seiner 4. Handelsperiode (2021–2030) ist das ETS umfassend reformiert worden. Das cep hat Stand und Perspektiven nach der Reform in einem Input bewertet.
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Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen |
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Mit einer neuen Richtlinie will die EU-Kommission transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern fördern. Zugleich soll damit die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet werden. Betroffene davon sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere solche in atypischen Beschäftigungsverhältnissen.
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Unlautere Handelspraktiken |
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Mit Mindeststandards sollen Kleinst-, kleine und mittlere Lieferanten im Lebensmittelhandel vor unlauteren Handelspraktiken geschützt werden. Hierzu hat die EU-Kommission eine Richtlinie vorgeschlagen. Bislang gibt es EU-weit keine einheitlichen Regelungen zum Umgang mit unlauteren Handelspraktiken.
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Gegenseitige Anerkennung von Waren |
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Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung im Warenverkehr der EU soll gestärkt werden. Ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zielt darauf ab, dass Waren, die bereits in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, in anderen Mitgliedstaaten nicht vorschnell wegen abweichender Produktvorschriften verboten oder eingeschränkt werden können. ...weiterlesen |
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„Wir müssen wirtschaftlich stärker werden, um sozialer sein zu können.“ Emmanuel Macron, Präsident Frankreichs |
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„Wir wollen, dass unsere Vorschriften Zähne haben und respektiert werden. Schließlich ist Datenschutz ein Grundrecht in der EU.“ Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung |
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„Das Brexit-Weißbuch der britischen Regierung ist ein Fortschritt. Jetzt wissen wir, was die Briten sich überhaupt vorstellen.“ Dr. Bert Van Roosebeke, cep-Fachbereichsleiter im DLF-Interview |
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„Ob Griechenland nach Ende des dritten Hilfspakets dauerhaft ohne weitere Finanzhilfen oder Schuldenerleichterungen auskommen wird, ist fraglich.“ Dr. Matthias Kullas, cep-Fachbereichsleiter |
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Fakten
Etwa Vier Millionen Menschen weltweit haben 2017 über Airbnb eine Ferienunterkunft gefunden. Die EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden monieren jedoch unklare Preisangaben und unzulässige Geschäftsbedingungen und geben dem US-Konzern bis Ende August Zeit, Vorschläge für Änderungen zu erarbeiten. Wird nicht zufriedenstellend nachgebessert, drohen weitere Schritte. |
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