was sich derzeit an den Börsen abspielt, ist selbst für abgebrühte Anleger eine Herausforderung. Die Börsen-Barometer schlagen aus wie nie zuvor. In kürzester Zeit sind die Kurse um 40 Prozent gefallen und in wenigen Stunden um 10 Prozent gestiegen. Grund: das weltweite Einstellen aller wirtschaftlichen Aktivitäten. Das ist historisch ohne Vorbild und in unserem Wirtschaftssystem eigentlich nicht vorgesehen. Deshalb fällt es selbst Anlage-Profis schwer, die Lage zu analysieren und klaren Kopfes sinnvolle Anlage-Tipps zu geben. Klar ist: Für ausgekochte Anleger tun sich lukrative Chancen auf, denn viele (in normalen Zeiten) solide Aktiengesellschaften sind günstiger zu erwerben als sonst. Doch Vorsicht! Wenn Anlage-Chancen so offenkundig winken, sollte sich jeder bewusst sein: Das sind Schnäppchen für Anleger mit robuster Konstitution, für wirklich Hartgesottene, für Investoren mit Nerven aus Stahl, denn niemand weiß, was passieren wird, wenn die große Covid-19-Welle über uns hereinbricht. Sicher ist bloß: Diese Börsen-Turbulenzen bleiben äußerst gefährlich. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt. Hoffen wir also auf die große Sause nach der Pause.Welche Strategie zur Kapitalanlage in Zeiten von Corona sinnvoll ist, erläutern Ihnen die Vermögensberaterdes VZ VermögensZentrums. Bitte beachten Sie auch unsere täglich aktuellen Nachrichten aufSteuertipps.de!
Seit etlichen Jahren sind Betriebsrentner entsetzt darüber, dass ein knappes Fünftel ihrer Rente an die Sozialversicherungen abgeht. Seit Januar dieses Jahres winkt den Betroffenen durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz eine Entlastung. Die Neuregelung gilt gleichermaßen für Neu- und Bestandsrentner, allerdings nur für diejenigen, die pflichtversichert sind und nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte.
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Ältere Arbeitnehmer, die damit rechnen, später eine Betriebsrente zu bekommen, sollten sich die Klauseln ihres Betriebsrententrägers genau anschauen. Darin darf beispielsweise stehen, dass bei einem späten Betriebseintritt kein Anspruch auf Betriebsrente besteht. Dass dies rechtens ist, hat am 23.7.2019 letztinstanzlich das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 1 BvR 684/14) und damit ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.11.2013 bestätigt (Az. 3 AZR 356/12).
Frührentner können im Jahr 2020 ausnahmsweise bis zu 44.590,- € (= Bezugsgröße 3.185,- € x 14 Monate) zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass dieser Hinzuverdienst auf ihre Rente angerechnet wird. Wer ab April 2020 diese Mehrarbeit in Kauf nimmt, kann monatlich bis zu 4.954,- € brutto (= 44.590,- € : 9 Monate) hinzuverdienen. Somit kommt es im Jahr 2020 nicht zur Teilrente.
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