| Guten Morgen, fragt man den Berliner Strafverteidiger Stefan Conen, ob es okay ist, dass Schuldige vor Gericht freigesprochen werden, sagt er: „Ja, auf jeden Fall.“ Und weiter: „Man muss sich überlegen, was einem lieber ist: Sollen neun Beschuldigte frei sein, statt ein Unschuldiger im Knast? Oder soll die Verurteilungsschwelle so niedrig sein, dass lieber kein Schuldiger draußen rumläuft, auch wenn dann als Beifang ein paar Unschuldige mit verurteilt werden? Ich entscheide mich für die erste Variante: Ein Unschuldiger im Knast ist ein Gau für den Rechtsstaat.“ Seit mehr als 20 Jahren arbeitet Stefan Conen als Rechtsanwalt. Vor Gericht hat er bereits Bushido, Arafat Abou-Chaker und den Wettbetrüger Ante Šapina vertreten, aber auch Politiker, Manager und Polizisten. Für die neue Podcast-Folge „Eine Runde Berlin“ habe ich Stefan Conen in der Ringbahn getroffen und mit ihm darüber gesprochen, was ihn antreibt, wie er seine Mandanten auswählt und ob es Menschen gibt, die er persönlich nicht verteidigen würde. Spoiler: Ja, gibt es. | |