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Sehr geehrter Herr Do,
nach dem weitgehenden Stillstand des Vereinslebens seit März 2020 werden nun Schritt für Schritt die bisherigen Corona-Beschränkungen gelockert. Zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise hat die Bundesregierung ein umfangreiches Konjunkturprogramm beschlossen. Zentraler Punkt der Beschlüsse im Steuerrecht ist die Senkung der Mehrwertsteuersätze, befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.
 
Lesen Sie in der heutigen Newsletterausgabe, was das für Ihren Verein bedeutet.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Corona-Hilfe für Vereine: Änderungen im Umsatzsteuergesetz
 
Nach dem weitgehenden Stillstand des Vereinslebens seit März 2020 werden Schritt für Schritt die bisherigen Beschränkungen gelockert. Durch geeignete Maßnahmen wurden und werden die Vereine durch verschiedene Maßnahmen unterstützt.
 
 
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Neue Corona-Hilfe-Vorgaben auch für Vereine/Verbände!
 
Der Koalitionsausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.06.2020 gleich 56 Einzelmaßnahmen festgelegt und dazu ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen.
 
 
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Vereinslokale: auf Gästeliste unbedingt achten! Der Datenschutz gilt auch in Corona-Zeiten
 
Nachdem viele Vereinsgaststätten, Lokale, Gartenwirtschaften nun öffnen durften, kommt Handlungsbedarf auf die „Betreiber“ zu – egal, ob fremdverpachtet oder in Vereinseigenregie geführt.
 
 
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Herausgabe der Mitgliederliste an Vereinsmitglieder für „Wahlwerbung“
 
In der Rechtsprechung ist es unbestritten, dass Mitglieder im Einzelfall einen Anspruch gegen den Verein auf Herausgabe der Mitgliederliste haben, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können und keine Interessen des Vereins oder schutzwürdige Belange der anderen Mitglieder dem entgegenstehen.
 
 
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Kann ein Mitglied gegen den Vorstand wegen fehlerhafter Geschäftsführung klagen?
 
Wer ist im Verein wofür zuständig? Wer kontrolliert die Geschäftsführung des Vorstands und wer kann Ansprüche geltend machen? Dies sind zentrale Kernfragen des Vereinsrechts, die immer wieder Anlass zu Streitigkeiten geben, vor allem dann, wenn die Satzung keine klaren Regelungen enthält.
 
 
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Einbindung von Drittdiensten auf der Homepage setzt Einwilligung voraus
 
Der Betreiber einer Website benötigt eine Einwilligung seiner Website-Besucher, wenn auf dieser Seite Drittdienste eingebunden sind, bei denen der Anbieter personenbezogene Daten auch für eigene Zwecke nutzt.
 
 
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Erstmals: Gerichtlicher Stopp für die Einforderung von fälligen Sozialversicherungsbeiträgen!
 
Das Landessozialgericht Bayern hat eine interessante und aktuelle Entscheidung im Hinblick auf finanzielle Engpässe bei Betrieben/Unternehmen/Organisationen getroffen.
 
 
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