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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Krise ist ein Ausnahmezustand. Da stellen sich viele Rechtsfragen ganz neu. Was raten Sie z.B. einem Elternteil, dem der Umgang mit seinem Kind verweigert wird? Wann sind Gesundheitsgefahren hierfür ein ausreichender Grund? Welche Pflichten bestehen im Fall einer Infektion? Und welche Rolle spielen die bisherigen Betreuungsmodelle? Wir wollen Sie bei diesen Fragen Ihrer Mandanten unterstützen - auch mit weiteren Angeboten für Ihre anwaltliche Praxis. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Umgangsrecht und Umgangs-Verweigerung „wegen Corona“  
 
 

Beim Umgang mit Erkrankungen von Kindern gibt es überall eine breitgefächerte Skala von Gleichgültigkeit bis Panik – dasselbe gilt zurzeit für die C-Frage (Corona-Virus). Da es eine derartige Gefahrenlage wie das Corona-Virus bislang noch nicht gegeben hat, gibt es keine gerichtlich entschiedenen Präzedenzfälle, auf die man zurückgreifen könnte.

Lesen Sie hier eine Einschätzung von RAin Martina Mainz-Kwasniok, welche Lösungen sich beim Thema Corona und Umgangsrecht anbieten.
 
 
 
 
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Jetzt neu: Mandanten-Information: Sicher durch die Corona-Krise

ACHTUNG: Schützen Sie Ihre Mandanten!

In der neuen Mandanten-Information „Corona – so kommen Sie rechtlich sicher durch die Krise“ finden Ihre Mandanten die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Eventrecht: Worauf Unternehmer und Privatpersonen bei Konzert- und Messeabsagen unbedingt achten müssen!
  • Reiserecht: So erhalten Ihre Mandanten bei einer Reisestornierung ihr Geld zurück
  • Sonderregelung „Dienstreise“: Arbeitgeber sollten hier besonders aufpassen
  • Lohnfortzahlung: So kommen Selbständige und Künstler auch bei Veranstaltungsabsagen an ihr Geld
  • TOP AKTUELL: Wichtige Informationen zum neuen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

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  Verbraucherverträge: EuGH moniert unzureichende Widerrufsbelehrungen  
 
 

Der EuGH hat die Anforderungen für Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen bestimmt. Dies könnte Folgen für unzählige Verbraucherverträge haben. Demnach müssen die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist in den Verträgen klar und prägnant angeben werden. Die Richter monierten insbesondere „Kaskadenverweisungen“ auf Rechtsvorschriften über den Beginn der Widerrufsfrist.

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  Kostenloser Download!  
 
 

Wie so vieles bringt die Corona-Krise auch den Rechtsanwaltsalltag durcheinander. Als Verlag möchten wir dabei wenigstens für ein wenig Durchblick sorgen. In welchen Bereichen können wir Sie unterstützen? Beantworten Sie eine kurze Frage und erhalten Sie einen Download zu arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Corona-Krise gratis!

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  Corona-Krise: Landgericht verlängert Räumungsfrist für Mieter  
 
 

Das Landgericht Berlin hat die gerichtliche Räumungsfrist für eine Mietwohnung wegen der Corona-Pandemie verlängert. Demnach sind Räumungsfristen derzeit grundsätzlich zumindest bis zum 30.06.2020 zu verlängern. Das Gericht verwies dabei auf die Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit der Corona-Krise und die deutlich erschwerte Beschaffung von Ersatzwohnraum.

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  Abgasskandal: Täuschung ursächlich für Autokauf?  
 
 

Verlangt der Käufer eines vom „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs vom Hersteller Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises, muss er beweisen, dass die Täuschung ursächlich für die Kaufentscheidung war. Weiß der Käufer beim Kauf, dass das Fahrzeug betroffen ist, ist eine etwaige Täuschung durch den Hersteller nach dem OLG Köln jedenfalls nicht kausal für die Kaufentscheidung geworden.

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  Abiturklausuren in der Corona-Krise  
 
 

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Eilantrag einer Schülerin auf Aussetzung der Abiturprüfung abgelehnt. In Hessen werden derzeit die schriftlichen Abiturleistungen trotz der Corona-Krise abgelegt. Die Schülerin hatte darin eine Gesundheitsgefährdung gesehen und die Aussetzung der Klausuren verlangt. Das Gericht verwies hingegen auf Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen.

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