Außerdem: Neues zu staatlichen Hilfen, Steuererleichterungen und Kurzarbeit
| | Sonderausgabe #4 zur Corona-Krise
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Sehr geehrter Herr Do, die Lockerung der Corona-Maßnahmen ermöglicht vielen Unternehmen und Selbstständigen, den Betrieb wieder aufzunehmen. Lesen Sie in diesem Newsletter, wie Sie den Neustart erfolgreich gestalten und welche neuen Arbeitsschutzregelungen Sie dabei beachten müssen. Erfahren Sie außerdem, wie Sie sich in Bezug auf staatliche Hilfen für eine spätere Überprüfung absichern. Weitere aktuelle Infos und kostenlose Online-Schulungen rund um staatliche Hilfen, Steuererleichterungen und Kurzarbeitergeld finden Sie auf unserer Corona-Themenseite. Ich wünsche Ihnen alles Gute und danke Ihnen für Ihr Vertrauen. Bleiben Sie gesund.
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| Jörg Frey Geschäftsführer
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Tipps für einen erfolgreichen Neustart nach den Corona-Lockerungen
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| Nach dem Corona-Lockdown treten nun erste Lockerungen in Kraft. Einige Geschäfte konnten bereits wieder öffnen, andere Unternehmen und Selbstständige bereiten sich auf den Neustart vor. Damit dieser erfolgreich verläuft, gilt es jedoch einiges zu beachten.
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Corona-Lockerungen: Diese neuen Arbeitsschutzregeln gelten jetzt
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| Um eine zweite Infektionswelle aufgrund der Lockerungen zu vermeiden, hat das Arbeitsministerium nun strengere Arbeitsschutzstandards veröffentlicht. An diese neuen Regeln müssen sich Arbeitgeber künftig halten.
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Staatliche Corona-Hilfen: So vermeiden Sie mögliche Rückzahlungsforderungen
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| Finanzhilfen aufgrund der Corona-Krise werden bislang schnell und unbürokratisch bearbeitet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine ausführliche Überprüfung später nachgeholt wird. Darauf sollten Sie sich jetzt schon vorbereiten.
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| Kostenlose Online-Schulung: am 15.05. | |
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| Corona-Krise: So erhalten Kleinunternehmer und Selbstständige zeitnah staatliche Hilfen | | Mit Birgitta Dennerlein, Dipl. Betriebswirtin
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Sie brauchen möglichst schnell staatliche Hilfen? In dieser Online-Schulung erfahren Sie, was zu tun ist! Unsere Expertin zeigt Ihnen, welche Fördermittel es gibt, welche für Sie am besten passen und wie Sie diese schnellstmöglich beantragen können.
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| Jetzt informieren und anmelden |
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| Kostenlose Online-Schulung: am 08.05. und 14.05. | |
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| Praxis-Tipps: Corona-Soforthilfe und Steuererleichterungen richtig beantragen | | Mit Birgitta Dennerlein, Dipl. Betriebswirtin
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Für Sie aktualisiert: Corona-Themenseite
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| Bleiben Sie auf dem Laufenden und besuchen Sie auch heute unsere Corona-Themenseite! Die Inhalte werden fortwährend ergänzt und aktualisiert. Sie erhalten wichtige Informationen, Tipps und Hilfestellungen. Die Inhalte im Überblick:
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| | Fachwissen und kostenlose Online-Schulungen zu staatlichen Hilfen, Kurzarbeit, Arbeitgeberpflichten u.v.m. |
| Fördermitteldatenbank mit Zuschüssen und staatl. Hilfen |
| Vorlagen und Pandemie-Handlungshilfen |
| Die wichtigsten Webseiten zum Corona-Virus |
| FAQs zur Corona-Krise u.v.m. |
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Impressum Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Ein Unternehmen der Haufe Gruppe Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg Telefon: 0800 539 80 11 (kostenfrei) E-Mail: service@lexware.de Webseite: www.lexware.de Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert, Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann, Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies
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Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §55 Abs. 2 RStV: Andreas Lehr (Anschrift oben) Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Datenschutzerklärung: www.lexware.de/datenschutz
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