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Deubner Gutachtenservice:

Wenn Sie mal nicht weiter wissen
 
     
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

um den Corona-Virus möglichst effektiv einzudämmen, treffen Behörden zahlreiche Maßnahmen, die unseren gewohnten Alltag verändern, wie bspw. die Maskenpflicht, Abstandsregeln oder sogar vollständige Kontaktverbote. Im Laufe der letzten Monate sind so viele rechtliche Unklarheiten entstanden – egal ob es sich um das Familienrecht, Insolvenzrecht, das Bau- und Architektenrecht oder auch um die Auswirkungen des neuen Konjunkturpaktes handelt.

Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf das Scheidungsverfahren Ihrer Mandanten? Welcher Steuersatz greift bei einer Bauleistung, die über einen längeren Zeitraum ausgeführt wird? Wie ist die Aussetzung der Anmeldung zur Insolvenz genau geregelt? Wie und wann kann der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen? Oder unter welchen Voraussetzungen ist während der Corona-Krise eine Kündigung im Einzelfall doch gerechtfertigt?

Sie als Rechtsanwalt sind Experte und die meisten dieser Fragen beantworten sie spielend. Aber alles können auch Sie nicht wissen. Schmort auf Ihrem Schreibtisch vielleicht ein Fall, bei dem Sie einfach nicht weiterkommen? Und Ihr Kollege aus dem Nachbar-Büro ist da keine große Hilfe? Befragen Sie doch einfach die Experten von anwaltsgutachten.de schnell per E-Mail, Fax oder übers Internet und Sie erhalten ein wissenschaftliches Gutachten. Mit allen nötigen Fundstellen, Normen und Entscheidungen, von hochqualifizierten Volljuristen für Sie erstellt.
 
     
   
     
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  Sie ersparen sich aufwändiges und zeitintensives Recherchieren.
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  Haken Sie schätzen Ihre Mandate deswegen immer rechtlich korrekt ein.
 
     
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  Stellen Sie Ihre Gutachtenanfrage einfach online unter www.anwaltsgutachten.de , senden Sie ein Fax an 02 21/93 70 18-7065 oder rufen Sie uns an unter Telefon 02 21/93 70 18-65.

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Jetzt wollen Sie sicherlich wissen, wie viel Sie ein Gutachten kostet. Die Kosten sind transparent und fair: Wir berechnen Ihnen für eine Gutachterstunde 199 € (zzgl. 19 % USt).

Sollte der Gutachter länger als eine Stunde benötigen, melden wir uns vorher bei Ihnen und Sie erhalten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Dann können Sie immer noch entscheiden, ob Sie den Gutachter beauftragen oder nicht. Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein.
 
     
   
     
     
 
 
     
 

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