auch wenn Sie nach dem (noch nicht verabschiedeten) IV. Corona-Steuerhilfegesetz vermutlich auch dieses Jahr wieder länger Zeit für Ihre Steuererklärung haben, können Sie ja die noch grauen Tage nutzen, um sich schon mal um Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu kümmern. Damit Sie den Schreibtisch schnell wieder verlassen können, falls sich die Sonne doch mal zeigt, helfen wir Ihnen! Unten finden Sie die Links zu unseren PDF-Ratgebern »Anlage EÜR – Ausfülltipps« und »Musterfall Anlage EÜR«. Mit diesen insgesamt gut 80 Seiten ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung schnell erledigt und es bleibt Zeit für angenehmere Dinge als Steuern... Oder, falls Sie gar nicht genug bekommen können und zufällig Eigentümer einer Immobilie sind, dann lesen Sie ganz unten weiter – da geht es um die Grundsteuerreform. Auch ein spannendes Thema! Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sind sich einig: Die Coronahilfen werden bis Mitte 2022 verlängert. Konkret betrifft das etwa die Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe für Soloselbstständige und Härtefallhilfen.» Weiterlesen
Damit Sie Ihrer Abgabepflicht mit überschaubarem Aufwand nachkommen können, unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Anlage EÜR 2021. Zeile für Zeile gehen wir auf die einzelnen Formularfelder 1 ein und erklären, worauf Sie beim Ausfüllen der Felder achten müssen. Speziell dieses Jahr: Mit vielen praktischen Corona-Hinweisen!
Das Ausfüllen des Vordrucks »Anlage EÜR« wird Ihnen leichter fallen, wenn Sie sich an Beispielen orientieren können. Wir haben für Sie einen Musterfall ausgearbeitet, der Sie bei Ihrer Gewinnermittlung unterstützt.
Trikotwerbung und andere Formen des Sponsoring sind gut fürs Image und die Bekanntheit. Insbesondere auf lokaler Ebene können hier auch kleine Unternehmen viel erreichen – bei überschaubarem finanziellem Einsatz.» Weiterlesen
Die Höhe der Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen des Finanzamts ist verfassungswidrig, bis Ende Juli 2022 muss eine Neuregelung getroffen werden. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat jetzt einen Vorschlag veröffentlicht, wie die Finanzamt-Zinsen künftig ermittelt werden könnten.» Weiterlesen
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