|
| | -
wie ein WLAN-Anbieter die Erhebung und werbliche Nutzung von User-Daten seit der Mitte Oktober in Kraft getretenen TMG-Novelle 2017 datenschutzkonform ausgestalten kann, untersucht Hofmann im Blog. - Roth-Neuschild präsentiert die ab 1.1.2018 geltenden Neuerungen der allgemeinen Regeln im Werkvertrag und deren Auswirkungen auf IT-Projekte und -Verträge im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Den Beitrag lesen Sie in unserer kostenlosen Zeitschriften-App, im Probeabonnement oder im Beratermodul ITRB.
Ihr CRonline-Team -
PS Hier geht es zum neuen ausführlichen Inhaltsverzeichnis von ITRB 11/2017.
|
Verlagsangebot
Verlagsangebot
EuGH-Generalanwalt v. 24.10.2017, Rs C-210/16 Am 24.10.2017 hat der Generalanwalt Bot in seinem Schlussantrag vor dem EuGH die Auffassung vertreten, eine nationale Datenschutz-Kontrollstelle könne, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten zwar im Inland durch eine hier ansässige Niederlassung eines Unternehmens (hier Facebook Germany) durchgeführt werde, für die Verarbeitung Verantwortlicher aber ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat (hier Facebook Ireland) sei, direkt gegen den Verantwortlichen vorgehen. [juris Nachrichten vom 24.10.2017] | |
| EGMR, Urteile vom 19.10.2017 - 35030/13 und 71233/13 Am 19.10.2017 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in zwei Urteilen die in vielen Verlagen übliche Praxis, alte Artikel in Online-Archiven öffentlich zur Verfügung zu stellen, bestätigt. Die Archive seien leicht und meist kostenlos zugänglich und daher für Bildungswesen und Forschung eine Quelle von hoher Relevanz. [beck-aktuell Nachrichten v. 19.10.2017, Verlag C.H.Beck online] | |
| OVG Münster 19.10.2017, 16 A 770/17 Das Internetportal "www.fahrerbewertung.de" ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung datenschutzrechtlich unzulässig. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Kraftfahrzeughalter überwiegt gegenüber den Interessen der Betreiberin sowie der Nutzer des Portals, weil eine vollständig anonyme Bewertung von in der Regel privat motiviertem Verhalten für eine unbegrenzte Öffentlichkeit einsehbar ist. [OVG Münster PM vom 19.10.2017] | |
| Europäische Kommission, 18.10.2017 Am 18.10.2017 hat die Europäische Kommission ihren ersten jährlichen Bericht zur Überprüfung des EU-US Privacy Shield im Hinblick auf die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus veröffentlicht. Das Ergebnis: der Datenschutzschild erfüllt seine Funktion, die Handhabung kann aber weiter verbessert werden. [Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 18.10.2017] | |
| Blockchain Bundesverband, 17.10.2017 Am 17.10.2017 hat der Blockchain Bundesverband - Verband zur Förderung der Blockchain Technologie in Deutschland - ein erstes Positionspapier veröffentlicht. Im dem Papier behandelt werden Problemstellungen und politische Handlungsempfehlungen zur Förderung der digitalen Ökonomie in Deutschland. [Blockchain Bundesverband online] | |
|
-
- Seit der Mitte Oktober in Kraft getretenen Novellierung des Telemediengesetzes ist es für WLAN-Betreiber nicht mehr notwendig, von den Nutzern im Rahmen von Registrierungsprozessen Bestandsdaten, bspw. Name und E-Mail-Adresse, zu erheben. Dennoch können WLAN-Betreiber zur rechtlichen Absicherung ein Interesse daran haben, weiter entsprechende personenbezogene Daten ihrer Nutzer zu erheben. Von noch größerem Interesse ist allerdings die Nutzung solcher Daten für werbliche Zwecke. Inwieweit beide Zwecksetzungen künftig datenschutzkonform ausgestaltet werden können, soll in der Folge beleuchtet werden.
| | | -
- Am 1.1.2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Neben verschiedenen baurechtlichen Regelungen stehen Änderungen und Ergänzungen allgemeiner Vorschriften des Werkvertragsrechts an, die auch ab 2018 geschlossene IT-Verträge betreffen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die Neuerungen der allgemeinen Regeln im Werkvertrag und deren Auswirkungen auf IT-Projekte und -Verträge im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
| | | Verlagsangebot
| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey verlag@otto-schmidt.de Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh) Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln
Tel.: 0221-93738-184 gasper@otto-schmidt.de |
Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.
| | |
| |