Robotic Process Automation | "Uber"regulierung in Europa? | Immersiver Journalismus in Virtual Reality
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht
  Zweimal im Monat neu - alles Wichtige aus dem IT-Recht 16.04.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 

Im Aprilheft CR setzen sich Häuser/Schmid mit den rechtlichen Herausforderungen einer virtuellen Belegschaft durch Robotic Process Automation (RPA) auseinander (CR 2018, 266 ff.).

Der EuGH hat am 10.4.2018 zur Personenbeförderung im Rahmen des Dienstes UberPop in Frankreich (siehe News) entschieden und damit seine Rechtsprechungslinie zur "Uber"regulierung in Europa fortgesetzt, die Wimmer untersucht (CR 2018, 239 ff.).

Im Blog zeigt Prof. Kai von Lewinksi in einer Serie von drei Posts, warum und wie das Medienrecht auf den journalistischen Einsatz von Virtual Reality (immersiver Journalismus) reagieren muss.

Lesen Sie die gesamte Aprilausgabe im Schnupperabo CR, unserer Zeitschriften-App oder im CR-Beratermodul).

 

Ihr CRonline-Team

 

Verlagsangebot
Toptitel: Plath, DSGVO/BDSG. Kommentar zu DSGVO, BDSG und den Datenschutzbestimmungen des TMG und TKG. Jetzt bestellen!
MELDUNGEN
Vertrag über Werbeplatzierung auf einer Website unter einer bestimmten Domain stellt einen Werkvertrag dar
Artikel 29-Datenschutzgruppe richtet Social-Media-Arbeitsgruppe ein
Zum Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips
EU: Commission Proposes "New Deal for Consumers"
EU-Mitgliedstaaten können gesetzliches Verbot und strafrechtliche Verfolgung des Dienstes UberPop ohne Einbeziehung der Kommission anordnen

 
BLOG
Immersiver Journalismus - Virtual Reality als Herausforderung für das Medienrecht (von Lewinski)

 
AUS DEN HEFTEN
Robotic Process Automation (CR 2018, 266)
Verlagsangebot
Voigt, IT-Sicherheit. Hier informieren!
MELDUNGEN
 
BGH 22.3.2018, VII ZR 71/17
Vertrag über Werbeplatzierung auf einer Website unter einer bestimmten Domain stellt einen Werkvertrag dar
Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren. Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.
 
[BGH online]
 
Artikel 29-Datenschutzgruppe, 11.4.2018
Artikel 29-Datenschutzgruppe richtet Social-Media-Arbeitsgruppe ein
Am 11.4.2018 teilte die Artikel 29-Datenschutzgruppe in einer Pressemitteilung mit, eine Social-Media-Arbeitsgruppe gründen zu wollen. Diese soll sich schwerpunktmäßig mit der Datenerhebung und Datennutzung durch soziale Medien/Netzwerke befassen und zusammen mit dieser möchte die Artikel 29-Datenschutzgruppe die nationalen Datenschutzbehörden bei Untersuchungen und Ermittlungen rund um dieses Thema unterstützen.
 
[Artikel 29-Datenschutzgruppe, PM vom 11.4.2018]
 
EuGH, C-99/17: Schlussanträge des Generalanwalts vom 12.4.2018
Zum Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips
Im Zusammenhang mit dem Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips schlägt Generalanwalt Wathelet dem EuGH vor, das Urteil des EuG gegen Infineon Technologies aufzuheben und die Rechtssache an das EuG zurückzuverweisen
 
[EuGH PM Nr. 43 vom 12.4.2018]
 
EU-Commission, IP/18/3041, 11 April 2018
EU: Commission Proposes "New Deal for Consumers"
On 11 April 2018, the European Commission proposed a "New Deal for Consumers" to strengthen EU consumer rights and enforcement. The New Deal for Comsumers is composed of two different proposals for Directives:
(1) A proposal to amend 4 Council Directives to ensure better enforcement and to modernise EU consumer protection rules, in particular in light of digital developments:
(a) Directive on unfair terms in consumer contracts,
(b) Directive on consumer protection in the indication of the prices of products offered to consumers,
(c) Directive concerning unfair business-to-consumer commercial practices and
(d) Directive on consumer rights;
(2) A proposal on representative actions for the protection of the collective interests of consumers and repealing the Injunctions Directive 2009/22/EC. This proposal aims to improve tools for stopping illegal practices and facilitating redress for consumers where many of them are victims of the same infringement of their rights, in a mass harm situation.
 
 
 
EuGH 10.4.2018, C-320/16
EU-Mitgliedstaaten können gesetzliches Verbot und strafrechtliche Verfolgung des Dienstes UberPop ohne Einbeziehung der Kommission anordnen
Die EU-Mitgliedstaaten können die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden, ohne der Kommission den entsprechenden Gesetzesentwurf, mit dem dies unter Strafe gestellt wird, vorab mitzuteilen. Diese Entscheidung führt die Rechtsprechungslinie des EuGH fort, die im Dezember 2017 mit der Entscheidung zu Uber Spain begann (dazu Wimmer, "Uber-Regulierung in Europa? - Anmerkungen zu EuGH C-434/15 (Uber Spain)", CR 2018, 239 ff.).
 
[EuGH PM Nr. 39/2018 vom 10.4.2018]

AUS DEN HEFTEN
 
 
Robotic Process Automation (CR 2018, 266)

Rechtliche Herausforderungen der virtuellen Belegschaft
von Dr. Markus Häuser/Dipl.-Jur. Univ. Alexander Schmid

Der Beitrag arbeitet zunächst heraus, was Robotic Process Automation (RPA) ist und wie es sich von künstlicher Intelligenz unterscheidet (I.). Sodann werden strukturiert nach drei typischen Vertragsmodellen die wesentlichen vertragsrechtlichen Fragen aufgezeigt, die sich beim Einsatz von RPA-Software stellen (II.). Im Schwerpunkt analysiert der Beitrag die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Standardsoftware durch RPA (III.) und präsentiert die zusätzlichen Besonderheiten beim RPA-Outsourcing (IV.).

 
 

 
Zum vollständigen Online-Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes
 
Verlagsangebot
     
Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Stefanie Fuchs-Galilea LL.M. (Informationsrecht)
RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh)
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-189
schindhelm@otto-schmidt.de
 

Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.

Abbestellhinweis:
Wenn Sie die Information abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier. Oder antworten Sie auf diese Information mit dem Betreff „Abbestellen“. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten entstehen. Ihre E-Mail-Adresse können Sie hier ändern.