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| | | Anzeige Dieser neue Umsatzsteuer-Spezialreport ist Pflichtlektüre für alle Steuerverantwortliche Die 17-fache Umsatzsteuer-Gefahr: Haftung droht! Erledigen Sie selbst die Umsatzsteuer? Oder haben Sie die Aufgabe an Mitarbeiter oder Kollegen gegeben? Dann sollten Sie ganz genau hinschauen: Denn als Steuerverantwortlicher haften Sie persönlich, wenn etwas schiefgeht. Und schiefgehen kann verdammt viel: kleine Fehler beim Vorsteuerabzug, fehlende Angaben auf Rechnungen, steuerfreie Lieferungen … Überall lauern gefährliche Fallen, die unangenehm schnell zu enormen Nachforderungen durch das Finanzamt führen können, für die Sie persönlich haften! Auch für Fehler, Unwissen und Unachtsamkeiten Ihrer Mitarbeiter und Kollegen! Und die Prüfer greifen immer härter durch – zum Beispiel mit der gefürchteten Umsatzsteuer-Nachschau, bei der die Prüfer ohne Vorankündigung auf der Matte stehen und Einsicht in die Umsatzsteuerunterlagen fordern. Deshalb gibt es jetzt den neuen Spezialreport „17 Tipps gegen die Umsatzsteuergefahr“. Download hier starten (kostenlos)! In diesem Report hat ein Team von Steuer- und Finanzamtsexperten alle dringend nötigen und empfehlenswerten Maßnahmen zusammengestellt, die Sie bei der Umsatzsteuer dringend ergreifen müssen, um Fehler zu vermeiden und Fallen zu umgehen. Sie gewinnen damit die dringend nötige Sicherheit, mit der Sie sich vor der Haftung schützen! In diesem Report sehen Sie: | • | | Warum das Finanzamt so genau auf die Umsatzsteuer schaut | | • | | Welche 7 Besonderheiten Sie bei der Umsatzsteuer beachten müssen | | • | | Welche Gefahren Ihnen persönlich drohen | | • | | Welche 4 Gefahrenbereiche und 10 Risiken Sie immer im Griff haben müssen |
Die Erfahrung zeigt: Auch als erfahrener Verantwortlicher im Finanz- und Rechnungswesen werden Sie überrascht sein, weil Sie einige große Risiken eines Gefahrenbereichs noch gar nicht auf dem Schirm hatten. In einer zeitlich begrenzten Sonderaktion zur Vorbereitung der Umsatzsteuer-Erklärung 2017 erhalten Sie deshalb diesen Sonderreport heute kostenlos. Download hier starten (kostenlos)! |
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Thema Mutterschaftsgeld: Die wichtigsten Fakten für Sie als Arbeitgeber14.03.2018Während ihrer Mutterschutzfrist erhält eine Mitarbeiterin Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Ihr Unternehmen leistet außerdem einen Zuschuss. Es ist aber nur dann verpfl ichtet, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu leisten, wenn eine Arbeitnehmerin Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 19 MuSchG hat.Personal und Arbeitsrecht, Arbeitsgesetze, Elternzeit und Mutterschutz
So schützen Sie Ihre Mitarbeiter besser vor Abstürzen14.03.20182 neue DGUV-Grundsätze vom Dezember 2017 sollen Sie dabei unterstützen, Beschäftigte besser vor Absturzgefahren zu schützen. Es handelt sich um die Grundsätze 301- 002 „Grundsätze für die Prüfung von Randsicherungen“ und 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“. Das Wichtigste daraus haben wir in dem folgenden Beitrag für Sie zusammengefasst.Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
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Darf ich über Bewerber im Internet recherchieren – oder nicht?12.03.2018Frage: „Ich bin Inhaber eines Handwerksbetriebs mit fünf Beschäftigten. Wenn ich neue Mitarbeiter suche, schau eich mir natürlich auch an,was die Bewerber so alles im Internet treiben, z. B. auf Facebook oder Instagram. Nun meinte eine Bekannte, dass das verboten sei. Stimmt das wirklich?“Kleinunternehmer und Selbständige, Unternehmensgründung und -führung
Deadline 3.4.2018: Denken Sie an Ihre Meldung zur Künstlersozialkasse!09.03.2018Bis 31.3. eines jeden Jahres haben Sie der Künstlersozialkasse die an Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus demVorjahr zu melden. Im Jahr 2018 verschiebt sich der Termin wegen des Osterwochenendes auf den 3.4.Personal und Arbeitsrecht, Sozialversicherung
Bauschutt richtig entsorgen: So handeln Sie rechtskonform07.03.2018Arbeitssicherheit, Umweltschutz
So sichern Sie sich im Arbeitsvertrag Mitarbeiterloyalität06.03.2018Beschränken Sie sich bei Ihren Arbeitsverträgen nicht nur darauf, die Hauptpflichten Tätigkeit und Vergütung zu regeln. Mit folgenden Klauseln machen Sie Ihren Mitarbeitern schon bei Vertragsschluss ihre Nebenpflichten zum loyalen Umgang deutlich.Arbeitsvertrag
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Schneller Geldeingang, ganz ohne Mahnung: 8 Maßnahmen, die wirklich helfen06.03.2018Die allerbeste Mahnung ist die, die Sie nicht schreiben müssen! Und das bedeutet vor allem: Zeigen Sie dem Kunden schon in der Auftragsbestätigung und Rechnung, bis wann Sie den Geldeingang erwarten oder was Sie mit dem Kunden in Bezug auf die Zahlung vereinbart haben.Finanzen und Steuern, Rechnungen und Mahnungen, Rechnungsstellung
Auf Geschäftsreise im Ausland – die besten Tipps rund ums Firmenhandy05.03.2018In einer globalisierten Welt ist die Auslandsreise aus Arbeitsgründen bei vielen eher die Norm denn die Ausnahme. Damit gerade Einsteiger hier aber keine böse Kosten- und Problemfallen bei ihrer wichtigsten „Nabelschnur“ erleben, gilt es einiges zu beachten.Büroorganisation
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Lokale Suchmaschinenoptimierung: Mit diesen SEO-Tipps finden Sie die Kunden vor Ort05.03.2018Wie funktioniert die lokale Suchmaschinenoptimierung? Worauf müssen Sie achten, um in den Suchergebnissen prominent angezeigt zu werden? Wir wollten es genau wissen und haben den SEO-Experten Felix Prosch von felix.media gebeten, aus dem „lokalen SEO-Nähkästchen“ zu plaudern und für Sie die aktuellen SEO-Kriterien für ein lokales Geschäft aufzuschlüsseln. Sein Wissen und seine Tipps helfen Ihnen dabei, Ihren Online-Erfolg zu sichern.Online Marketing
Betriebsprüfung: Warum sie nicht vor weiteren Nachzahlungen schützt05.03.2018Der Prüfer war da und hat (fast) nichts gefunden? Dann können Sie zunächst einmal aufatmen. Sie sind nun allerdings nicht dagegen gewappnet, dass der bereits geprüfte Zeitraum nicht noch mal unter die Lupe genommen wird und dabei dann doch Unregelmäßigkeiten oder alte Fehler entdeckt werden. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Detmold zeigt: Prüfer können noch einmal kommen, immer wieder dieselben Fragen stellen und beim zweiten Mal erheblich höhere Nachzahlungen fordern (vom 27.6.2017, AZ: S 22 R 1119/16, veröffentlicht am 21.7.2017).Betriebsprüfung
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Arbeitsvertrag – unbefristete Aushilfs- bzw. Teilzeitbeschäftigung Entgeltnachweis bei Teilzeitbeschäftigung/Aushilfstätigkeit Quittung für pauschal versteuertes Entgelt an Aushilfskräfte Erklärung bei geringfügiger Beschäftigung
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ImpressumSie erhalten dieses Angebot als Leser von Unternehmer-Wissen, Gründer-Wissen, Erfolgreiche Mitarbeiterführung, Unternehmertipp des Tages, Organisation & Zeitmanagement, Stress- & Selbstmanagement und Mobile Business.
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