Wenn diese E-Mail nicht richtig angezeigt wird, bitte hier klicken.
 
 
Hallo,
für den Notfall hättest du gerne einen Zweitschlüssel für deine vermietete Wohnung? Den darfst du leider nicht einfach so einbehalten – sonst kann dich der Mieter sogar verklagen! Im Newsletter erfährst du, was du tun kannst.
Jonas Paul
immowelt Redaktion
 
 
 
 
Zweitschlüssel behalten – dein gutes Recht?
Im Notfall, wie etwa bei einem Rohrbruch, musst du als Vermieter schnell in die Wohnung kommen, auch wenn der Mieter gerade nicht da ist. Aber rechtfertigt das, einen Zweitschlüssel zu behalten? Wir verraten es dir.
Weiterlesen →
 
 
 
 
Kostspielige Folgen: Warum du bei Musterverträgen vorsichtig sein musst
 
Greifst du bei einer Neuvermietung auch gerne auf den alten Mustervertrag zurück? Dann ist Vorsicht geboten: Ist der Vertrag schon etwas älter, können Klauseln darin inzwischen ungültig sein – und so teure Folgen für dich haben. Wir zeigen dir, auf welche Formulierungen du besonders achten musst.
 
Mehr erfahren →
 
 
 
 
Gute Nachrichten für Vermieter in Sachen CO2-Steuer
Im Mai kündigte die Bundesregierung an, dass Vermieter künftig 50 Prozent des CO2-Preises bei den Heizkosten zahlen müssen. Eigentümerverbände kritisierten die geplanten Regelungen scharf. Kommt nun alles anders? Erfahre es in unserem Ratgeber.
Jetzt informieren →
 
 
 
 
Legionellen-Gefahr steigt: Musst du jetzt die Wasser-Qualität kontrollieren?
Mit steigenden Temperaturen erhöht sich auch die Gefahr von Keimen im Trinkwasser. Daher müssen Vermieter die Wasseranlage regelmäßig auf Legionellen untersuchen. Die Pflicht ist allerdings abhängig von der Größe deiner Immobilie. Im Ratgeber erfährst du, ob du zur Kontrolle verpflichtet bist.
Zum Ratgeber →
 
 
 
 
 
 
Tipps für Vermieter
Hier findest du Vermietertipps zu Mietvertrag, Wohnungsübergabe oder Nebenkostenabrechnung und erfährst, wie du schnell und unkompliziert den passenden Mieter findest.
 
 
 
 
Anzeige
Gut beraten, statt nur erraten
Schütze dich vor unliebsamen Klauseln und Fallstricken in deinem Kaufvertrag für Immobilien.
 
 
 
 
Erfolgreich vermarkten
Durch eine perfekte Platzierung deines Objektes erweckst du die Aufmerksamkeit der Suchenden, erhältst mehr Kontaktanfragen und vermietest oder verkaufst schnell und einfach.
 
 
 
 
 
 
Du hast Fragen?
zum Newsletter | zum Inserieren im Internet | an die Redaktion
 
Sent with  from
immowelt AG
Nordostpark 3-5 · 90411 Nürnberg · Deutschland
Tel. +49 911 520 25-20 · Fax +49 911 520 25-25 · info@immowelt.de · www.immowelt.de
Amtsgericht Nürnberg HRB 17587 · USt-IdNr. DE 132 761 857 · Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
Vorstand: Prof. Dr. Cai-Nicolas Ziegler (Vors.), Ulrich Gros, Dr. Dominikus Kirchhoff, Felix Ritter
Aufsichtsratsvorsitzender: Ralf Baumann
 
Fotos: contrastwerkstatt/stock.adobe.com (Header), iStock.com/SetsukoN (Zweitschlüssel), iStock.com/MangoStar_Studio (Musterverträge), iStock.com/xxmmxx (CO2-Steuer), iStock.com/Imgorthand (Legionellen), iStock.com/Tinpixels (Anzeige: Tipps für Vermieter), iStock.com/martin-dm (Anzeige: erfolgreich vermarkten)
 
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der immowelt AG
 Der immowelt Newsletter erscheint regelmäßig
 
Impressum | Abbestellen