, am 29. Juni 2023 wurde die neue Maschinenverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Von diesem Zeitpunkt an haben Maschinenhersteller und -betreiber 42 Monate Zeit, die neuen Anforderungen an Maschinen und Anlagen zu erfüllen. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Aufnahme der Cybersecurity als Schutzziel! Die gesetzlichen Vorgaben wurden deutlich erhöht, und Cybersecurity gehört nun zu den »essential health and safety requirements (EHSR)« der Maschinenverordnung. Konkret heißt das: Bedrohungen der Cybersecurity dürfen die Sicherheitsfunktionen einer Maschine nicht beeinträchtigen; Maschinen müssen künftig in der Lage sein, Angriffe zu erkennen, zu protokollieren und bestmöglich zu verhindern. Ergo werden einige Hersteller ihre bisherigen Sicherheitskonzepte für Safety und Security überarbeiten müssen. Wie, das erfahren Sie in unserem Sonderheft »Safety & Security«! Eine inspirierende Lektüre wünsch Ihnen Ihre Inka Krischke Chefredakteurin Computer&Automation |