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Sehr geehrte Damen und Herren,

Eigentümerversammlungen können ab sofort auch vollständig online und ohne Anwesenheit der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist am 17.10.2024 in Kraft getreten.

Mit der Änderung wird eine Beschlusskompetenz der WohnungseigentümerInnen für reine Online-Versammlungen (virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen) geschaffen. Die nunmehr eingeführte Regelung über eine rein virtuelle Versammlung besteht neben der Möglichkeit, eine hybride Wohnungseigentümerversammlung gem. § 23 Abs. 1 WEG durchzuführen.

Ganz ohne Präsenzversammlung kommen Wohnungseigentümergemeinschaften vorerst aber nicht aus. Wohnungseigentümer, die bis Ende 2027 einen Beschluss zur virtuellen Versammlung fassen, müssen bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abhalten.

Hier finden Sie alle Informationen:
Das neue Gesetz mitsamt Erläuterungen und praktischen Hinweisen ist frisch in den Onlineservice des Handbuchs des Wohnungseigentumsrecht eingearbeitet.

Dort erfahren Sie mehr zu:

  • Überblick, Grundsatz und Hintergrund der Regelung
  • Zwingende Präsenzversammlung bei Einführung der virtuellen Wohnungseigentümerversammlung
  • Einstimmigkeit der Beschlussfassung
  • Rechtsfolgen bei Nichtabhaltung einer Präsenzveranstaltung

Testen Sie jetzt 14 Tage kostenlos das bewährte „Handbuch des Wohnungseigentumsrechts“ und laden Sie sich sofort das aktualisierte Kapitel „Übergangsvorschriften“ herunter. Dort finden Sie sofort alle wesentlichen Informationen zum neuen Gesetz.

 
 
 
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Außerdem behandelt das „Handbuch des Wohnungseigentumsrechts“ das WEMoG umfassend. Nach drei Jahren ziehen wir Bilanz:

  • Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums liegt nun ausschließlich in den Händen der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 18 Abs. 1 WEG).
  • BGH hat Prozessrechtsfragen weitgehend geklärt, inklusive Überhangsrecht und Beschlussersetzungsklage.
  • Vertretung von Gemeinschaften ohne Verwalter ist geklärt, aber die Vertretungsmacht des Verwalters (§ 27 Abs. 1 WEG) ist noch offen.
  • Bauliche Veränderungen können per Beschluss oder Zustimmung beschlossen werden (§ 20 Abs. 1 WEG). Fehlende Beschlüsse sind rechtswidrig.
  • Durch die Neureglung der Kosten der baulichen Veränderungen in § 21 WEG ist erhebliches Konfliktpotential entstanden, das sich auf Dauer auf die Abrechnungen auswirkt und zu neuen Beschlussklagen führen wird.

Die Gesetzesentwicklung bleibt aktiv, neue Gesetzesentwürfe wie zum Ausbau photovoltaischer Energieerzeugung werfen neue Fragen auf.

Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt müssen Sie sich schnell an diese Entwicklungen anpassen, um in diesem dynamischen und lukrativen Rechtsgebiet erfolgreich zu sein.

Die 4. Auflage des „Handbuch des Wohnungseigentumsrechts“ ist die Lösung: Sie behandelt alle Entwicklungen seit dem WEMoG praxisgerecht und bietet einen schnellen Zugang zu diesem komplexen und lukrativen Rechtsgebiet.

Testen Sie jetzt das "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" in Ruhe und überzeugen Sie sich vom Praxis Know-How!

Zusätzlich erhalten Sie als Geschenk zu Ihrer Test-Bestellung das aktualisierte Kapitel „Übergangsvorschriften“ zum Sofort-Download.

 
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Hier die Fakten im Überblick:

Weber/Emmert/ Dietrich
Handbuch des Wohnungseigentumsrechts
4., völlig neu bearbeitete Auflage 2024, 1.508 Seiten DIN A5, inkl. DVD-ROM und Online-Service

ISBN 978-3-88606-668-1

Kostenloser 14 Tage-Test
Sofort lieferbar.
Preis: 198 €

zzgl. einmaliger VK-Pauschale
von 7,90 € und 7 % USt

Unverbindliche Teilnahme am Aktualisierungsservice.

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Egal ob Sie den Eigentümer, den Verwalter oder die WEG-Gemeinschaft vertreten – für jede Fallkonstellation finden Sie sofort die richtige Lösung. Mit der Neuauflage des „Handbuchs des Wohnungseigentumsrechts“ sind Sie perfekt gerüstet und sicher im Umgang mit dem WEG-Recht, ganz gleich, ob es um materiell-rechtliche oder prozessuale Fragen geht.

Darüber hinaus liefert Ihnen das Handbuch eine Vielzahl von Beispielen, Praxistipps, Mustern, Handlungs- und Formulierungsvorschlägen, die Sie bei der Anwendung der neuen Entwicklungen optimal unterstützen.

So bleibt dieses Fachbuch auch und gerade nach der Reform ein unabdingbarer Begleiter für jeden, der mit wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert ist.
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Neu in der 4. Auflage, ein Überblick:
  • Die Anwendbarkeit der neuen §§ 9a, 9b WEG
  • Die Anfechtung des Verwaltervertrages
  • Die Bestellung des zertifizierten Verwalters ab 01.01.23
  • Auswirkungen des MoPeG, (Inkrafttreten 01.01.24) auf die GbR
  • Voraussetzungen der Beschlussersetzungsklage
  • Streitfragen zum Überhangsrecht
  • Umfang der Vertretungsmacht des Verwalters nach § 27 Abs. 1 WEG
  • Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1,2 WEG
  • Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
  • Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen
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Geben Sie sich nicht mit Kleinigkeiten zufrieden!

Lückenlos informiert – das sind Sie mit dem rund 1.500 Seiten dicken „Handbuch des Wohnungseigentumsrechts“ im Handumdrehen:
  • Sie bearbeiten Ihre lukrativen WEG-Mandate zeit- und kostensparend: Ausführlich und fallorientiert. Mit vielen Praxistipps und strategischen Hinweisen
  • Alle Entwicklungen und weiteren neuen Vorhaben nach dem WEMoG auf einen Blick – so meistern Sie Ihre Mandate weiterhin rechtssicher!
  • über 100 Checklisten, Vertrags- und Schriftsatzmustern: Das spart wertvolle Zeit, denn Sie arbeiten mit topaktuellen Formularen direkt auf Ihrem PC!
  • Die DVD-ROM – Ihr elektronisches Archiv zum WEG-Recht: Hier finden Sie den gesamten Handbuchinhalt, verknüpft mit einer Spezialdatenbank zum WEG-Recht. Rechtsprechung, Gesetze und Gesetzesmaterialien sowie zahlreiche Vertrags- und Schriftsatzmuster

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Weber, Emmert und Dietrich – ein starkes Team

Hans Joachim Weber hat sich als Richter über 25 Jahre mit Wohnungseigentumsstreitigkeiten befasst. Er setzte sich durch seine Mitarbeit bei einem Großkommentar (Soergel) auch wissenschaftlich mit dem WEG auseinander und kommentiert bei ibr-online fortlaufend aktuelle Entscheidungen. Herr Weber bildet seit mehr als 20 Jahren Anwälte, Makler und Hausverwalter im WEG-Recht fort.

Thomas Emmert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Neben seiner fachpublizistischen Tätigkeit ist er als Referent bei einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen und als langjähriges Mitglied des Prüfungsausschusses für die Fortbildungsprüfungen „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in“ der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim tätig.

Lorenz Dietrich ist Partner einer auf Immobilienrecht spezialisieren Rechtsanwaltskanzlei in Konstanz und gelernter Bankkaufmann. Er ist seit über 20 Jahren vorwiegend im Wohnungseigentums- und Immobilienrecht tätig und beratender Ansprechpartner für WEG-Verwaltungen. Herr Dietrich ist seit über 25 Jahren Eigentümer eines Immobilienverwaltungsunternehmens.
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Weber/Emmert/ Dietrich
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