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Insolvenzanfechtung:

Das müssen Sie seit dem 5. April beachten
 
     
  Sehr geehrter Herr Do,

seit dem 5. April 2017 ist das Reformgesetz zur Insolvenzanfechtung in Kraft. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 
 
Der Anfechtungszeitraum für Deckungshandlungen beträgt nicht mehr zehn, sondern nur noch vier Jahre.
  
Liegt eine kongruente Deckung vor, ist der entscheidende Punkt die eingetretene Zahlungsunfähigkeit – nicht mehr nur die Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  
Der Gläubiger hat dem Schuldner Zahlungserleichterungen gewährt? Dann ist davon auszugehen, dass er von einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nichts wusste.
© studiostoks - Fotolia.com
 
     
 
Bargeschäfte können Sie nur noch anfechten, wenn der Gläubiger die unlautere Handlung des Schuldners erkannt hat.
  
Arbeitsentgelte sind Bargeschäfte, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung bis zu drei Monate liegen.
  
Die Verzinsung von Anfechtungsansprüchen beginnt ab sofort mit dem Verzugseintritt – nicht erst mit der Insolvenzeröffnung.
 
     
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