Seit 23.12. gilt: Wer beim privaten Immobilienverkauf einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen.
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Sehr geehrter Herr Do,
seit dem 23.12. gilt: Wer beim privaten Immobilienverkauf einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen. Vertritt der Makler die Interessen von Käufer und Verkäufer gleichzeitig, kann er die Courtage nur anteilig verlangen. Und mündlich geht gar nichts mehr: Ein Maklervertrag bedarf der Textform – notfalls tut es eine E-Mail. Was das neue Gesetz für Maklerverträge sonst noch regelt, lesen Sie im ersten Beitrag.
 
Ein turbulentes Jahr geht zu Ende. Neben den zahlreichen – zum Teil heiß umstrittenen – Gesetzesreformen von Maklercourtage bis WEG, hat auch ein Virus namens Covid-19 die Immobilienbranche aufgemischt. Mit Absagen von Branchenmessen fing es an, mit neuen Regeln zu Mietstundungen ging es weiter. Manches ist auch liegen geblieben oder hängt noch bei den Gerichten. Unser Rückblick fasst zusammen, was 2020 geprägt hat.
 
Wir wünschen eine spannende Lektüre und erfüllte und entspannte Tage "zwischen den Jahren" in diesen anstrengenden Zeiten. Bleiben Sie gesund.
 
Wir sehen uns auf der anderen Seite der Feiertage wieder.
Bis dahin winterliche Grüße
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
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