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Jobcenter verschwenden jährlich 357 Millionen Euro für unsinnige Maßnahmen

Unter dem Prinzip von „Fördern und Fordern“ sollen Betroffene von Hartz IV in Arbeit vermittelt werden und dazu die notwendige Förderung erhalten. Das umfasst eigentlich qualifizierte Weiterbildungen und sogenannte Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Doch lediglich 2 Prozent der Betroffenen erhalten überhaupt die Möglichkeit, an Weiterbildungen teilzunehmen. Immer wieder wird Kritik laut, dass die Maßnahmen inhaltlich völlig irrelevant für die Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt sind. Der Bundesrechnungshof hat jetzt festgestellt, dass die Jobcenter und Arbeitsagenturen in 2017 einen riesigen Betrag für unbesetzte Plätze bei Maßnahmen ausgegeben haben – 357 Millionen Euro, für nichts.

Hartz IV: Zehntausende von rechtswidrigen Richtwerten für Miete und Heizung betroffen

Eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zeigt, dass im Zeitraum 2014 bis 2020 in acht Städten und Kreisen rechtswidrige Richtwerte für Miete und Heizung von den Jobcentern bzw. Arbeitsagenturen angewandt wurden. Allein 2020 stellten die Sozialgerichte 24 Fälle rechtswidriger Richtwerte fest. Insgesamt sind während der entsprechenden Zeiträume jeweils mehrere zehntausend Menschen betroffen.
 

Deutlich mehr Kinder haben Anspruch auf Kinderfreizeitbonus

Das sogenannte Corona-Aufholprogramm soll durch Förderung von Nachhilfe- und Freizeitangeboten einen Ausgleich zum Corona-Lockdown für Kinder schaffen. Ursprünglich erhielten Freizeitbonus über einmalig 100 Euro nur Kinder, die im August 2021 in direktem Hartz IV- oder Sozialhilfebezug standen, was dazu führte das über 100.000 Kinder mit Bedarf, den Zuschlag nicht erhielten, so zum Beispiel viele Kinder von Alleinerziehenden, bei denen ein Elternteil vom Leistungsbezug betroffen ist. Die Bundesregierung hat inzwischen nachgesteuert, sodass 160.000 Kinder, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten haben, ebenfalls Anspruch auf den Freizeitbonus haben.

Das sind die neuen Hartz IV Regelsätze ab 2022

Zum Jahresbeginn 2022 werden die Hartz IV Regelleistungen angehoben. Die erste erhöhte Auszahlung kommt allerdings schon im Dezember. Trotz der Umbenennung von Hartz IV in Bürgergeld sind weitere Erhöhungen derzeit nicht geplant.

Der Eckregelsatz soll voraussichtlich um drei Euro steigen. Auch wenn zum Beispiel eine Regierung zwischen SPD, Grüne und Linken gebildet wird, wird sich daran zunächst nicht viel ändern.

 

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Hartz IV: Corona-Beihilfe zählt nicht als Einnahme

Im Rahmen der Corona-Soforthilfen haben viele Betroffene vorläufige Leistungen nach dem SGB II ohne eingehende Prüfung der Vermögenverhältnisse erhalten. Im Falle einer Selbstständigen, die von Januar bis Juni 2020 vorläufig von Hartz IV betroffen war, hatte das Jobcenter in der endgültigen Feststellung des Bedarfs die staatlichen Corona-Beihilfe als Einkommen auf die bewilligten Leistungen angerechnet und Leistungen zurück gefordert. Doch das ist nicht zulässig, hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Az.: L 18 AS 884/21).
 

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Hunderttausende Haushalte in Deutschland zahlen den Rundfunkbeitrag, liegen aber nur ganz knapp mit ihrem Haushaltseinkommen über Hartz IV. Was viele Bürger nicht wissen: Per Härtefallregelung können sich Betroffene dennoch befreien lassen!


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Menschen mit Behinderung immer öfter von Armut betroffen

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Darum bleibt das Bürgergeld Hartz IV

Nach vielen Mutmaßungen und Verlautbarungen liegt nun der Koalitionsvertrag auf dem Tisch. Überwog zunächst die Hoffnung, dass das Hartz IV System durch eine bedarfsgerechte und sanktionsfreie Grundsicherung abgelöst würde, überwiegt nun die Ernüchterung. Das sog. Bürgergeld ändert nichts am Hartz IV-System.


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