Sehr geehrte Damen und Herren, allein in Deutschland waren Millionen Nutzer betroffen: Auf Facebook hatten Unbekannte personenbezogene Daten wie Namen und Telefonnummern ausgelesen. Auch andere Internetdienste hatten solche Datenlecks - haben Sie betroffene Mandanten? Haften Facebook & Co. für den „Datenklau“? Wann haben Nutzer Anspruch auf Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO? Und wie ist ein immaterieller Schaden geltend zu machen? Ein erstes OLG-Urteil gibt Antworten - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |