Guten Tag Herr Do, am Datenschutz führt kein Weg vorbei – auch und gerade im Fuhrpark nicht. In Kürze tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft und sie birgt Risikopotenzial. Verstöße können zukünftig teuer werden: bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes! Sascha Kremer, Fachanwalt für IT-Recht aus der Kanzlei Login Partners, erklärt Ihnen die Änderungen des Datenschutzmanagements und zeigt anhand von Praxisbeispielen, was Sie zukünftig beachten sollten: - Crashkurs Datenschutz - vom BDSG zur DSGVO
- Grundregeln im Datenschutz: Was geht, was geht nicht?
- Datenschutzmanagement: Wer macht was im Fuhrpark?
- Praxisbeispiele - Car Policies: Sinnvolle Ergänzungen für das Smart Car
- Fuhrparkmanagement auslagern: Wie mit Dienstleistern umgehen?
- Beschäftigte, Personal- und Betriebsräte: Ignorieren oder interagieren?
- Transparenzpflichten: Was der Beschäftigte zum Fuhrpark wissen muss
- Mitbestimmungsrecht: Wenn der Betriebsrat den Firmenwagen aussucht
Beugen Sie vor, holen Sie sich die nötigen Informationen und melden Sie sich gleich an.
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