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Donnerstag, 22. Mrz 2018

Datenschutz im Fuhrpark

Fallstricke erkennen, rechtssicher agieren, Bugelder vermeiden

©Foto: Thomas/AdobeStock

Guten Tag Herr Do,

am Datenschutz führt kein Weg vorbei – auch und gerade im Fuhrpark nicht.

In Kürze tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft und sie birgt Risikopotenzial. Verstöße können zukünftig teuer werden: bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes!

Sascha Kremer, Fachanwalt für IT-Recht aus der Kanzlei Login Partners, erklärt Ihnen die Änderungen des Datenschutzmanagements und zeigt anhand von Praxisbeispielen, was Sie zukünftig beachten sollten:

  • Crashkurs Datenschutz - vom BDSG zur DSGVO
  • Grundregeln im Datenschutz: Was geht, was geht nicht?
  • Datenschutzmanagement: Wer macht was im Fuhrpark?
  • Praxisbeispiele - Car Policies: Sinnvolle Ergänzungen für das Smart Car
  • Fuhrparkmanagement auslagern: Wie mit Dienstleistern umgehen?
  • Beschäftigte, Personal- und Betriebsräte: Ignorieren oder interagieren?
  • Transparenzpflichten: Was der Beschäftigte zum Fuhrpark wissen muss
  • Mitbestimmungsrecht: Wenn der Betriebsrat den Firmenwagen aussucht

Beugen Sie vor, holen Sie sich die nötigen Informationen und melden Sie sich gleich an.

 



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Petra Steinkohl

i.A. Petra Steinkohl

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