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Mittwoch, 11. April 2018

Datenschutz im Fuhrpark

Am Datenschutz fhrt kein Weg vorbei - gerade im Fuhrpark nicht!

©Foto: Thomas/AdobeStock

Guten Tag Herr Do,

in Kürze tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft und sie birgt Risikopotenzial. Verstöße können zukünftig teuer werden: bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes!

Beugen Sie jetzt vor: Im Autoflotte-Datenschutzseminar erfahren Sie, was Sie in Sachen Datenschutz im Fuhrpark beachten müssen, wie Sie Ihre Flotte datenschutzkonform managen und wen Sie dazu intern wie extern ins Boot holen können.

Sascha Kremer, Fachanwalt für IT-Recht aus der Kanzlei Login Partners, erklärt Ihnen die Änderungen des Datenschutzmanagements. Anhand von Praxisbeispielen zeigt er, was Sie zukünftig beachten sollten:

  • Crashkurs Datenschutz - vom BDSG zur DSGVO
  • Grundregeln im Datenschutz: Was geht, was geht nicht?
  • Datenschutzmanagement: Wer macht was im Fuhrpark?
  • Praxisbeispiele - Car Policies: Sinnvolle Ergänzungen für das Smart Car
  • Fuhrparkmanagement auslagern: Wie mit Dienstleistern umgehen?
  • Beschäftigte, Personal- und Betriebsräte: Ignorieren oder interagieren?
  • Transparenzpflichten: Was der Beschäftigte zum Fuhrpark wissen muss
  • Mitbestimmungsrecht: Wenn der Betriebsrat den Firmenwagen aussucht

Beugen Sie vor, holen Sie sich die nötigen Informationen und melden Sie sich gleich an.



Wann & Wo?
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Herzliche Gre

Petra Steinkohl

i.A. Petra Steinkohl

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