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Guten Tag Herr Do,
der Gesetzgeber will den Bau und den Neuerwerb klimafreundlicher Wohnungen mit einer befristeten degressiven AfA ankurbeln: Sechs Prozent der Investitionskosten können im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden, jeweils sechs Prozent des Restwertes in den folgenden fünf Jahren. Lesen Sie im ersten Beitrag, welche Konditionen Sie erfüllen müssen.
 
Auch für neue Mietwohnungen plant die Ampel-Regierung wohl erweiterte Steuererleichterungen. Unter anderem soll die Sonderabschreibung nach § 7b EStG mit der degressiven AfA kombiniert werden können. Bis zu elf Prozent jährlich wären so drin – ohne Baukostenobergrenzen. Wo hier die Hürden liegen, erfahren Sie in der zweiten Meldung.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
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Erweiterte AfA: Nur für Bau von Wohnungen in neuen Häusern
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Heizung: Das müssen WEGs bei Wärmepumpen beachten
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