| | | | der Mann hält bekanntlich wenig von der deutschen Demokratie im Allgemeinen und der Bundesregierung im Speziellen. „Wir wollen dieses Regime stürzen. Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter den warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägenarbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes.“ Mit diesen Worten soll Jürgen Elsässer, Journalist und Verleger des Magazins „Compact“, auf einer Veranstaltung im Juni 2023 gegenüber Gleichgesinnten seine verfassungskritische Haltung deutlich gemacht haben. So berichtete vor zwei Jahren die Berliner Tageszeitung „taz“. |
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| | Jürgen Elsässer, Verleger des rechtsextremen Magazins „Compact“, mit einer Ausgabe zum Thema „Wer finanzierte Hitler?“ Aus seiner demokratiefeindlichen Gesinnung macht der Verleger kein Geheimnis. | Credit: Imago |
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| Im Juli 2024 verfügte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Verbot des Magazins „Compact“ sowie der zugehörigen GmbH und der Conspect Film GmbH. Begründet wurde das Verbot mit der Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte, insbesondere der Hetze gegen Minderheiten und die parlamentarische Demokratie. Kurz darauf setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot allerdings per Eilverfahren vorläufig aus, da Zweifel an der Verhältnismäßigkeit bestanden. Ich hatte darüber vor einem Jahr auch hier in meinem Newsletter berichtet und den Fall kommentiert. Seit gestern beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausführlich mit dem Verbot des vermeintlich verfassungsfeindlichen Magazins. Man kann die politischen Ansichten und Äußerungen des Verlegers Elsässer durchaus als rechtsextremistisch, menschenverachtend und ja, auch als widerlich bezeichnen. Vor dem Leipziger Gericht geht es dieser Tage aber nicht um Geschmacksfragen, sondern um eine weitaus grundsätzlichere Fragestellung: Reichen verfassungskritische und rechtsextreme Äußerungen und Veröffentlichungen (wie im konkreten Fall Elsässer/Compact) aus, um ein für den Rechtsstaat elementares Grundrecht kurzerhand außer Kraft zu setzen? Oder verstößt das von der damaligen Innenministerin verhängte Verbot gegen das in Artikel 5 unserer Verfassung verankerte Grundrecht auf Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung? |
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| | Eingeschränkte Meinungsfreiheit? – Zentrales Thema im Streit um das Compact-Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht. | Credit: Chat GPT |
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| Das Bundesinnenministerium argumentiert, wie erwähnt, „Compact“ verbreite „antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“. Wer sich mit dem Magazin und dem Wirken Elsässers befasst, kann zu einer ähnlichen Bewertung gelangen. Befürworter des Verbots argumentieren deshalb damit, dass „Compact“ kein journalistisches Medium sei, das in seinen Artikeln eine „legitime Kritik“ an demokratisch gewählten Verfassungsorganen äußere, sondern attestiert dem Verlag mitsamt seinen Propaganda-Schriften und der damit einhergehenden Verbreitung von Fake-News eine „strategische Verfassungsfeindlichkeit“. Das Verbot sei also kein Angriff auf die Pressefreiheit, sondern ein Instrument der wehrhaften Demokratie. Man darf allerdings auch zu einer ganz anderen Bewertung des Falles kommen. So warnte zum Beispiel der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) davor, dass durch das Verbot der Eindruck staatlicher Zensur entstehen könne. Und auch der ehemalige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) bezeichnete den Vorgang als „extreme Verletzung der Pressefreiheit“. Weltweit schlägt dieser Fall hohe Wellen und dürfte – sofern das Bundesverwaltungsgericht das Verbot für rechtens erklärt – Wasser auf die Mühlen all derer sein, die ganz grundsätzlich die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr sehen. Und damit meine ich gar nicht explizit den US-Vize-Präsidenten JD Vance, der bei seiner Rede auf der Sicherheitskonferenz in München Anfang Januar Deutschland und Europa vorwarf, die Meinungsfreiheit nicht ausreichend zu schützen. |
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| | US-Vizepräsident J. D. Vance kritisierte bei der Münchner Sicherheitskonferenz angebliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland. | Credit: Imago |
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| Meine Meinung ist hier eindeutig: Es ist gerade das, was unsere freiheitliche Ordnung von autokratisch geführten Staatsformen unterscheidet, dass niemand mit (strafrechtlicher) Verfolgung und systematischer Ausgrenzung rechnen muss, der sich kritisch oder ablehnend gegenüber den Verfassungsorganen der Bundesrepublik äußert. Und sei die Kritik noch so absurd, bösartig oder widerlich. Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft muss extremistische Weltanschauungen aushalten können. Oder wie es die englische Schriftstellerin Evelyn Beatrice Hall (1868 - 1956) treffend formulierte: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinung zum Thema Meinungsfreiheit: Sehen Sie unsere Grundrechte in Gefahr? Ich freue mich über Ihre Kommentare zu dem Thema unter boitin@playboy.de. Kommen wir zu einem Fall in eigener Sache, der ebenfalls das Thema Presse- und Meinungsfreiheit berührt. Hatte der Meta-Konzern (Facebook, Instagram, WhatsApp) vor einigen Wochen meinen persönlichen Facebook-Account ohne Vorwarnung und ohne Angabe von Gründen deaktiviert, so ist Gleiches vor wenigen Tagen auch dem offiziellen Facebook-Account des deutschen PLAYBOY widerfahren. Seit Montag letzter Woche ist PLAYBOY Deutschland bei Facebook nicht mehr auffindbar. Nachdem wir umgehend Einspruch gegen die (vorläufige) Sperrung eingelegt hatten, wurde die Seite postwendend komplett gelöscht. Bis zu seiner Abschaltung folgten mehr als 1,9 Millionen Menschen dem Social-Media-Account. |
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| | Da uns weder einer der kontaktierten Ansprechpartner bei Meta Deutschland Gründe für die Deaktivierung unserer Facebook-Seite nennen wollte (oder konnte?), noch in irgendeiner Art und Weise behilflich sein konnte (oder wollte?) das Problem zu lösen, haben wir uns anwaltlich an den europäischen Hauptsitz des Internet-Konzerns in Dublin gewandt. Man kann von Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder X halten, was man mag – wenn aber ein Monopolist wie Meta eine journalistische Seite wie PLAYBOY Deutschland (und das auch noch ohne Angabe von Gründen!) löschen sollte, untergrübe dies nichts weniger als die Pressefreiheit. Und es würde demonstrieren, dass die Entscheidung über publizistische Inhalte weitgehend automatisierten Systemen überlassen bliebe. Es entstünde ein gefährlicher Präzedenzfall, bei dem private Plattformen faktisch als Zensurinstanzen agieren. Und das ist definitiv mit der Presse- und Meinungsfreiheit eines Rechtsstaates nicht vereinbar. Ich wünsche Ihnen eine freiheitliche Restwoche und viel Vergnügen mit meinen Top-6-Themen! Ihr |
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| | | | | | | | | | | | | Drink-Trend Home Brewing: 5 Tipps, wie Sie Alkohol zu Hause herstellen Mark Moyle hat früh gelernt, was Geschmack bedeutet. Aufgewachsen auf dem Land, wo der Garten nicht nur Deko, sondern Vorratskammer war, fermentierte seine Mutter Früchte, während sein Vater Bier braute. Heute bringt Moyle dieses Wissen in die Stadt – und inspiriert Menschen dazu, ihren eigenen Alkohol herzustellen. Hier sind fünf Tipps zum Home Brewing aus seinem Repertoire … |
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| | DAS IST DOCH EIN WITZ! Richtig. Und zwar mein Lieblings-Witz der Woche: Helmfried hat für sein Haus eine Gebäudebrandversicherung abgeschlossen. Als alle Verträge unterschrieben sind, lehnt er sich zurück und fragt den Versicherungsvertreter: „Können Sie ausrechnen, was ich bekommen würde, wenn mein Haus morgen abbrennt?“ – „So ungefähr“, meint der Versicherungsvertreter, „müsste es sich auf fünf bis acht Jahre belaufen.“ – Weitere Witze finden Sie hier … |
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