der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht. Dass es so weit kommen wird, daran dürfte es kaum Zweifel gegeben haben. Zweifel gibt es naturgemäß daran, ob die vereinbarten Maßnahmen und Richtungsentscheide wirksam sind. Darauf kann das diese Woche vorgestellte Papier keine Antwort geben; die Ministerinnen und Minister müssen in den kommenden Monaten und Jahren entsprechend liefern.
Klar ist jedenfalls, dass der Verkehrssektor eine wichtige Rolle spielen wird. Das ZDF zitiert aus dem Vertrag: „Die Straße ist ein bedeutender Verkehrsträger und das Auto ein wichtiges Fortbewegungsmittel, vor allem für die Menschen im ländlichen Raum.“ Die neue Regierung will die Infrastruktur verbessern (Motto: „Erhalt vor Neubau“), den Erwerb eines Führerscheins günstiger machen und die E-Mobilität fördern.
Letzteres mag erstaunen, denkt man an die Aussagen im Wahlkampf zurück. Nun ist eine Kaufförderung geplant – ohne konkret zu werden –, E-Autos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit werden, die Bruttopreisgrenze für steuerlich begünstigte, elektrische Dienstwagen soll auf 100.000 Euro steigen und das Ladenetz – auch Wasserstoff – soll ausgebaut werden. In den Maßnahmen steckt viel Elektromobilität.
Alle Unternehmen sollen außerdem von einer erhöhten Abschreibung bei Investitionen profitieren. Die Denkfabrik „Dezernat Zukunft“ hat die Wirksamkeit des gesamten Vertrags durchgerechnet. Die Studie geht von einem gesamtwirtschaftlichen Effekt von zusätzlichen 0,4 Prozentpunkten aus; das Potenzialwachstum bis 2029 sehen die Analysten damit bei 1,2 Prozent. „Die ausgegebene Zielmarke der schwarz-roten Koalition, das Potenzialwachstum auf über ein Prozent zu erhöhen, wäre damit erreicht. Die größten Beiträge hierzu leisten das staatliche Investitionspaket und eine potenziell erhöhte Erwerbsmigration“, bilanzieren die Studienautoren.
Das Institut der deutschen Wirtschaft vermisst im Koalitionsvertrag klare Prioritäten bei den geplanten Ausgaben: „Statt konsequent Sparpotenziale zu benennen, werden neue Ausgabenpositionen hinzugefügt. Gleichzeitig stehen alle Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt – auch die Entlastungen.“
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