das lässt viele aufatmen: Der Krimi um die Marke Black Friday ist zu Ende, jetzt darf jeder Werbeaktionen unter diesem Stichwort durchführen, ohne Rechtsfolgen befürchten zu müssen. Mehr dazu im Thema des Tages. Ein zweites spannendes Thema haben wir für unsere Abonnenten mitgebracht: Die Sportswear-Brand On hat tolle Ergebnisse mit Metas neuer Deep-Learning-Technologie für Ads erzielt. Sie sind noch kein Abonnent? Für lediglich 9,99 Euro können Sie uns unverbindlich drei Monate lang testen. Einen schönen Start in die Woche wünscht Jochen G. Fuchs Ressortleiter E-Commerce INTERNET WORLD
Unternehmen können es sich nicht leisten, bei Geschäftsstrategien selbstgefällig zu werden. Dieses Whitepaper zeigt, wie ein Cloud-ERP-System helfen kann, ihr Unternehmen widerstands- und wachstumsfähig zu machen.
Die Marke Black Friday ist endgültig Geschichte: Die E-Commerce-Branche darf wieder lizenzfrei werben In Deutschland war der Black Friday lange Jahre kein Thema. Dann tauchten 2006 ersten Werbeaktionen von Apple auf und mit Blackfriday.de startete 2012 ein erstes Affiliate-Portal, dass Werbeangebote rund um den Black Friday sammelte. 2016 rief das eine Hongkonger Firma namens Super Union Holdings Limited auf den Plan, die sich die Markenrechte für den Begriff "Black Friday" sicherte und zur Vermarktung an die österreichische Black Friday GmbH lizensierte. Ich habe damals recherchiert und in einem Artikel die starken Verbindungen zwischen den beiden Unternehmen aufgedeckt. Die Hongkonger Firma mahnte HändlerInnen ab, die österreichische Black Friday GmbH bot Schutz gegen Abmahnungen. Beide Unternehmen legten öffentlich großen Wert darauf unterschiedliche Firmen zu sein, aber viele Indizien wiesen auf ein koordiniertes Vorgehen hin. Der Betreiber von Blackfriday.de, Simon Gall, beantragte ein Löschung der Marke und setzte diese schließlich vor dem Berliner Kammergericht durch. Diese Entscheidung wurde jetzt letztinstanzlich bestätigt vor dem Bundesgerichtshof. Zum Artikel in der INTERNET WORLD
Wie On seine Conversion-Kosten um 60 Prozent reduziert hat (INTERNET WORLD plus) Als eines der ersten Unternehmen hat die Schweizer Sportswear-Brand On Metas neue Deep-Learning-Technologie für Ads getestet. Das Besondere: Bis auf Alter und Region übernimmt der Algorithmus das Targeting auf eigene Faust. Mit beeindruckenden Ergebnissen.
Wie der ukrainische TECH-Sektor trotz Krieg überlebt und sogar wächst (Wired) Ukraines Tech-Sektor florierte. Zwischen 2016 und 2021 verdreifachte sich der IT-Export auf nahezu 7 Milliarden im Jahr, so die Wired. Trotz konstanter Attacken schafft es der Sekto aber zu überleben und gelegentlich sogar für Wachstum zu sorgen.
Fundstück: Marketing mit der "Labour Illusion" (LinkedIn) Rishi Rawat, ein Conversion-Optimierungspezialist für Shopify-Shops zeigt ein gut funktionierendes Praxisbeispiel für die "Labour Illusion": Wie der Wert eines Produktes wahrgenommen wird, hängt von der Dauer der Herstellungszeit bzw. von der Komplexität beim Herstellungsprozess ab. Statt das als Skalierungsproblem zu sehen, nutzt Dewey' Bakery den komplexen und aufwendigen Herstellungsprozess für's Marketing.
US-Firmen schwenken vermehrt von Take-Down-And-Notice um auf Massenklagen nach dem SAD-Schema - HändlerInnen müssen auf E-Mails vom Gericht achten (eCommercerBytes) Immer mehr Marken beschreiten in den USA den Klageweg und verzichten auf Beschwerden bei den Marktplätzen. Dazu nutzen die Kläger Massenklagen mit versiegelten Angeklagten-Listen um angebliche Markenrechtsverstöße zu bekämpfen. Die Tücke im System: Die gerichtliche Information zu einer Anhörung kommt per Mail. US-HändlerInnen, die diese Info übersehen oder für Spam halten, stehen auf einmal vor komplett eingefrorenen Marktplatz-Accounts.
Recht
Datenschutzerklärung muss mit einem Klick erreichbar sein (eRecht24) Ein Impressum auf Websiten ist fast immer Pflicht und für ShopbetreiberInnen sowieso. Auch Social-Media-Kanäle, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, müssen über ein Impressum verfügen. Aber auch die Datenschutzerklärung darf nicht fehlen. Wichtig ist, dass der Nutzer sie jederzeit aufrufen und schnell finden kann. Versteckte Datenschutzerklärungen sind abmahnfähig! Was außerdem wichtig ist, lesen Sie in diesem Artikel.
Podcast
1&1-Gründer und United-Internet-CEO Ralph Dommermuth (OMR Podcast) Ralph Dommermuth hat aus einer kleinen Software-Börse aus Montabaur ein Milliarden-Unternehmen geformt: United Internet. Zu dem Konzern gehören Marken wie 1&1, Web.de oder GMX. Doch trotz dieser Größe hält der Unternehmer noch immer die Mehrheit am Konzern. Im OMR Podcast erzählt Ralph Dommermuth, wie er United Internet aufgebaut hat, warum er bis heute jede Werbeanzeige vor der Veröffentlichung prüft – und wieso er nun sogar ein eigenes 5G-Mobilfunknetz aufbaut, um den von den großen Telekommunikationsunternehmen dominierten Markt wirkungsvoll aufzubrechen.
Ihr Kontakt zu uns Ebner Media Group GmbH & Co. KG, Büro München Postfach 20 15 52 • 80015 München Bayerstraße 16a • 80335 München Deutschland Telefon: +49 731 88005 - 8205, Telefax: +49 731 88005 - 5203 Geschäftsführer: Marco Parrillo Kommanditgesellschaft, Ulm, Registergericht Ulm, HRA 1900. Persönlich haftende Gesellschafterin: Ebner Ulm MGV GmbH, Ulm, Registergericht Ulm, HRB 576. USt-IdNr.: DE 147041097